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Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Isabel Schneider Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 27/2023 Ausbildung in der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Berufung in das Beamtenverhältnis für vier erfolgreiche Absolventen Grund zum Feiern bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Vier junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in das Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit berufen und beginnen damit einen wichtigen beruflichen Lebensabschnitt. Maximilian Groß und Moritz Heinen berief Landrätin Julia Gieseking in das Beamtenverhältnis auf Probe. Vanessa Alflen und Robin Schleidweiler wurden in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde gratulierte Julia Gieseking zu den bestandenen Prüfungen und beglückwünschte zu den Ernennungen in das Beamtenverhältnis. „Es ist für jeden Menschen etwas ganz Besonderes und ein weiterer wichtiger Meilenstein, wenn das wegweisende Lebenskapitel „Ausbildung und Studium“ erfolgreich abgeschlossen ist. Ich bin froh, dass wir in jedem Jahr erfolgreich junge Menschen ausbilden können und ich freue mich, wenn es uns gelungen ist, dass diese auch weiterhin in unserer Verwaltung und damit in und für unsere Heimat, die Vulkaneifel, arbeiten möchten“, so Landrätin Julia Gieseking. Interessante Aufgabengebiete und viele Möglichkeiten der Weiterbildung Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet durch die vielfältigen Aufgaben- und Einsatzgebiete viele Chancen und Perspektiven der Weiterbildung und ein interessantes und breitgefächertes Ausbildungs- und Arbeitsportfolio. Die Aufgaben einer modernen und zukunftsfähigen Verwaltung werden immer vielfältiger und anspruchsvoller. „Unsere Verwaltung bietet unzählige unterschiedliche Serviceangebote für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vulkaneifel an. Viele Bereiche in unserem Haus beschäftigen sich mit der Gestaltung unserer Region und unseres Landkreises, damit wir auch in Zukunft eine liebens- und lebenswerte Region bleiben, in der es sich lohnt, zu leben und zu arbeiten“, so Julia Gieseking weiter. Aufgeteilt auf 10 Abteilungen arbeiten in und für die Kreisverwaltung Vulkaneifel rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ganz unterschiedlichen Arbeitsfeldern. Wie groß die Bandbreite der verschiedenen Aufgaben innerhalb der Kreisverwaltung Vulkaneifel ist, haben auch die jungen Kolleginnen und Kollegen bereits in ihrer Ausbildung erfahren, in der sie bereits unterschied-liche Bereiche und Arbeitsfelder durchlaufen haben. „Das Besondere an der Ausbildung und Arbeit in der Kreisverwaltung Vulkaneifel ist, dass diese nach der abgeschlossenen Ausbildung eine große Auswahl an vielfältigen Einsatzmöglichkeiten bietet. Ob Bau-, Kommunal, Sozial oder Ordnungsverwaltung – alles ist möglich. Darüber hinaus werden den Mitarbeitenden vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten“, so Ausbildungsleiterin Meike Welling. Landrätin Julia Gieseking, Büroleiter Dieter Schmitz und Personalratsvorsitzender Lothar Saxler wünschten den jungen Kolleginnen und Kollegen gutes Gelingen sowie Freude an der Arbeit. Die frisch ernannten Fachkräfte Für Vanessa Alflen und Robin Schleidweiler erfolgte nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Vanessa Alflen hat im Juni 2020 erfolgreich ein duales Studium der allgemeinen Verwaltung abgeschlossen und ist aktuell als Leistungssachbearbeiterin im Jobcenter des Landrätin Julia Gieseking und Ausbildungsleiterin Meike Welling gratulieren zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit. V.l.n.r.: Landrätin Julia Gieseking, Meike Welling, Moritz Heinen, Maximilian Groß, Vanessa Alflen, Robin Schleidweiler. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel

