Seite 6 LANDKREIS VULKANEIFEL Das Veterinäramt informiert: Nachweise der Aviären Influenza in Rheinland-Pfalz Auch Gemeinden des Vulkaneifelkreises liegen in der Überwachungszone und unterliegen damit der Allgemeinverfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 16.03.2023. Derzeit breitet sich die für Vögel hochansteckende Variante des Vogelgrippevirus H5N8 massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland aus, immer wieder sind auch gewerbliche und private Geflügelbestände betroffen. Das Veterinäramt des Landkreises Vulkaneifel fordert daher vorsorglich alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen empfohlenen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden: • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne. • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. • Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommen, geschützt gelagert werden müssen. • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden. • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen. • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger. • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. • Besonders wichtig sind Gummistiefel oder-clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine regelmäßige Desinfektion des Schuhwerks ist optimal. • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden. • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden. Sollte es in unserer Region zu weiteren Nachweisen von H5N1 kommen, kann es zu einer Erweiterung der Aufstallpflicht in allen Nutzgefügelbeständen kommen. Sorgen Sie daher schon jetzt für eine tierschutzgerechte Aufstallungsmöglichkeit für Ihre Tiere. Die Vorgaben der Tierseuchenrechtlichen Verfügung des Landesuntersuchungsamtes zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI/Geflügelpest) für das Überwachungsgebiet (Gemeinden Arbach, Höchstberg, Kaperich, Kötterichen, Lirstal, Oberelz, Retterath, Uersfeld) bleiben unberührt. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website www.vulkaneifel.de Stichwort „Geflügelpest“ oder über die Website des Landesuntersuchungsamtes www.lua.rlp.de Hinweis auf die Pflicht zur Anzeige einer Tierhaltung Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Gehegewild, Kameliden (Lamas, Alpakas u. ä.), andere Klauentiere, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel (Strausse, Emus u. ä.), Aquakulturen oder Bienen halten will, muss dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes anzeigen. Im Falle einer Wanderschafherde gilt der Betriebssitz als Standort. Die Anzeige muss beim zuständigen Veterinäramt erfolgen. Weitere Informationen und die entsprechenden Dokumente erhalten Sie über unsere Homepage www.vulkaneifel.de. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Kontakt: Veterinäramt Vulkaneifel, Email: veterinaeramt@vulkaneifel.de SPRECHSTUNDE Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Raum 106 (1. OG) Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr DER MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN
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