SEITE 4 Das Veterinäramt Vulkaneifel informiert Ganz Rheinland-Pfalz und damit auch der Landkreis Vulkaneifel ist frei von der Blauzungenkrankheit (BTV). Wie das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) mitteilt, wird das BTV-8 Sperrgebiet in Deutschland mit Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 aufgehoben. Die Regelung gilt ab 05.06.2023. Somit hat der Landkreis Vulkaneifel nach über 4 Jahren als BTV8- Sperrgebiet die Freiheit von Blauzungenkrankheit erreicht.Es entfallen hiermit alle bisher auf Blauzunge bezogenen Verbringungsbeschränkungen für Rinder, Schafe, Ziegen und Cameliden. Auch unser Nachbarland Belgien hat die BTV – Freiheit erreicht. Wir freuen uns sehr über diese Entwicklung und bedanken uns bei allen Landwirten für die gute Zusammenarbeit. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Veterinäramt Vulkaneifel Ansprechpartner: Cornelia Mäckler Tel. 06592/933 353 veterinaeramt@vulkaneifel.de Folgt auch online! Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: QUYNH GIANG VU letzte bekannte Anschrift: Lissinger Strasse 72, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 06.06.2023 Aktenzeichen: 4-31200-010-06249 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 07.06.2023 Im Auftrag gez. Deisen Am Montag, den 19. Juni 2023, findet um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel eine Sitzung des Kreisausschusses mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 3. Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP) 4. Verwendung der Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation des Landes RheinlandPfalz (KIPKI) 5. Wahl der Vertrauenspersonen für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen 6. Vergaben 6.1. Vergabeentscheidung zur Beschaffung eines Löschfahrzeug 20 Katastrophenschutz (LF20KatS) 6.2. Vergabeentscheidung eines geländegängigen Fahrzeuges für die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Unterrichtung über eine Eilentscheidung des Kreisvorstands 6.3. Vergabeentscheidung VOB - Malerarbeiten an kreiseigenen Gebäuden 6.4. Vergabeentscheidung VOB Trockenbauarbeiten Beseitigung von Brandschutzmängel, Einrichtung einer Akkustikklasse 7. Verschiedenes II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 2. Vergabe Software-Beschaffung 3. Vergaben 4. Personalangelegenheiten 5. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 09.06.2023 gez.: Alois Manstein, 1. Beigeordneter AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
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