SEITE 7 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: AN DIE ERBEN VON STEFFEN BRAUN letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Am Brückelchen 14 Datum des Schreibens: 21.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-JM 303 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Elias Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: AN DIE ERBEN VON WALTER GOEDEN letzte bekannte Anschrift: Alte Dauner Straße 2, 54552 Darscheid Datum des Schreibens: 28.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-T 799 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Elias Am Montag, den 17. Juli 2023, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche und anschließend eine nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.03.2023 3. Sportanlagenförderung - Prioritätenliste 2024 4. Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen 5. Vorstellung der Arbeit des Kreiselternausschusses (KEA) der Kindertagesstätten des Landkreises Vulkaneifel 6. Frühe Hilfen der Kreisverwaltung Vulkaneifel sowie Bundesstiftung Frühe Hilfen im Jahr 2022 7. Neufassung der Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie die Heranziehung zu den Kosten vom 08.12.2015 (in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.12.2017). 8. Investitionen für den Umbau der kommunalen Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Hallschlag - gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 27 Abs. 2 KiTaG i.V.m. Nr. II.1 der Richtlinie des LK Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe 9. Änderung des Einzugsbereichs der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Üxheim gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i. V. m. § 9 des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) 10. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 05.07.2023 gez.: Petra Schmidt, Vorsitzende AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
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