SEITE 2 Landkreises Vulkaneifel eingesetzt. Robin Schleidweiler hat im Juni 2020 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell als Jahrgangsbester seine Ausbildung zum Verwaltungswirt für das 2. Einstiegsamt abgeschlossen. Seit November 2020 ist er bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel beschäftigt und hier als Sachbearbeiter im Bereich der Ausländerbehörde tätig. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Verwaltungswirt für das zweite Einstiegsamt im Juni 2023 wurde Maximilian Groß als Beamter auf Probe ernannt. Eir wird als Sachbearbeiter im Bereich Wohngeld eingesetzt. Ebenfalls zum Beamten auf Probe ernannt wurde Moritz Heinen. Nach erfolgreicher Absolvierung eines dualen Studiums der allgemeinen Verwaltung im Juni 2023 wird Moritz Heinen als Leistungssachbearbeiter im JobCenter eingesetzt. Informationen zur Ausbildung bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel Die Kreisverwaltung Vulkaneifel bietet eine Vielzahl an interessanten und vielfältigen Ausbildungsmöglichkeiten an. Alle Informationen hierzu unter www.vulkaneifel.de/personal/ausbildungbei-der-kreisverwaltung-vulkaneifel Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Ausbildung Meike Welling Ausbildungsleitung meike.welling@vulkaneifel.de 06592/933-290 Ausbaulänge: Grund der Maßnahme: Was wurde gemacht? Kostenträger: Ausbaukosten: Finanzierung: Auftragnehmer: Bauzeit: AKTUELLE KREISSTRASSENBAUMASSNAHME Ausbau der K 26 zwischen Strohn und Strotzbüsch ist demnächst beendet... ca. 3,31 km Aufgrund einer Versprödung der Deckschicht und des starken Schwerlastverkehrsaufkommens entstanden auf dem Streckenabschnitt starke Quer- und Längs- sowie großflächige Netzrisse. Der Ausbau erfolgte im vorhandenen Bestand als Hocheinbau unter Beibehaltung der Fahrbahnbreite von 6,00 m. Zunächst wurde der Oberbau in einer Stärke von ca. 10 cm abgefräst und punktuelle Schäden saniert. Im Anschluss daran wurde eine neue Trag- und Deckschicht in einer Gesamtstärke von 12 cm aufgebracht. Gleichzeitig erfolgte teilweise eine Optimierung der Entwässerungseinrichtungen. Landkreis Vulkaneifel 1.200.000 € Der Landkreis erhält auf die Ausbaukosten eine 78%ige Förderung vom Land Rheinland-Pfalz – der Kreisanteil beträgt somit 264.000 €. Firma Gotthard Lehnen GmbH & Co. KG, Wittlich-Dorf Baubeginn: 26.03.2023, Baufertigstellung: ca. 20.07.2023 FRÄSARBEITEN – K 26 ZWISCHEN STROHN UND STROTZBÜS EINBAU MISCHGUT – K 26 ZWISCHEN STROHN UND STROTZBÜSCH FERTIGGESTELLTER ABSCHNITT – K 26 ZWISCHEN STROHN UND STROTZBÜSCH SPRECHSTUNDE DAUN, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, Raum 106 Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr DER MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN GEROLSTEIN, Caritas-Mehrgenerationenhaus, Raderstraße 9 Jeden Dienstag, 09:00 - 11:00 Uhr

SEITE 3 Klimaschutzmanagement und Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Vulkaneifel sowie der Natur- und Geopark Vulkaneifel beim Tag der Artenvielfalt im NaturErlebnisZentrum in Darscheid Mit verschiedensten Aktionen und Workshops rund um das Thema Artenvielfalt hat das NaturErlebnisZentrum Darscheid am Samstag, den 24. Juni 2023 Groß und Klein eingeladen. Neben vielfältigen Programmpunkten war auch der Natur- und Geopark Vulkaneifel und der Landkreis Vulkaneifel vor Ort, um sich und das Projekt „Blühende Vulkaneifel“ zu präsentieren. Sabine Kummer vom Natur- und Geopark Vulkaneifel stellte den Kindern regionale Gesteine vor und beantwortete alle Fragen zu Vulkanen. Außerdem konnte vor Ort die belebte Natur und die unbelebte Natur am NEZ mit Lupengläsern untersucht werden. Für den eigenen Garten konnten sich interessierte Besucher:innen Saatgut-Tütchen mit regionalem Saatgut mitnehmen. Ein besonderes Highlight waren neue solarbetriebene Modelle, die Miranda Deviscour vom Klimaschutzmanagement des Landkreises Vulkaneifel präsentiert hat. Kindgerecht kann mit diesen die Energiegewinnung durch Sonnenenergie spielerisch erforscht werden. Dr. Hendrik Albrecht von der Unteren Naturschutzbehörde sorgte mit fachlicher Beratung und Bereitstellung von Material für die Anlage eines Sandariums – ein Kleinstbiotop, das nützlichen Insekten, insbesondere Wildbienen, einen wertvollen Nistplatz bietet. Gemäß des Life-IP ZENAPA-Projekts, bei dem beide Institutionen Partner sind, wurden hier Biodiversität und die Energiewende miteinander gedacht