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SEITE 5 „Kommunizieren in Veränderungsprozessen” WFG ImPuls am 17.05.2023, 8.30 Uhr Am 17.05.2023 dreht sich bei WFG ImPuls ab 8.30 Uhr alles um Veränderungskommunikation. Zu Gast hierzu ist Prof. Dr. Winfried Krieger vom MittelstandDigital Zentrum Zukunftskultur. Um Anmeldung wird bis zum 16.05.2023 gebeten (per E-Mail an angelika.gerhartz@ wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-MeetingRaum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Vorfeld der Veranstaltung hat Prof. Dr. Krieger WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux bereits Rede und Antwort zum Kommunizieren in Veränderungsprozessen gestanden. Herr Professor Krieger, bei welchen Veränderungen sollte der Unternehmer/die Unternehmerin ein besonderes Augenmerk auf die Kommunikation mit den Mitarbeitenden legen? Nennen Sie uns gerne drei Beispiele. Kurz gesagt: bei jeder Veränderung, die Arbeitsabläufe verändert. Die Intensität der Kommunikation steigt natürlich, je mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind – „betroffen“ ist allerdings ein schwieriges Wort in diesem Zusammenhang. Wir wissen ja, ein ganz wichtiger Motivator, sich zu verändern, ist das Gefühl von Selbstwirksamkeit; also gerade nicht betroffen zu sein, sondern beteiligt zu sein. Was sind die 3 No Go‘s bei Veränderungskommunikation? Erstens zu spät kommunizieren – zu spät, damit meine ich, dass sich Bedenken oder falsche Informationen schon in einigen Köpfen festgesetzt haben. Zweitens zu informieren anstatt zu kommunizieren; bevorstehende Veränderungen bitte nicht nur erklären, sondern in den Austausch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen. Dabei helfen oftmals öffnende Fragen, um die Gespräche zu vertiefen. Drittens Widerstand als negatives Verhalten einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zuzuschreiben. Sehr viel spannender ist es, zu schauen, wogegen sich der Widerstand richtet; und das so genau wie möglich zu ergründen. Gibt es einen definierten Zeitplan für die Kommunikation von Veränderungen? Ganz klar; kommt drauf an – also auf Art und Größe des Veränderungsprojekts. Ich denke, dass gerade zu Beginn eines Projekts die Führung häufig in einem Dilemma steckt. Einerseits sollte sehr früh für die Notwendigkeit zur Veränderung sensibilisiert werden; andererseits dürfen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern keine Erwartungen geweckt werden, die später nicht eingelöst werden können. Deshalb ist der Kommunikationsplan immer individuell zu entwerfen. Zur Person: Prof. Dr. Winfried Krieger ist systemischer Organisationsberater und Inhaber der Prof. Krieger Consulting GmbH mit Sitz in Hamburg. Er informiert im Auftrag des Mittelstand-Digital Zentrum Zukunftskultur kleine und mittlere Unternehmen über Veränderungsmanagement und verändertes Führungsverhalten im Rahmen von Digitalisierungsprojekten. Bild: Prof. Dr. Winfried Krieger Weitere Informationen und Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH, Mainzer Str. 24, 54550 Daun, Judith Klassmann-Laux, 06592 933-205, judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: BRAUN, STEFFEN (* 28.11.1969) letzte bekannte Anschrift: Am Brückelchen 14, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 14.04.2023 Aktenzeichen: 5-34101-10-3039 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 27.04.2023 Im Auftrag gez. Zender

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