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SEITE 3 Herr Maier trat im Jahre 1965 in den Dienst des Landkreises, wo er 1972 zum Kreisinspektor ernannt wurde. Während seiner langjährigen Dienstzeit trug er maßgeblich zur erfolgreichen Arbeit in den verschiedenen Abteilungen bei, welche das Rechnungsprüfungsamt, die Ordnungsabteilung und die Finanzabteilung umfassten. Seine Aufgaben hat er stets mit hoher Pflichtauffassung und Verantwortungsbewusstsein wahrgenommen. In seiner letzten Position als Leiter der Kreiskasse und stellvertretender Leiter der Finanzabteilung, welche er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2002 wahrgenommen hat, hat er mit großem Einsatz und Voraussicht gewirkt. In den Kreisen der Kolleginnen und Kollegen wurde Herr Maier als kompetenter, hilfsbereiter und lebensfroher Kollege geschätzt. Wir nehmen Abschied von einem langjährigen Mitarbeiter und danken ihm für sein Engagement und seine Treue. Unser herzliches Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. NACHRUF DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL NIMMT IN TRAUER ABSCHIED VON DER IM ALTER VON 81 JAHREN VERSTORBEN IST. Personalrat Kreisverwaltung Vulkaneifel Lothar Saxler Vorsitzender HERRN JAKOB MAIER, Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Üdersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1935: Flur 31 Nr. 21 – Waldfläche – Oberst Bilsenheld – 5.357 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Rockeskyll (Amtsgericht Daun): Blatt 797: Flur 2 Nr. 65 – Waldfläche, Erholungsfläche – In Jundigen – 5.209 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Folgt auch online!

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