SEITE 2 Antrag auf Agrarförderung 2023 bis zum 15. Mai 2023 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel weist daraufhin, dass die Antragsfrist für den diesjährigen Antrag auf Agrarförderung in der Landwirtschaft am 15. Mai 2023 endet. Bei verspäteter Antragstellung bis zum 31.Mai verringert sich die zu gewährende Prämie um jeweils 1 % je Kalendertag der Verspätung. Die Nachmeldung von Flächen und die Nachreichung von notwendigen Unterlagen z. B. BG-Bescheid ist ohne Kürzung bis einschließlich 31. Mai möglich. Anträge und Nachmeldungen von Flächen nach dem 31. Mai sind verfristet. Mitte April wurde allen Antragstellern das Initialpasswort zur Antragstellung über den neuen „Landwirtschaftlichen Elektronischen Antrag LEA 2023“ zugesandt. Wer keine Unterlagen erhalten hat, aber einen Antrag stellen möchte, meldet sich bitte umgehend bei nachstehenden Sachbearbeitern. Nähere Auskünfte erteilen folgende Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Hans-Georg Hochmann Tel.: 06592/933-259 E-Mail: hans-georg.hochmann@vulkaneifel.de Markus Brost Tel.: 06592/933-338 E-Mail: markus.brost@vulkaneifel.de Fax: 06592/933-6327 Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: MANDY SCHWARTZ letzte bekannte Anschrift: Beulertweg 2, 54570 Mürlenbach Datum des Schreibens: 28.04.2023 Aktenzeichen: 4-31200-075-6044 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.05.2023 Im Auftrag gez. Alflen Ich engagiere mich in der Politik, weil mir die Region und Themen wie insbesondere Tourismus, Wirtschaft und Gesundheit am Herzen liegen. Dabei bin ich überzeugt: Diversität in Teams führt zu besseren Ergebnissen, das gilt auch für die Politik. Dr. Susanne Scheppe Mitglied des Kreistages MEHR IN DIE KOMMUNALPOLITIK! Frauen
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