2023-KW40

SEITE 10 Sonderprogramm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende Vor der Hintergrund einer steigenden Zahl von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Rheinland-Pfalz und der damit verbundenen Nachfrage nach Wohnraum hat die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ein Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende aufgelegt. Hiermit soll die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen und Asylbegeherenden in RheinlandPfalz im Anschluss an die vorläufige staatliche Unterbringung nachhaltig verbessert werden. Wer wird gefördert? Eigentümerinnen und Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von Gebäuden, die diese für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden herrichten. Wie wird gefördert? • 10 Jahre zinsloses Darlehen der ISB bei 2 % Mindesttilgung pro Jahr, Sondertilgungen sind jederzeit möglich • Daneben wird ein Tilgungszuschuss von 25% des ISB-Darlehens gewährt • Die Höhe des ISB Darlehens Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende beträgt 1.150 € je m² förderfähiger Wohnfläche. Das Darlehen ist begrenzt auf die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten, die durch einen fachkundig erstellten Kostenvoranschlag zu belegen sind. Was wird gefördert? Bauliche Maßnahmen, durch die ein Gebäude ganz oder teilweise zu Wohnzwecken nutzbar gemacht wird. Die Förderung des Neubaus oder Erwerbs ist ausgeschlossen. Was ist zu beachten? • Der geförderte Wohnraum ist 10 Jahre zweckgebunden • Während der Zweckbindung besteht für die zuständige Gemeinde ein Besetzungsrecht • Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein • Auf Antrag ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich • Nach Abschluss der Maßnahme darf eine festgelegte Anfangsmiete nicht überschritten werden. Alle weiteren Informationen zum ISB Darlehen sowie zur Antragstellung finden Interessierte unter https://isb.rlp.de/foerderung/759.html Landessonderprogramm „Ehrenamt stärken - Lebensmittelverteilung fördern - Nachhaltig leben“ Unterstützung für ehrenamtliches Engagement der Tafeln und Lebensmittelausgabestellen in Rheinland-Pfalz „Mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit leben die Tafeln in Rheinland-Pfalz aktiv Solidarität, Mitmenschlichkeit und Toleranz vor. Dies kann gerade in dieser schwierigen Zeit nicht hoch genug angerechnet werden“, erklärte Sozialminister Alexander Schweitzer. Um das Engagement der Tafeln sowie weiterer Lebensmittelausgabestellen zu würdigen und zu unterstützen, stelle das Sozialministerium im Winter 2023/2024 Mittel im Rahmen eines Landessonderprogramms „Ehrenamt stärken – Lebensmittelverteilung fördern – Nachhaltig leben“ zur Verfügung, so Schweitzer. Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und die damit zusammenhängenden Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens treffen Menschen mit geringem Einkommen am stärksten. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Tafeln und anderer Initiativen gegen Lebensmittelverschwendung haben dies durch einen deutlich höheren Zulauf an Kundinnen und Kunden unmittelbar erlebt“, erklärte Schweitzer. Mit der Sonderförderung werde die ehrenamtliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Initiativen anerkannt und unterstützt. Sie soll zudem einen Beitrag dazu leisten, die gestiegenen Kosten der Tafeln und anderen Lebensmittelausgabestellen abzufedern. Die Zuwendung wird für maximal 200 ehrenamtliche Einsatzstunden gewährt und ist begrenzt auf maximal 1.000 Euro je Angebot und Träger bzw. Initiative. Antragsberechtigt sind die Tafeln, die im Landesverband Tafel RheinlandPfalz/Saarland e.V. vertreten sind, Lebensmittelausgabestellen der Freien Wohlfahrtspflege und gemeinnütziger Vereine sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch sonstige Initiativen, die Lebensmittel an bedürftige Menschen ausgeben. Die Anträge können bis zum 31. Oktober 2023 an das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung gerichtet werden. Weiterführende Informationen zum Sonderprogramm und ein Musterantrag sind auf der Internetseite des Ministeriums (www.mastd.rlpl.de) abrufbar. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Demerath (Amtsgericht Daun): Blatt 1338: Flur 15 Nr. 17 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Ebend – 4.588 m² Flur 15 Nr. 21 – Gebäude- und Freifläche – Zur Buche – 1.112 m² Flur 15 Nr. 22 – Gebäude- und Freifläche – Zur Buche 16 – 1.038 m² Flur 15 Nr. 13/1 – Landwirtschaftsfläche – Jodespesch – 7.425 m² Flur 15 Nr. 13/2 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Jodespesch – 7.759 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..

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