2023-KW37

SEITE 7 Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 6-5610 - 1 WKA Scheid nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens: • Antragsteller: EE Scheid ApS & Co. KG, Dieselstraße 4, 25813 Husum; • zur Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage Typ Nordex, N163/6.X TCS164, 7,0 MW, Nabenhöhe 164 m, 163 m Rotordurchmesser und 245,50 m Gesamthöhe in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 45, in einem Verfahren nach § 16 b BImSchG -Repowering – beantragt; • Stilllegung und Abbau von zwei bestehenden Windenergieanlagen (De Wind D 4, Nabenhöhe 70 m, Gesamthöhe 94 m, Leistung 0,6 MW und Nordtank, Nabenhöhe 67,5 m, Gesamthöhe 97,5 m, Leistung 1,5 MW) in der Gemarkung Scheid; eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Umweltprüfung (UVPG) - allgemeine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls - hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel.de) unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie im zentralen Internetprotal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Daun, den 15.09.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel Mario Wellenberg Mainzer Straße 25, 54550 Daun Abteilungsleiter Abteilung Bauen Untere Immissionsschutzbehörde Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 6-5610 – WEA 5 Scheid MLK nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens: • Antragsteller: MLK Consulting GmbH & Co. KG, Im Tenholt 33, 41812 Erkelenz; • zur Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage Typ Nordex, N163/6.X (mit STE), 7,0 MW, Nabenhöhe 164 m, 163 m Rotordurchmesser und 245,50 m Gesamthöhe in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 74, in einem Verfahren nach § 16 b BImSchG -Repowering – beantragt; • Stilllegung und Abbau von zwei bestehenden Windenergieanlagen (De Wind D 6 62, Nabenhöhe 68,5 m, Gesamthöhe 99,5 m, Leistung 1,0 MW ) in der Gemarkung Scheid; eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird. Die erfolgte Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Umweltprüfung (UVPG) – allgemeine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls - hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel.de) unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie im zentralen Internetprotal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden. Daun, den 15.09.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel Mario Wellenberg Mainzer Straße 25, 54550 Daun Abteilungsleiter Abteilung Bauen Untere Immissionsschutzbehörde Folgt auch online!

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