und umgesetzt. Hintergrund: Am 22. Mai ist Internationaler Tag zu Erhaltung der Artenvielfalt. Die Kalk- und Vulkaneifel gehört zu den 30 Biodiversitäts-Hotspots in Deutschland. Entsprechend kommt unserer Region eine große Verantwortung im Zusammenhang mit der Erhaltung der Artenvielfalt zu. Hierzu sind nicht nur Naturschutzprojekte in der freien Natur wichtig. Auch im Siedlungsbereich kann jede Person einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt leisten. Das Ortsleben wird vom Ehrenamt getragen und benötigt hierfür unser aller Unterstützung. Dafür setze ich mich ein. Ruxandra Gericke Ortsbürgermeisterin von Wiesbaum MEHR IN DIE KOMMUNALPOLITIK! Frauen

SEITE 4 Leistungen für Bildung und Teilhabe im Landkreis Vulkaneifel Für Eltern, die Unterstützungsleistungen des Staates beziehen, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder der Schule zu bieten, wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Dennoch haben auch Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit geringen Einkommen einen Anspruch darauf, bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu können. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Mit den Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) bekommen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bessere Möglichkeiten, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Deshalb werden viele verschiedene Angebote aus Kultur und Bildung gefördert. Zu den Leistungen „Bildung und Teilhabe“ zählen: •eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten, ohne Taschengeld), •mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten, ohne Taschengeld), •der persönliche Schulbedarf (insgesamt 174,00 € pro Kind/Schuljahr), •die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten, auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen), •Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist), •die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule oder in der Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten), •die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie z. B. Mitglied im Sportverein oder der Musikschule in Höhe von pauschal 15,00 € monatlich). Bildungs- und Teilhabeleistungen kommen insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Betracht, die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Wer eine der folgenden Leistungen erhält, kann einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen. a) Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuche nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) Zuständig ist das kommunale JobCenter des Landkreises Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Straße 15, 54550 Daun. Ansprechpartner ist Herr Tino Fiedler, Telefon 06592/933488, E-Mail: tino.fiedler@vulkaneifel.de b) Kinderzuschlag nach § 6a BKGG oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) Zuständig ist das Sozialamt des Landkreises Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun Ansprechpartnerin ist Frau Gerhild Auer, Telefon 06592/933278, E-Mail: gerhild.auer@vulkaneifel.de c) Sozialhilfe nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) Zuständig sind die Sozialämter der Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg. d) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Zuständig sind die Sozialämter der Verbandsgemeinden Daun, Gerolstein und Kelberg (außer für die Gemeinschaftsunterkünfte in Desserath und Schüller sowie das Jugendzentrum Steineberg) Weitere Informationen zu den BuT-Leistungen können der Internetpräsentation des Landkreises Vulkaneifel unter www.vulkaneifel.de entnommen werden. Darüber hinaus stehen die oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel für die von ihnen bearbeiteten Rechtskreise gerne zur Verfügung. AN FOLGENDEN TERMINEN BIETET DAS VULKANMUSEUM FREIE FÜHRUNGEN OHNE ANMELDUNG AN: 5. JULI 12. JULI 19. JULI 26. JULI 2.AUGUST 9. AUGUST JEWEILS 14:00 UHR PREISE: Kinder (6-15 Jahre): 2,00 € Jugendliche (16-17 Jahre): 3,00 € Erwachsene: 4,00 € VULKANMUSEUM DAUN SONDERPROGRAMM: OFFENE FÜHRUNGEN IM OHNE ANMELDUNG EINFACH VORBEIKOMMEN!

