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SEITE 4 Mit dem neu eröffneten Ulmener Maar-Stollen ist ein geotouristisches Highlight nun frei zugänglich Nach gut einem Jahr Bauphase konnte der Ulmener Maar-Stollen von der rheinland-pfälzischen Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Daniela Schmitt nun feierlich eröffnet werden. Stadtbürgermeister Thomas Kerpen und Verbandsgemeinde-Bürgermeister Alfred Steimers konnten neben der Ministerin zahlreiche Gäste am Stolleneingang begrüßen, u.a. Staatssekretärin Heike Raab, die MdL’s Benedikt Oster und Anke Beilstein, den Präsidenten der SGDNord Wolfgang Treis, Landrat Manfred Schnur (Cochem-Zell) und Landrätin Julia Gieseking (Vulkaneifel), Bürgermeister Thomas Scheppe (VG Daun), Nicole Dawood-Klein und Heike Roth vom Tourismusreferat des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums, Vertreter der militärischen Einrichtungen vor Ort, Vertreter der Banken sowie Mitglieder des Stadt- und Verbandsgemeinde-Rates von Ulmen. Der 124 Meter lange, zwischen 2,3 und 4 Meter hohe und an der engsten Stelle ca. 70 Zentimeter breite Stollen verbindet ein altes Maar, den sogenannten Jungferweiher (Ausbruch vor ca. 130.000 Jahren) und das Ulmener Maar (Ausbruch vor ca. 10.900 Jahren), als jüngsten Vulkan Zentraleuropas miteinander. Ursprünglich entstand dieses von Hand geschaffene Bauwerk als seltene wasserwirtschaftliche Großanlage in einer hochmittelalterlichen Ausbauphase der Ulmener Burg. So ist es nun für Besuchende möglich, durch einen erloschenen Vulkan zu laufen, der dank der bergmännischen Sicherungsgitter heute frei zugänglich ist. Die Tore zum Stollen sind tagsüber ab 24. April 2023 für alle geöffnet. Als Modellregion für barrierefreien Tourismus wurde besonderes Augenmerk in der Vulkaneifel auf die Ziele der touristischen Inwertsetzung gelegt: Der Rundweg um das Jungferweiher Maar sowie ein großer Teil des Stollens sind barrierefrei nach „Tourismus für Alle“ gestaltet. Die Zuwendung zur Begehbarkeit des Stollens betrug 1.34 Mio. Euro – Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und FAG-Mitteln des Landes. Der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel hat das Projekt von Anfang an fachlich mit begleitet, so auch die Ausgestaltung der Informationstafeln vor Ort. Diese entsprechen dem regionalen Konzept und sind in deutscher, niederländischer und englischer Sprache gestaltet. Der Stollen ist von beiden Seiten kameraüberwacht und kann auch von beiden Seiten „erforscht“ werden. Neben dem eigentlichen Bauwerk ergänzt die digitale Zeitreise „Ulmener Entdeckertour“ das Angebot und führt Sie durch den jahrhundertealten Ulmener Maar-Stollen sowie entlang des Rundweges um das Jungferweiher Maar und durch Ulmen. Außerdem bieten die Natur- und Geoparkführer:innen Führungen durch den Ulmener Maar-Stollen an. So findet zum Beispiel die Führung „Eine Zeitreise – von Jung nach Alt durchs Mittelalter“ am 31.05.2023 um 14 Uhr statt. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Irene Sartoris, Mobil: 0151 44237316 oder via E-Mail unter info@Naturerlebnis-vulkaneifel.de. Weitere Führungen und Infos finden Sie auf der Website www.geopark-vulkaneifel.de. v.l.n.r.: SGD-Nord Präsident Wolfgang Treis, Landrat Manfred Schnur, Landrätin Julia Gieseking, Staatssekretärin Heike Raab, Dr. Andreas Schüller, Ministerin Daniela Schmitt, MdL Benedikt Oster, MdL Anke Beilstein, Bürgermeister Alfred Steimers und Stadtbürgermeister Thomas Kerpen. © Peter Doeppes, Eifel-Mosel-Zeitung Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Leudersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1080: Flur 7 Nr. 17 – Ackerland – Auf der Jüch – 7850 m² Flur 2 Nr. 9/1 – Landwirtschaftsfläche – Auf der Weiherbach – 13.492 m² Flur 8 Nr. 27/1 – Landwirtschaftsfläche, Auf Krummenstük – 4.864 m² Flur 16 Nr. 17 – Landwirtschaftsfläche, In Bohnert, 7.929 m² Flur 16 Nr. 16 – Landwirtschaftsfläche, In Bohnert, 1.941 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

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