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SEITE 6 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Büscheich (Amtsgericht Daun): Blatt 1000: Flur 1 Nr. 133/1 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche - Auf dem Triesch – 7.427 m² Flur 1 Nr. 1276/134 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Triesch – 635 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Steiningen (Amtsgericht Daun): Blatt 1029: Flur 6 Nr. 11/2 – Waldfläche - Hitzbüsch – 12.562 m² Flur 10 Nr. 511 – Waldfläche – Jenseits Fels – 555 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Öffentliche Bekanntmachung Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPLG) zur Errichtung von zwei Einzelhandelsbetrieben „ Einzelhandel -Molkereiplatz“ in der Stadt Hillesheim, Verbandsgemeinde Gerolstein, Landkreis Vulkaneifel 1. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel – Untere Landesplanungsbehörde- hat auf Antrag der B.K.S Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung mbH, Trier, im Auftrag von Herrn Hubert Vietoris, 54584 Gönnersdorf, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPLG zur Errichtung von zwei Einzelhandelsbetrieben im Bereich „Einzelhandel-Molkereiplatz“ in der Stadt Hillesheim, Verbandsgemeinde Gerolstein eingeleitet. Das Unternehmen Norma soll mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² Verkaufsfläche, bisher 450 m² Verkaufsfläche, dorthin von seinem jetzigen Standort umsiedeln .Des Weiteren ist die Ansiedlung eines Drogeriemarktes mit einer Verkaufsfläche von ca. 750 m² Verkaufsfläche oder alternativ Anbieter der Branchen Schuhe, Sportartikel, Bekleidung und Fahrräder/ Fahrradzubehör, jeweils mit max. 400 m² VKF dort vorgesehen. Damit verbunden ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Gerolstein und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Stadt Hillesheim .Die vereinfachte raumordnerische Prüfung des Vorhabens soll sicherstellen, dass das Vorhaben verträglich und im Rahmen der städtebaulichen sowie raumordnerischen Zielvorgaben angemessen realisiert wird. 2. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPLG bedarf. Durch dieses Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung) und überprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. 3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPLG) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 04.09.2023 bis 04.10.2023 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Büro 309, Ansprechpartner Herr Hein (06592-933-323) und auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel – www. vulkaneifel.de -Öffentliche Bekanntmachungen- und unter dem Link: https://cloud.vulkaneifel.de/nextcloud/s/PruefungMolkereiplatzHillesheim eingesehen werden. 4. Stellungnahmen zur Planung können nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 18.10.2023 in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Herr Dieter Hein, dieter.hein@vulkaneifel.de) abgegeben werden 5. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird öffentlich bekannt gemacht. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 01.09.2023 Klaus Benz -Untere Landesplanungsbehörde- Geschäftsbereichsleiter

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