SEITE 5 Keine Langweile in den Sommerferien Sommerferien-Leseaktion und Vorlese-Sommer in der Kreisbibliothek in Daun Die Kreisbibliothek ist wieder am Start. Pünktlich vor den Sommerferien legt sie mit den Leseaktionen los, damit in dieser Zeit keine Langweile aufkommen kann. Vom 17.07.2023 bis zum 08.09.2023 können Kinder und Jugendliche daran teilnehmen. Die Kreisbibliothek bietet auch in diesem Jahr wieder zwei Aktionen an: den Vorlesesommer für Kindergartenkinder und den SommerferienLesespaß für Kinder und Jugendliche. Beim Vorlese-Sommer dreht sich alles ums Vorlesen. Kinder und deren Vorleser*innen sollten mindestens drei vorgelesene Bücher aus dem Bestand der Kreisbibliothek in einer Clubkarte sammeln, das heißt Bilder- und Vorlesebücher entleihen und sich zuhause vorlesen lassen. Anschließend malen die Kinder zu ihrem Lieblingsbuch ein Bild und geben dies in der Bibliothek ab. Teilnehmen dürfen alle Kita-Kinder mit ihren jeweiligen Lieblingsvorlesern (ganz egal ob Mama oder Papa, Oma oder Opa, der große Bruder, die große Schwester…). Am Ende des Vorlese-Sommers erhalten die Kinder eine Urkunde. Außerdem nimmt jedes Kind mit einer Clubkarte bei der landesweiten Verlosung des VORLESE-SOMMERS RheinlandPfalz teil. Bei der diesjährigen SommerferienLeseaktion für Kinder und Jugendliche wird ein Lesepass ausgestellt. Für jedes gelesene Buch der Kreisbibliothek erhält man darin einen Stempel. Zu mindestens drei gelesenen Büchern muss noch ein Bild gemalt oder eine Lieblingsfigur aus einem Buch beschrieben werden, damit man an einer Preisverlosung teilnehmen kann. Über 100 neue Bilder-, Kinder- und Jugendbücher sind neu in den Bestand der Kreisbibliothek gekommen und warten nun auf die Ausleihe. Damit ist neuer Lesestoff garantiert. Weitere Informationen können vor Ort erfragt werden: Kreisbibliothek Freiherr-vom-Stein-Str. 15a 54550 Daun, Tel.: 06592 / 933423. Öffnungszeiten: Mo: 9.00-14.00 Uhr Di: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr Do: 10.30-14.00 Uhr Fr: 10.30-12.30 Uhr, 14.00-18.30 Uhr. Amtliche Bekanntmachung Vorschlagliste der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen - öffentliche Auflegung vom 20. – 26.07.2023 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Vulkaneifel wird in seiner Sitzung am 17.07.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beschließen. Die Vorschlagsliste wird vom 20.07.2023 bis einschließlich 26.07.2023 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Vulkaneifel zu jedermanns Einsichtsnahme öffentlich aufgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder per Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten. Kreisverwaltung Vulkaneifel, 03.07.2023 gez. Julia Gieseking, Landrätin

SEITE 6 Folgt auch online! Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: GIOSUE, JANNICIELLO letzte bekannte Anschrift: Hauptstraße 16, 54552 Kradenbach Datum des Schreibens: 06.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-FQ 406 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Elias Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwal-tung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungs-bedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: KREMER, MADELEINE HEIKE letzte bekannte Anschrift: Am Rasbach 25, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 20.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-PQ 725 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwal-tung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungs-bedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: VAN LEYEN, MICHAEL letzte bekannte Anschrift: Wiesbaumer Straße 4, 54584 Feusdorf Datum des Schreibens: 16.01.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/D-VL 19 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Zender

SEITE 7 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: AN DIE ERBEN VON STEFFEN BRAUN letzte bekannte Anschrift: 54568 Gerolstein, Am Brückelchen 14 Datum des Schreibens: 21.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-JM 303 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Elias Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: AN DIE ERBEN VON WALTER GOEDEN letzte bekannte Anschrift: Alte Dauner Straße 2, 54552 Darscheid Datum des Schreibens: 28.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-T 799 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.06.2023 Im Auftrag gez. Elias Am Montag, den 17. Juli 2023, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche und anschließend eine nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 27.03.2023 3. Sportanlagenförderung - Prioritätenliste 2024 4. Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028; Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen 5. Vorstellung der Arbeit des Kreiselternausschusses (KEA) der Kindertagesstätten des Landkreises Vulkaneifel 6. Frühe Hilfen der Kreisverwaltung Vulkaneifel sowie Bundesstiftung Frühe Hilfen im Jahr 2022 7. Neufassung der Satzung des Landkreises Vulkaneifel über die Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie die Heranziehung zu den Kosten vom 08.12.2015 (in der zuletzt geänderten Fassung vom 13.12.2017). 8. Investitionen für den Umbau der kommunalen Kindertagesstätte „Wirbelwind“ in Hallschlag - gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 27 Abs. 2 KiTaG i.V.m. Nr. II.1 der Richtlinie des LK Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendhilfe 9. Änderung des Einzugsbereichs der Kindertagesstätte „Sonnenschein“ in Üxheim gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i. V. m. § 9 des Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) 10. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 05.07.2023 gez.: Petra Schmidt, Vorsitzende AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

SEITE 8 Öffentliche Bekanntmachung Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Änderungsgenehmigungsbescheid vom 26.06.2023 nach Widerspruch des Antragstellers Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach Widerspruch des Antragstellers gegen Nebenbestimmungen der Genehmigung vom 08.02.2023 zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim-Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1; Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 26.06.2023 zum Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Üxheim- Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1, zugunsten der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, Unten im Hähnchen 1, 54579 Üxheim, hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet: Aufgrund des am 08.08.2022, vervollständigt am 19.09.2022, 31.10.2022 und 02.12.2022, gestellten Antrages und dem Widerspruch der Fa. Wotan gegen Nebenbestimmungen unseres Genehmigungsbescheides vom 08.02.2023 ergeht nach Prüfung des Widerspruches durch die Fachbehörden folgender neuer Genehmigungsbescheid. Auf o. a. Formantrag der Fa. Wotan H. Schneider KG, Industriegebiet, 54579 Üxheim-Ahütte, sowie die nachfolgenden Ergänzungen der Antragsunterlagen und dem Widerspruch gegen einzelne Nebenbestimmungen wird hiermit gemäß §§ 10 und 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013, BGBl. I S. 1274 ff, berichtigt 2021 S. 123), in Verbindung mit den §§ 1 und 2 Abs. 1 Nr. 1a der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2017, BGBl. I S. 1440 ff, und Ziffer 2.3. 1. Verfahrensart G des Anhangs zur 4. BImSchV, sowie der Siebzehnten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV) in der Fassung vom 02.05.2013, BGBl. I S. 1021), alle Vorschriften jeweils in den z. Zt. gültigen Fassungen, im förmlichen Verfahren unter Anwendung des § 16 Abs. 2 BImSchG – vorbehaltlich etwaiger privater Rechte Dritter – die Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage zur Herstellung von Zementklinker und Zementen (Nr. 2.3 1 Verfahrenswart G der 4. BImSchV) durch den Einsatz von Sekundärbrennstoffen (= Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungswärmeleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12-monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Fa. Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG in der Gemarkung Ahütte, Flur 14, Flurstück 10/1, erteilt. Eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbescheides vom 26.06.2023 und seine Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 24.07.2023 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933323) ist erforderlich. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Daun, den 30.06.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Klaus Benz, Geschäftsbereichsleiter

SEITE 9 Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Retterath und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung , hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.12.2020, erneut bekannt: Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Retterath, Flur 13, Flurstück 691/225 und, Flur 13, Flurstück 218/4, und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, Flur 5, Flurstück 5/1. Es ist beabsichtigt 2 Windenergieanlagen (WEA 3) und WEA 4) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, in der Gemarkung Retterath und eine Windenergieanlage (WEA 1 ) des Typs GE 5,5 – 158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) mit einer Nennleistung von 5,5 MW in der Gemarkung Kolverath zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Der Antragsteller hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung auch für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 lit. C der 4 BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen ( u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln: Ordner 1 1.