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SEITE 9 NRW-Ministerin Ina Scharrenbach überreicht WiederaufbauplanFörderung von 6,1 Mio. € an den Kronenburger See Bei der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren war der Kronenburger See ein wichtiger Hochwasserschutz für den extremen Wasserstand der „Kyll“. Aufgrund der bisher nie da gewesenen Belastung hat die Talsperrentechnik erheblichen Schaden erlitten. Die Aufnahme dieser Schäden, die technische Prüfung und Planung sowie die Ausschreibung der ersten Sanierungsarbeiten waren technisch und zeitlich eine große Herausforderung für die beauftragten Fachbüros. Die ersten Sanierungsaufträge konnten vor einigen Wochen beauftragt werden. Für alle erforderlichen Sanierungsmaßnahmen hat NRW-Ministerin Ina Scharrenbach jetzt einen umfassenden Förderbescheid an den Zweckverband Kronenburger See übergeben. Im Wiederaufbauplan hatten die beauftragten Ingenieure für 16 Einzelmaßnahmen mit eine Gesamtsumme von rund 6,1 Mio. € kalkuliert. Die Zweckverbandsversammlung hat den Wiederaufbauplan beschlossen und bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Mit dem Förderbescheid gibt es für den Zweckverband Kronenburger See die Sicherheit einer vollständigen Förderung (100%) der Maßnahmen aus dem Wiederaufbauplan. Neben der Schadensbeseitigung steht die Verbesserung des Hochwasserschutzes im Fokus der kommenden Maßnahmen. Zu diesem freudigen Ereignis der offiziellen Übergabe des Förderbescheides trafen Sie die 4 Mitglieder des Zweckverbandes aus NRW und Rheinland-Pfalz mit Ministerin Ina Scharrenbach und weiteren Vertretern an der Staumauer des Kronenburger Sees. Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt in einer internen Abwicklung zwischen den beiden Bundesländern rund 1/3 der Kosten und wurde durch den Präsidenten der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Herrn Wolfgang Treis vertreten. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Der Wiederaufbau schreitet in NordrheinWestfalen jeden Tag weiter voran. Und in Dahlem-Kronenburg machen wir heute einen richtig großen Schritt. Mit dem Wiederaufbauplan und dem damit verbundenen Finanzrahmen von 6.104.000 Euro aus dem Wiederaufbaufonds des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Weichen für den weiteren Wiederaufbau des Hochwasserrückhaltebeckens am Kronenburger See gestellt. Gemeinsam packen wir an und bauen wieder auf.“ Dahlems Bürgermeister Jan Lembach lobte als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes Kronenburger See die Unterstützung durch den Wiederaufbaufonds von Land NRW und Bund. „Mit dieser 100%igen Förderzusage können wir dieses wichtige Hochwasserschutzbauwerk für die nächsten Jahrzehnte ertüchtigen und den Hochwasserschutz verbessern, ohne dass die kommunalen Finanzen der 4 Mitglieder des Zweckverbandes belastet werden. Das ist ein gutes Signal für die Menschen entlang der „Kyll“ in NRW und Rheinland-Pfalz. Der Kronenburger See wird auch in Zukunft die Hochwasserereignisse erheblich abmildern.“ Die Vertreter der am Zweckverband beteiligten Kommunen, Landrat Ramers vom Kreis Euskirchen, Landrätin Julia Gieseking vom Landkreis Vulkaneifel, Bürgermeister Hans-Peter Böffgen von der Verbandsgemeinde Gerolstein und Bürgermeister Jan Lembach von der Gemeinde Dahlem dankten Ministerin Ina Scharrenbach für die konstruktive und zielgerichtete Zusammenarbeit bei der Wiederaufbauhilfe und für die wichtige finanzielle Unterstützung für den NRW-Ministerin Ina Scharrenbach (3.v.l.) und Präsident Wolfgang Treis (2.v.l.) übergaben den Förderbescheid an den Zweckverband Kronenburger See mit Landrat Markus Ramers (Kreis Euskirchen), Bürgermeister Jan Lembach (Gemeinde Dahlem), Landrätin Julia Gieseking (Landkreis Vulkaneifel), Bürgermeister Hans Peter Böffgen (Verbandsgemeinde Gerolstein) und Erwin Bungartz (Gemeinde Dahlem). © Gemeinde Dahlem Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: GOGOLADZE, BESIK (* 20.06.1974 IN TBILISI) letzte bekannte Anschrift: Aubachstraße 100 – 108, 56567 Niederbieber Datum des Schreibens: 05.07.2023 Aktenzeichen: 1-1225-01 / Schleidweiler Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 017). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.07.2023 Im Auftrag gez. Schleidweiler

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