KW27

SEITE 12 10.1.1 Eisdetektion GE 10.1.2 Eisdetektionssystem-Weidmüller BLADEcontrol 10.1.3 Gutachten TÜV Nord 10.1.4 Gutachten DNV GL 10.1.5 Labkotec Eissensor LID-3300IP 10.2 Blitzschutzsystem_GE3.6-137_WEA 4 10.3 Blitzschutzsystem_GE5.5-158_ WEA1,2,3,5,6 10.4 Sicherheitskonzept-Beschreibung der Sicherheitssysteme 10.5 Konfiguration von Flughindernisbefeuerungs-Systemen und Tageskennzeichnung 10.6 Antrag zur Anbringung eines Logos auf dem Maschinenhaus 10.7 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus_GE3.6-137_WEA 4 10.8 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus_GE5.5-158_ WEA1,2,3,5,6 11. Brandschutz 11.1 Formular 11.1 und 11.2 11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept 11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe Ordner 3 12 Unterlagen für Naturschutz 12.1 Formular 12.1 12.2 Fachbeitrag Artenschutz 12.3 Fachbeitrag Naturschutz 12.4 FFH-Vorprüfungen 12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung 12.6 Avifauna 12.6.1 Ergebnisse der Brutvogelerfassung inkl. Horstkartierung 2019 12.6.2 Nachterfassungen Uhu 2021 12.6.3 Zugvogelkartierung 2022 12.6.4 Horst- und Revierkartierung 2022 12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan 12.7 Ergebnisbericht zur Fledermauskundlichen Untersuchung 12.8 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus 12.9 Rodungsbilanz Ordner 4 13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe 14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 14.1 Formular 12.2 14.2 UVP-Bericht 15. Bauantrag, Bauvorlagen 15.1 Antrag auf Baugenehmigung 15.2 Bauvorlagenberechtigung 15.3 Herstellungs-Rohbaukosten _GE3.6137_WEA 4 15.4 Herstellungs-Rohbaukosten _GE5.5158_WEA1,2,3,5,6 15.5 Typenprüfung_GE5.5-158_ WEA1,2,3,5,6 15.5.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb 15.5.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm 15.5.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente 15.6 Typenprüfung_GE3.6-137_WEA 4 15.6.1 Prüfbericht zur Typenprüfung _Fundament Flachgründung ohne AuftriebGE 3.6 -137 NH=110 m 15.6.2 Prüfbericht zur Typenprüfung _ Stahlrohrturm _GE 3.6-137 NH=110 m 15.6.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung _ Stahlrohrturm und Fundament _GE 3.6137 NH= 110 m 15.7 Gutachterliche Stellungnahme vom TÜV Nord _ Hybridtürme für Windenergieanlagen 15.8 Schalplan GE 5.5-158 NH=120,9 m mit Auftrieb 15.9 Schalplan GE3.6-137 NH=110m ohne Auftrieb 15.10 Bodengrundgutachten 15.11 Turbulenzgutachten 16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung 16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung _ GE3.6 137 _ WEA 4 16.2 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung _GE5.5-158_ WEA1,2,3,5,6 16.3 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau 17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister Anlagen I. Ansprechperson II. Kostenübernahmeerklärung Zum Zeitpunkt der erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren: -KV Vulkaneifel- Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023 -SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 30.07.2021 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021 -LBM, Fachgruppe Luftverkehr, HahnFlughafen, vom 19.01.2021 -Forstamt Hillesheim vom 06.01.2021 -Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 22.12.2020 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Mannebach vom 12.01.2021 -Bundeswehr, vom 04.01.2021 -DWD, Offenbach vom 21.12.2020 -GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege vom 06.01.2021 -UNB vom 03.02.2021 -Westnetz vom 15.12.2020 Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 10.07.2023 bis 07.08.2023 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort unter https://cloud.vulkaneifel.de/nextcloud/s/ KsreH6qYsfXgEDG WEA Mannebach.zip abgerufen werden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr und nach Vereinbarung. Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar. Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 10.07.2023 bis einschließlich 07.09.2023 schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter. hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlender oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Grund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen

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