SEITE 2 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Gillenfeld (Amtsgericht Daun): Blatt 2879: Flur 15 Nr. 45/3 – Landwirtschaftsfläche – In der Strot – 9.028 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Müllenborn (Amtsgericht Daun): Blatt 645: Flur 2 Nr. 422 – Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche - Auf der schwarzen Hill – 13.347 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Birgel (Amtsgericht Prüm): Blatt 690: Flur 1 Nr. 102 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Vor Hirschberg – 12.156 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 824: Flur 11 Nr. 12 – Waldfläche – Ober Hotzental – 5.670 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.. Führung im EVZ Walsdorf am 14. Oktober Am Samstag, den 14. Oktober von 9:0011:00 Uhr bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) eine Führung im EVZ Walsdorf an. Beim Rundgang über das Gelände werden die einzelnen Abfallfraktionen vorgestellt und – praxisnah und mit lokalem Bezug – Einblicke in die Kreislaufwirtschaft vermittelt. Die Veranstaltung ist kostenlos. Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung auf 50jahre.art-trier.de möglich. Wahl des Brand- und Katastrophenschutzinspekteur sowie eines stellvertretenden Brand- und Katastrophenschutzinspekteur gemäß § 5 Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) Am Donnerstag, den 19. Oktober 2023, wird um 18:00 Uhr, im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, in nichtöffentlicher Sitzung ein neuer Brand- und Katastrophenschutzsinspekteur sowie dessen Stellvertreter durch die Wehrleiter der Verbandsgemeinden gewählt.
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