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SEITE 7 Netzwerk Kinderschutz im Vulkaneifelkreis tauscht sich über Ursachen und Erscheinungsformen sozial-emotionaler Beeinträchtigungen bei Kindern und Jugendlichen aus Für eine gelingende Netzwerkarbeit ist ein Forum notwendig, indem alle Institutionen und Professionen zusammenkommen, die für das Netzwerkthema „Förderung von Kindeswohl und Kindergesundheit“ wichtig sind. Am Mittwoch, dem 26.04.2023, fand die Netzwerkkonferenz Kinderschutz des Landkreises Vulkaneifel in der Kreisverwaltung statt. Rund 60 Teilnehmer:innen verfolgten dabei die Beiträge zum Thema „Sozial-emotionale Beeinträchtigungen bei Kindern, Jugendlichen“. Landrätin Julia Gieseking begrüßte die Teilnehmer:innen sowie die Referentin Anke Wagner vom Institut für konstruktive Psychologie und die Moderatorin Michaela Heinen, Servicestelle Kindesschutz des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung zur Netzwerkkonferenz. Dabei unterstrich Landrätin Gieseking die Bedeutung einer professionell koordinierten Netzwerkarbeit, wie sie durch die Kreisverwaltung Vulkaneifel betrieben wird. Sie betonte die Bedeutung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung. Einen Überblick über die Angebote der frühen Hilfen und Maßnahmen im Kinderschutz stellte Netzwerkkoordinator Hendrik Müller für die Kreisverwaltung Vulkaneifel vor. Eva Pestemer stellte sich und die Arbeit als insoweit erfahrene Fachkraft kurz INSOFA, (INSOFA hat eine beratende, unterstützende Funktion und muss in den Prozess der Gefährdungseinschätzung einbezogen werden) für den Landkreis Vulkaneifel vor. Bereits mit der Anmeldung wurde abgefragt, welche Themen die Netzwerkmitglieder im Jahr 2022 im Kontext Kinderschutz besonders herausgefordert haben. Dabei wurden neben den Themen wie Kinderschutzkonzepte auch psychische Belastungen sowie Gewalt genannt und machten dabei die Arbeitsfelder des Netzwerkes transparent. Anke Wagner vom Institut für konstruktive Psychologie informierte mit ihrem ersten Vortrag „Sozial-emotionale Beeinträchtigungen bei Kindern, Jugendlichen („Junge Wilde & Co“) Ursachen und Erscheinungsformen“ über aktuelle Erkenntnisse der sozialen Neurowissenschaft, wie es im Fall eines sozial-emotionalen Handicaps zu blockierenden Entwicklungen von Emotion und Sozialverhalten kommen kann. Diese Erkenntnisse können genutzt werden, um typische im Alltag zu beobachtende Erscheinungsformen (wie z. B. Aggression, Fluchtverhalten, fehlendes Einfühlungsvermögen) richtig einzuordnen und angemessene Interventionen zu wählen. In ihrem zweiten Vortrag lernten die Teilnehmer*innen über das Konzept der systemischen Stressregulation einen Ansatz kennen, mit dessen Hilfe es gelingen kann, möglichst rasch Bindung zu Personen mit einem sozialemotionalen Handicap aufzubauen und damit eine Brücke zwischen unbewussten Vorgängen und bewusster Verarbeitung zu schlagen, um so positiv auf die „entgleiste“ Verhaltenssteuerung Einfluss zu nehmen (vgl. Wagner 2023). Der große Zuspruch der teilnehmenden Akteure und die positive Resonanz auf die Netzwerkkonferenz haben gezeigt, dass die Bedürfnisse der Kinder und Familien im Landkreis Vulkaneifel sehr ernst genommen werden. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: BRAUN, STEFFEN (* 28.11.1969) letzte bekannte Anschrift: Kreuzbergweg 2 A, 54550 Daun Datum des Schreibens: 15.05.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-B 1210 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 19.05.2023 Im Auftrag gez. Elias

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