SEITE 10 11.1 Formular 11.1 und 11.2 11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept 11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe 12 Unterlagen für Naturschutz 12.1 Formular 12.1 12.2 Fachbeitrag Artenschutz 12.3 Fachbeitrag Naturschutz 12.4 FFH-Vorprüfungen 12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung 12.6 Avifauna 12.6.1 Brutvögel 2018 12.6.2 Nacherfassungen 2019 12.6.3 Nacherfassungen 2021 12.6.4 Zugvogelkartierung 2018 12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan 2022 12.7 Fledermäuse 12.7.1.Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2021 12.8.2 Managementkonzept Ausgleichsmaßnahmen zur Tiergruppe Fledermäuse 12.9 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus Ordner 3 13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe 14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 14.1 Formular 12.2 14.2 UVP-Bericht 15. Bauantrag, Bauvorlagen 15.1 Antrag auf Baugenehmigung 15.2 Bauvorlagenberechtigung 15.3 Herstellungs-Rohbaukosten 15.4 Typenprüfung 15.4.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb 15.4.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm 15.4.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente 15.5 Schalplan 4.8-5,5-158-120.9 NH mit Auftrieb 15.6 Bodengrundgutachten 15.7 Turbulenzgutachten 16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung 16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung 16.2 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau 17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister Anlagen I. Ansprechperson II. Kostenübernahmeerklärung Zum Zeitpunkt der erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren: -KVVulkaneifel-UntereBauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023 -SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 04.08.2021 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021 -LBM, Fachgruppe Luftverkehr, HahnFlughafen, vom 12.01.2021 -Forstamt Hillesheim vom 07.01.2021 -Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 17.12.2020 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Kolverath vom 11.01.2021 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Retterath vom 08.01.2021 Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 10.07.2023 bis 07.08.2023 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort unter https://cloud.vulkaneifel.de/nextcloud/s/ ezgHq2bBxWHEA3D 2 WEA Retterath und 1 WEA Kolverath.zip abgerufen werden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr und nach Vereinbarung. Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar. Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Vulkaneifel https://vulkaneifel.de/Öffentliche Bekanntmachungen/ 2 WEA Retterath und 1 WEA Kolverath zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 10.07.2023 bis einschließlich 07.09.2023 schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter. hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlender oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Grund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf Mittwoch, den 25.10.2023, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel , Mainzer Straße 25, 54550 Daun, festgesetzt. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 30.06.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehördegez. (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter
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