SEITE 5 Werner Rätz aus Kelberg mit dem Verdienstorden geehrt Trier – Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), überreichte in der vergangenen Woche Erika Scheuer aus Brücken und Werner Rätz aus Kelberg das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. „Ohne Menschen wie Sie wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer. Ehrenamtliches Engagement verbindet Menschen und überwindet Grenzen. Es macht unsere Gesellschaft stärker, im Alltag und in Ausnahmesituationen“, betonte Linnertz in seiner Laudatio. „Sie beide haben mit ihrem persönlichen Einsatz für eine Bereicherung und einen starken Mehrwert in ihren Heimat-Regionen gesorgt.“ Werner Rätz aus Kelberg ist insbesondere im sozialen sowie im kirchlichen und kommunalpolitischen Bereich aktiv. So engagierte er sich über 40 Jahre lang in der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Daun e.V. als Vorstandsmitglied, Schatzmeister und stellvertretender Vorsitzender. Von 1976 bis 1995 gehörte er zudem als Mitglied dem gemeinsamen Vorstand der Lebenshilfen Kreisvereinigung Daun, Bitburg, Prüm an und übte für örtliche Werkstätten für Behinderte die Funktion des Schatzmeisters aus. Von 1975 bis 2018 war er auch Mitglied in den Planungs- und Bauausschüssen der Lebenshilfe. Auch bei den gemeinnützigen Westeifel Werken GmbH der Lebenshilfe Bitburg, Daun und Prüm war der 76-Jährige von 1997 bis 2008 Mitglied beziehungsweise stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat und hatte zahlreiche weitere Funktionen auch in den Tochtergesellschaften der Werke inne. Zudem gehört er dem Verwaltungs- und Pfarrgemeinderat der örtlichen katholischen Kirchengemeinde an und engagierte sich als Kassenprüfer der Caritas-Sozialstation Kelberg. Darüber hinaus war er als Mitglied und Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Holz“ bei der Industrie- und Handelskammer Trier tätig sowie von 1986 bis 1998 als stellvertretender Sprecher der Bezirksgruppe Deutscher Holzhandel Trier und im Anschluss bis 2003 als Sprecher der Bezirksgruppe und Vertreter im Landesvorstand sowie Mitglied im Beirat des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel aktiv. Zudem war er langjährig in führenden Positionen beim DJK Kelberg e.V. und im Gewerbe- und Verkehrsverein Kelberg e.V. engagiert. Auch gehörte er über Jahrzehnte dem Verbandsgemeinderat Kelberg an, bekleidete dort die Funktion des Fraktionssprechers und von 2009 bis 2017 zudem die des 1. Beigeordneten und gehörte als Mitglied zahlreichen Ausschüssen des Landkreises Vulkaneifel an. Dem Dank für das vielfältige und langjährige Engagement sowie den Glückwünschen für diese besondere Ehrung schlossen sich Landrätin Julia Gieseking, Verbandsbürgermeister Johannes Saxler sowie Ortsbürgermeister Wilhelm Jonas an. v.l.n.r. Landrätin Julia Gieseking, Werner Rätz aus Kelberg, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Thomas Linnertz, Ortsbürgermeister Wilhelm Jonas, Verbandsbürgermeister Johannes Saxler. Coypright Foto: ADD Trier. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 908: Flur 7 Nr. 175/44 – Waldfläche – Im Hau – 5.776 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Stadtkyll (Amtsgericht Prüm): Blatt 1223: Flur 15 Nr. 15 – Nadelwald – Am Leisborn – 12.172 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..
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