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SEITE 6 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: VAN´T VELD, CLAUDIA NATASJA letzte bekannte Anschrift: Schafbrück Gaststätte Datum des Schreibens: 16.05.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-PN 23 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 17.05.2023 Im Auftrag gez. Elias Sommerferien-Betreuung für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren „Im Wald da ist der Zirkus los“, lautet das diesjährige Motto der Sommerferien-Betreuung für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren, für welche sich Bruno Willems, Leiter des Kreisjugendamtes Vulkaneifel, seit Jahren aktiv einsetzt. Dieses Ferienprojekt wird seit 2018 in Kooperation mit dem FamilienForum Vulkaneifel e.V. angeboten. Auch in diesem Jahr ist es Ziel, Kindern berufstätiger Eltern eine erlebnispädagogische Betreuung in den letzten beiden Sommerferienwochen zu ermöglichen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seitens des Jugendamtes unterstützen zu können. Das Angebot findet erneut in und an der Grillhütte in Mehren am Sportplatz statt. 40 „JungArtisten“ werden dann montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr von einem erfahrenen Betreuerteam unterstützt, angeleitet und pädagogisch betreut. Im Waldzirkus ist vieles möglich, so zum Beispiel werden die Kinder gemeinsam mit dem Betreuerteam die Natur erkunden, Hütten bauen, Wikinger-Schach spielen, basteln und sich verkleiden. Auch der nahe gelegene Sportplatz steht für Fußballturniere, Spiele mit dem Schwungtuch oder Badminton zur Verfügung. In Kleingruppen haben die Kinder die Möglichkeit, für die beiden Freitagnachmittage eine kleine Zirkusshow vorzubereiten, welche interessierten Familienangehörigen präsentiert werden kann. Die wichtigsten Infos im Überblick: • TeilnehmerInnen: Alle abenteuerlustigen Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, wird eine Nachrück-Liste eingerichtet. • Veranstaltungszeitraum: Montag, 21.08. bis Freitag, 25.08. sowie Montag, 28.08. bis Freitag 01.09.2023. Das Ferienprogramm beginnt täglich um 8:30 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Bei Bedarf können die Kinder ab 8:00 Uhr in Empfang genommen und bis spätestens 17:00 Uhr vom BetreuerTeam betreut werden. Selbstverständlich können die Kinder auch vor 16:30 Uhr abgeholt werden. • Veranstaltungsort: Grillhütte, Am Sportplatz, 54552 Mehren. • Kosten: 100 Euro pro Kind (Geschwisterkinder 70 Euro). Die maximale Teilnehmerzahl ist begrenzt. In den Kosten sind Mittagessen, kleine Snacks und Getränke enthalten. Anmeldung über: FamilienForum Vulkaneifel e.V. Tanja Peters-Reuter Telefon: 06592-983 600 E-Mail: info@familienforumvulkaneifel.de Anmeldeschluss ist der 30.06.2023. Das Betreuer-Team des FamilienForums Vulkaneifel e. V. unter der Leitung der staatlich anerkannten Erzieherin Sabine Fusenig freut sich auf Ihre Kinder! Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustel-lungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: STUMP, NIKOLAUS letzte bekannte Anschrift: Düsseldorfer Straße 8 in 54550 Daun Datum des Schreibens: 11.05.2023 Aktenzeichen: 4-31200-037-5658 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 17.05.2023 Im Auftrag gez. Stolz

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