SEITE 11 Gefahr durch die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt Eine Information Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch Riesenbärenklau genannt. Aufgrund ihrer beachtlichen Größe und der großen zur Blütezeit weißen Dolde ist sie auch noch im Winter schön anzusehen; doch hat es diese Schönheit in sich. Seit Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten weiter aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen, und an Uferrandstreifen, Überflutungsflächen und feuchteren Standorten. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zigtausend Samen, die bis zu zehn Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich vorzugsweise entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen. Ein Kontakt mit der Pflanze kann unter UV-Lichteinfluss (Sonnenlicht) zu Verbrennungen der Haut führen. Daher stellt die Pflanze besonders an öffentlichen Plätzen und Wegen ein Gesundheitsrisiko für den Menschen dar. Um die Ausbreitung der Stauden konsequent zurück zu drängen ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Abschneiden der Blüten vor der Ausbreitung der Samen, evtl. sogar komplettes Abschneiden oder Ausgraben tragen dazu bei. Die Rückstände sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Es ist also die Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger gefragt; zudem wird an die Eigentümer und Nutzer von betroffenen Privatgrundstücken appelliert, sich der Beseitigung der Herkulesstauden mit aller Vorsicht, Schutzkleidung und mit Handschuhen anzunehmen. Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht. Einzelne Pflanzen, insbesondere größere Bestände an öffentlichen Freiflächen (z. B. Park, Spielplatz, Straße, Radweg), sollten der Ordnungsbehörde der Kommune, Befall in Naturschutzgebieten der zuständigen Naturschutzbehörde mitgeteilt werden. Sollte in Naturschutzflächen eine Bekämpfung erforderlich werden, entscheiden Fachleute ggf. unter Hinzuziehung des Biotopmanagements darüber. Ansonsten sind für die Durchführung des allgemeinen Gesundheitsschutzes und zur Gefahrenabwehr auf öffentlichen Flächen die Städte und Gemeinden, auf Privatgrundstücken die jeweiligen Eigentümer zuständig. Gefahr durch den Eichenprozessionsspinner K(ein) Thema des Naturschutzes – eine Information Trotz der wärmeren und trockeneren Witterung der letzten Jahre im Rahmen des Klimawandels kam es in der Region Vulkaneifel bislang zu keiner signifikanten Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners. Eichenprozessionsspinner leben als Raupen oft in Gruppen von 2 bis 3 Dutzend Exemplaren. Auf Nahrungssuche gehen sie gemeinsam - daher der Name „Prozessionsspinner“. In der Zeit von April bis Juni fressen sie vor allem Eichenblätter – dabei verursachen sie gelegentlich Kahlfraß. Bei mehrjährigem Auftreten werden die Bäume dann direkt oder durch Folgeerscheinungen stark geschädigt. Auch die Gesundheit des Menschen kann beeinträchtigt werden. Die so genannten „Brennhaare“ können leicht in die Haut und Schleimhaut eindringen und sich dort mit kleinen Häkchen festsetzen. Kontakt löst oftmals Hautirritationen, Augenreizungen, Atembeschwerden und allergische Reaktionen aus. In den betroffenen Gebieten sind Spaziergänger, Wanderer, Garten- oder Waldarbeiter gefährdet. Wer mit den Raupenhaaren in Kontakt geraten ist, sollte möglichst rasch duschen, Haare waschen, Kleidung wechseln und auch diese waschen. Zur Kontaktvermeidung sollten betroffene Gebiete (befallene Eichen erkennt man an kahl gefressenen Ästen und weiß-grauen Gespinst-bzw. Raupennestern) möglichst gemieden,Hautbereiche, Nacken, Hals, Unterarme oder Beine geschützt,Raupen und Gespinste nicht berührt werden. Bei Hautausschlag, Atemnot oder anderen allergischen Reaktionen wird ein Arztbesuch dringend empfohlen. Eine gesetzliche Meldepflicht z. B. im privaten Garten besteht nicht. Wenn Sie im Wald Eichenprozessionsspinner entdecken, können Sie den Befall dem zuständigen Forstamt melden. Ein Befall an einem öffentlichen Platz (z. B. Park, Spielplatz, Straße) sollte der Ordnungsbehörde der Kommune mitgeteilt werden. Sowohl wirtschaftliche Belange als auch Gründe des Gesundheitsschutzes können im Einzelfall eine Bekämpfung erfordern. Über die Methode entscheiden Fachleute ggf. unter Hinzuziehung forstlicher Versuchsanstalten und des Pflanzenschutzdienstes. Verantwortlich für die Durchführung des Gesundheitsschutzes sind in öffentlichen Flächen die Städte und Gemeinden, auf Privatgrundstücken der jeweilige Eigentümer.
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