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SEITE 10 Veranstaltungsankündigung: Unterwegs im Naturschutzgebiet Obereher Heide mit Biotopbetreuer Dipl. Ing agr Gerd Ostermann Am Dienstag, den 30. Mai 2023 führt der Biotopbetreuer Dipl. Ing agr Gerd Ostermann durch das Naturschutzgebiet Obereher Heide. Die Obereher Heide ist eine 30 Hektar große, abwechslungsreiche Heidelandschaft, wie sie einst typisch für die Eifel war. Heute ist sie Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Neben dem Heidekraut sind es Arten wie Borstgras, Arnika oder Großer Perlmutterfalter, die hier noch zu finden sind. Ein zwei Kilometer langer Rundweg erklärt die Entstehung und die Besonderheiten dieser spannenden Kulturlandschaft. Start der kostenfreien, rund zweistündigen Führung ist um 17 Uhr. Da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung zwingend erforderlich! Preis: kostenfrei Treffpunkt: wird bei Anmeldung bekannt gegeben Info/Anmeldung zwingend erforderlich: Sabine Kummer 06592 933 585, sabine.kummer@vulkaneifel.de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Sarmersbach (Amtsgericht Daun): Blatt 541: Flur 12 Nr. 107 – Waldfläche - Der Scheidchesbüsch – 6.277 m² Flur 12 Nr. 102/1 – Waldfläche – Der Scheidchesbüsch – 3.630 m² Grundbuch von Boxberg (Amtsgericht Daun): Blatt 562: Flur 3 Nr. 70 – Waldfläche, Suhrbüsch im Kamental, 1.658 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Bleckhausen (Amtsgericht Daun): Blatt 1048: Flur 1 Nr. 101 – Waldfläche - Im Altenberg – 5.940 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Auel (Amtsgericht Prüm): Blatt 377: Flur 2 Nr. 54 – Landwirtschaftsfläche - In der Schlack – 2.351 m² Flur 2 Nr. 62 – Landwirtschaftsfläche – Auf den Krummen Stücken – 4.000 m² Flur 2 Nr. 65/1 – Landwirtschaftsfläche – Auf den Krummen Stücken – 6.811 m² Flur 2 Nr. 57 – Landwirtschaftsfläche – Auf den Krummen Stücken – 5.817 m² Flur 2 Nr. 53 – Landwirtschaftsfläche, In der Schlack – 8.441 m² Flur 2 Nr. 41/1 – Landwirtschaftsfläche, Im untersten Kläuschen – 3.353 m² Flur 2 Nr. 40/1 – Landwirtschaftsfläche, Im untersten Kläuschen – 3.525 m² Flur 2 Nr. 64 – Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Zum Kläuschen 13 – 10.260 m² Flur 2 Nr. 63 – Gebäude- und Freifläche, Im Kläuschen 11 – 1.200 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

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