SEITE 5 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Birresborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1490: Flur 34 Nr. 9 – Waldfläche, In Felst – 6.144 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Winkel (Amtsgericht Daun): Blatt 1038: Flur 22 Nr. 54 – Waldfläche, Wasserfläche – Im Zellrech – 8.593 m² Flur 22 Nr. 93 – Waldfläche, Wasserfläche – Im Zellrech – 1667 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Als Kreistagsmitglied war es mir möglich, gemeinsam mit meiner Fraktion, einen Antrag zur Einrichtung eines Frauenhauses in der Region zu stellen. Tanja Kracht Mitglied des Kreistages MEHR IN DIE KOMMUNALPOLITIK! Frauen Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Oberstadtfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 1125: Flur 2 Nr. 26/1 – Landwirtschaftsfläche – Oberm Röder – 4.543 m² Flur 2 Nr. 25 – Waldfläche – Oberm Röder – 5.515 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..
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