SEITE 9 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: MAXIMILIAN KARBOWIAK (* 15.02.1995 IN EUSKIRCHEN) letzte bekannte Anschrift: Brunnenstraße 15, 54552 Demerath Datum des Schreibens: 04.07.2023 Aktenzeichen: 1 - 12332 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 018). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 11.07.2023 Im Auftrag gez. Fröhlig Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Kopp (Amtsgericht Daun): Blatt 649: Flur 6 Nr. 17 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Dorfstraße 3 – 8.230 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. AKTUELLE KREISSTRASSENBAUMASSNAHME Sanierung „Ahbachbrücke“ im Zug der K 59 bei Heyroth Grund der Maßnahme: Was wird gemacht? Kostenträger: Ausbaukosten: Auftragnehmer: Beginn der Maßnahme: Bauzeit: Bauwerk weist starke Schäden im Bereich der Natursteinmauer/-brüstung auf; zudem ist das Geländer erneuerungsbedürftig - Sanierung der Natursteinbrüstung und Mauerwerk - Erneuerung des Geländers Landkreis Vulkaneifel 72.000 € Firma Geschwister Balter, Losheim (Brückensanierung) Firma Nett, Kelberg (Erneuerung Geländer) Baubeginn Ende Juni 2023 erfolgt ca. 5 - 6 Wochen
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