SEITE 4 Leistungen für Bildung und Teilhabe im Landkreis Vulkaneifel Für Eltern, die Unterstützungsleistungen des Staates beziehen, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder der Schule zu bieten, wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Dennoch haben auch Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringen Einkommen einen Anspruch darauf, bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu können. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“ zählen: •eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten, ohne Taschengeld), •mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten, ohne Taschengeld), •der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174,00 € pro Kind/Schuljahr), •die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten, auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen), •Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist), •die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder in der Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten), •die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie z. B. Mitglied im Sportverein oder der Musikschule in Höhe von pauschal 15,00 € monatlich). Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Wer eine der folgenden Leistungen erhält, kann einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen. a) Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuche nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) Zuständig ist das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Straße 15, 54550 Daun. Ansprechpartner ist Herr Tino Fiedler, Telefon 06592/933488, E-Mail: tino.fiedler@vulkaneifel.de b) Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Ansprechpartnerin ist Frau Gerhild Auer, Telefon 06592/933278, E-Mail: gerhild.auer@vulkaneifel.de c) Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zuständig sind die Sozialämter der Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg. d) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Zuständig sind die Sozialämter der Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg (außer für die Gemeinschaftsunterkünfte in Desserath und Schüller sowie das Jugendzentrum Steineberg) Weitere Informationen zu den BuT-Leistungen können der Internetpräsentation des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de entnommen werden. Darüber hinaus stehen die oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel für die von ihnen bearbeiteten Rechtskreise gerne zur Verfügung. AN FOLGENDEN TERMINEN BIETET DAS VULKANMUSEUM FREIE FÜHRUNGEN OHNE ANMELDUNG AN: 5. JULI 12. JULI 19. JULI 26. JULI 2.AUGUST 9. AUGUST JEWEILS 14:00 UHR PREISE: Kinder (6-15 Jahre): 2,00 € Jugendliche (16-17 Jahre): 3,00 € Erwachsene: 4,00 € VULKANMUSEUM DAUN SONDERPROGRAMM: OFFENE FÜHRUNGEN IM OHNE ANMELDUNG EINFACH VORBEIKOMMEN!
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