-Anträge Formular 1.1 und 1.2 2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen 2.1 Formular 2 2.2 Inhaltsverzeichnis 3. Kurzbeschreibung 4. Standort und Umgebung der Anlage 4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer 4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten 4.3 Höhenangaben 4.4 Topographische Übersichtskarte 4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“ 4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-3 4.7 Berechnung Abstandsflächen 4.8 Lageplan Abstände WEA 5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung 5.1 Formular 3 5.2 Technische Beschreibung und Daten 5.3 Übersichtszeichnung 5.4 Zeichnung Maschinenhaus 5.5 Funktionsprinzip 5.6 Funktionsweise des Servicelifts für GE-Windenergieanalgen 5.7 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen 5.8 Zuwegung 5.9 Baustellen- & Transportstudie 5.10 Detailpläne Zufahrten 6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten 6.1 Formular 4 6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste 6.3 Sicherheitsdatenblätter 7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen 7.1 Formular 7 7.2 Merkblätter Anlage A und B 7.3 Schallimmissionsprognose-Rev.3 7.4 Schallleistung Normalbetrieb und Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW 7.5 Schattenwurfprognose-Rev2 7.6 Kurzinfo Schattenwurfmodul 7.7 Vermeidung Schattenwurf Ordner 2 8. Abfallvermeidung und-entsorgung 8.1 Formular 9.1 und 9.2 8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen 9. Arbeitsschutz 9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3 9.2 Sicherheitskonzept: Arbeitssicherheit bei der Errichtung 9.3 Sicherheitskonzept: Beschreibung Sicherheitssysteme 9.4 Sicherheitshandbuch 9.5 Fluchtrouten 10 Anlagensicherheit 10.1 Eisdetektion 10.1.1 Eisdetektion GE 10.1.2 Eisdetektionssystem-Weidmüller BLADEcontrol 10.1.3 Gutachten TÜV Nord 10.1.4 Gutachten DNV GL 10.1.5 Labkotec Eissensor LID-3300IP 10.2 Blitzschutzsystem 10.3 Sicherheitskonzept_ Beschreibung der Sicherheitssysteme 10.4 Konfiguration von Flughindernisbefeuerungs-Systemen und Tageskennzeichnung 10.5 Antrag zur Anbringung eines Logos auf dem Maschinenhaus 10.6 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus 11. Brandschutz

SEITE 10 11.1 Formular 11.1 und 11.2 11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept 11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe 12 Unterlagen für Naturschutz 12.1 Formular 12.1 12.2 Fachbeitrag Artenschutz 12.3 Fachbeitrag Naturschutz 12.4 FFH-Vorprüfungen 12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung 12.6 Avifauna 12.6.1 Brutvögel 2018 12.6.2 Nacherfassungen 2019 12.6.3 Nacherfassungen 2021 12.6.4 Zugvogelkartierung 2018 12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan 2022 12.7 Fledermäuse 12.7.1.Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2021 12.8.2 Managementkonzept Ausgleichsmaßnahmen zur Tiergruppe Fledermäuse 12.9 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus Ordner 3 13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe 14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung 14.1 Formular 12.2 14.2 UVP-Bericht 15. Bauantrag, Bauvorlagen 15.1 Antrag auf Baugenehmigung 15.2 Bauvorlagenberechtigung 15.3 Herstellungs-Rohbaukosten 15.4 Typenprüfung 15.4.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb 15.4.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm 15.4.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente 15.5 Schalplan 4.8-5,5-158-120.9 NH mit Auftrieb 15.6 Bodengrundgutachten 15.7 Turbulenzgutachten 16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung 16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung 16.2 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau 17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister Anlagen I. Ansprechperson II. Kostenübernahmeerklärung Zum Zeitpunkt der erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren: -KVVulkaneifel-UntereBauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023 -SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 04.08.2021 -Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021 -LBM, Fachgruppe Luftverkehr, HahnFlughafen, vom 12.01.2021 -Forstamt Hillesheim vom 07.01.2021 -Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 17.12.2020 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Kolverath vom 11.01.2021 -Einvernehmen der Ortsgemeinde Retterath vom 08.01.2021 Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 10.07.2023 bis 07.08.2023 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können dort unter https://cloud.vulkaneifel.de/nextcloud/s/ ezgHq2bBxWHEA3D 2 WEA Retterath und 1 WEA Kolverath.zip abgerufen werden. Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Untere Immissionsschutzbehörde Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309 Mainzer Straße 25 54550 Daun Telefon: 06592/933-323 Öffnungszeiten: - Montag bis Donnerstag : 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr - Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr und nach Vereinbarung. Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de verfügbar. Diese öffentliche Bekanntmachung wird auch im Internet auf der Homepage der Kreisverwaltung Vulkaneifel https://vulkaneifel.de/Öffentliche Bekanntmachungen/ 2 WEA Retterath und 1 WEA Kolverath zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist vom 10.07.2023 bis einschließlich 07.09.2023 schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter. hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlender oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt. Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde auf Grund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf Mittwoch, den 25.10.2023, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel , Mainzer Straße 25, 54550 Daun, festgesetzt. Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 30.06.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Immissionsschutzbehördegez. (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter

SEITE 11 Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Mannebach, -Windpark Mannebach- ,Verbandsgemeinde Kelberg Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hiermit Folgendes, auf Grund eines Bekanntmachungsfehlers in der öffentlichen Bekanntmachung vom 03.12.2020, erneut bekannt: Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von sechs Windkraftanlagen in der Gemarkung Mannebach, Flur 18, Flurstücke 4, 18, 31/5, Flur 20, Flurstück 19/1, Flur 17, Flurstück 2/7, Flur 18, Flurstück 7, Flur 17, Flurstück 12/4 und Flur 12, Flurstück 8/7. Es ist beabsichtigt 5 Windenergieanlagen (WEA 1,2,3,5,6) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, und eine Windenergieanlage (WEA 4 ) des Typs GE 3,6 – 137, mit einer Nabenhöhe von 110 m, Rotordurchmesser von 110 m (Gesamthöhe 178,5 m) mit einer Nennleistung von 3,6 MW zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Der Antragsteller hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer gesonderten Prüfung auch für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 lit. C der 4 BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen ( u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt. Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich. Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln: Ordner 1 1.-Anträge Formular 1.1 und 1.2 2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen 2.1 Formular 2 2.2 Inhaltsverzeichnis 3. Kurzbeschreibung 4. Standort und Umgebung der Anlage 4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer 4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten 4.3 Höhenangaben 4.4 Topographische Übersichtskarte 4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“ 4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-6 4.7 Berechnung Abstandsflächen 4.8 Lageplan Abstände WEA 5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung 5.1 Formular 3 5.2 Technische Beschreibung und Daten 5.3 Technische Beschreibung und Daten _ GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 5.4 Übersichtszeichnung_GE3.6-137_ WEA 4 und Übersichtszeichnung _GE5.51^58_WEA1,2,3,5,6 5.5 Zeichnung Maschinenhaus_ GE5.5_158_WEA1,2,3,5,6 5.6 Funktionsprinzip 5.7 Funktionsweise des Servicelifts für GE Windenrgieanlagen_GE5.5-158_1,2,3,5,6 5.8 Beschreibung des Servicelift_- GE3.6-137_WEA4 5.9 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen_GE3.6-137_WEA4 5.10 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen_GE5.5-158_ WEA1,2,3,5,6 5.11 Zuwegung 5.12 Baustellen- & Transportstudie 5.13 Detailpläne Zufahrten 6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten 6.1 Formular 4 6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste_ GE3.6-137_WEA4 6.3 Betriebs- und Schmierstoffliste_ GE5.5-158_WEA1,2,3,5,6 6.4 Sicherheitsdatenblätter_GE5.5-158_ WEA1,2,3,5,6, 6.5 Sicherheitsdatenblätter_GE3.6137_WEA 4 Ordner 2 7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen 7.1 Formular 7 7.2 Merkblätter Anlage A und B 7.3 Schallimmissionsprognose_Rev.2 7.4 Schallleistung Normalbetrieb FGW 7.5 Schallleistung Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW_Revision 03 7.6 Schalleistung -Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW-Revision 04 7.7 Schattenwurfprognose – Rev. 1 7.8 Kurzinfo Schattenwurfmodul 7.9 Vermeidung von Schattenwurf 8. Abfallvermeidung und-entsorgung 8.1 Formular 9.1 und 9.2 8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen 9. Arbeitsschutz 9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3 9.2 Sicherheitskonzept: Arbeitssicherheit bei der Errichtung 9.3 Sicherheitskonzept: Beschreibung Sicherheitssysteme 9.4 Sicherheitshandbuch 9.5 Fluchtrouten 10 Anlagensicherheit 10.1 Eisdetektion

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