KW31

SEITE 2 beschriebene und heute noch wahrnehmbare Kessel. Dieser Kessel wird durch Schlacken gebildet und stellt vermutlich die Relikte des Ringseitert-Vulkans dar. Nach einer initialen Maarvulkan-Phase wurden hier an gleicher Stelle Schlacken ausgeworfen. Diese Schlacken haben das ursprüngliche Erscheinungsbild des Maares überprägt. Ein Teil dieser Schlacken ist heute als langgezogener Rücken in der Landschaft erkennbar. Im Osten hingegen wurden diese ab Mitte des 20. Jahrhunderts abgebaut. Südlich thronen auf diesen Schlacken weitere, jüngere Schlackenkegel: der Scharteberg und das Hinterweiler Köpfchen. Zwar sind diese beiden Schlackenkegel jeweils eigenständige Vulkane, jedoch erscheinen sie topographisch als eine Einheit und bilden den markanten Doppelgipfel des Schartebergs. Die Vulkane sitzen so zusagen auf den Überresten eines größeren Vulkans, der wiederrum auf dem Ringseitert-Maarvulkan sitzt. Die Gesamtheit der vulkanischen Gesteine im Gebiet (Schlackenkegel und Maar) tragen zur Filterung und Speicherung des Regenwassers bei, sodass sie für die Neubildung von sauberem Trinkwasser von essentieller Bedeutung sind. Zeugnisse vulkanischer Aktivitäten bis heute sichtbar Als der Scharteberg ausbrach, ergossen sich Lavaströme ins Gelände. Diese flossen flächig nach Norden und Süden sowie nach Westen. Nach Osten floss lediglich eine schmale Zunge. Diese verbindet den Scharteberg mit dem Hinterweiler Köpfchen und schuf die weithin sichtbare Landmarke. Die markante Erhebung in der Landschaft ist fester Bestandteil eines beliebten Landschaftsbildmotives unseres Landkreises, das zum Beispiel vom Dronketurm aus, bei einer Wanderung rund um die Dauner Maare, genossen werden kann. Die Zeugnisse der vulkanischen Aktivitäten sind bis heute überall im Gelände sichtbar. Im gesamten Gebiet finden sich Relikte erkalteter Lavaströme und auch Schlackenfelsen. Solche sind rund um den Gipfel des Scharteberges sowie auf dem Hinterweiler Köpfchen erlebbar. Neben der geologischen Entstehungsgeschichte des Gebietes finden wir im Gebiet zahlreiche kulturhistorische Stätten. Am Scharteberg selber wurden die vulkanischen Gesteine für die Mühlsteingewinnung abgebaut, die bis in die Renaissance um ca. 1500 zurückdatiert werden. Weitere Lavaabbaue können auf die Zeit um 1893 datiert werden. Doppelgipfel des Scharteberges als Naturdenkmal unter Schutz gestellt Im Jahr 1938 wurden im gesamten Gebiet rund um den Ringseitert-Vulkan die Lavafelsengruppen als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt. Neben dem Gipfel des Ernstberges - heute Naturschutzgebiet - und Bestandteile des Dauner Hecks, wurden auch am Scharteberg Lavafelsengruppen als Relikte von Lavaströmen geschützt. Ziel war vermutlich schon hier die Erhaltung dieser einzigartigen Vulkanlandschaft. Im Jahre 1948 wurde schließlich der Schutz des Scharteberges erweitert und sein Nebengipfel, das Hinterweiler Köpfchen, mit seiner Lavafelsengruppe in den Schutz als Naturdenkmal mit einbezogen. Der gesamte Doppelgipfel wurde oberhalb der Höhenlinie von 640 m geschützt. Ein Abbau, wie der des Schlackenrings des Ringseitert, nördlich vom Hinterweiler Köpfchen, erfolgte somit nicht. So wurden schließlich durch die Erweiterung des Schutzes sämtliche vulkanischen und kulturhistorischen Zeugnisse sowie das markante Landschaftsbild, das durch den Doppelgipfel des Scharteberges gebildet wird und fester Bestandteil unserer Region ist, bewahrt. Durch die Unterschutzstellung werden zudem auch die wichtigen Grundwasserspeicher der Region, die durch den geologischen Aufbau des Untergrundes vorliegen, geschützt. Die Vulkane auf dem Vulkan, der aus dem Maar ausbrach, können entsprechend bis heute auf den ersten und „Zweiten Blick“ bewundert werden. Öffentliche Bekanntmachung Wahl zur Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Am Freitag, 11. August 2023, findet um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 15 c der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, eine Sitzung des Wahlausschusses des Wahlkreises Vulkaneifel für den Wahlgang I der Landwirtschaftskammerwahl Rheinland-Pfalz am 1. Oktober 2023 statt. In der Sitzung wird über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Wahlgang I entschieden. Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 27 der Landwirtschaftskammerwahlordnung (LwKWO) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 2 Satz 4 u. 5, 91 der Kommunalwahlordnung (KWO). Zu der Sitzung des Wahlausschusses hat jedermann Zutritt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 20.07.2023 Julia Gieseking, Landrätin - als Wahlleiterin für den Wahlgang I -

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