SEITE 6 Neues Bildungsangebot des Natur- und Geoparks zu den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung erprobt Gemeinsam mit den vierten Klassen der Schule am Pulvermaar konnte der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel ein neu konzipiertes Bildungsmodul erproben. In einem zweistündigen Teil im Klassenzimmer wurde zunächst regionaler Gesteinsabbau diskutiert: dessen Veränderung der Landschaft und ebenso die - Rohstoffgewinnung für den Menschen. Dies ist ein Nachhaltigkeitsdilemma zwischen dem Erhalt der Landschaft und dem Abbau von Rohstoffen – wobei die Schülerinnen und Schüler Argumente für beide Seiten des Dilemmas entwickeln konnten. Im Anschluss ging es in einen lokalen Steinbruch. Nach einer Sicherheitseinweisung haben die Schülerinnen und Schüler den Abbau selbstständig erkundet, sich mit dem zu gewinnenden Gestein vertraut gemacht, oder auch die ökologischen Besonderheiten eines strukturreichen Steinbruchs entdeckt. Ziel des Bildungsangebotes ist es, die Handlungs- und Methodenkompetenzen von Schülerinnen und Schülern innerhalb der BNE-Lernorte zu stärken. Dies geschieht im Kontext von Nachhaltigkeitsdiskursen hin zu gesellschaftlicher Transformation mit Regionalbezug. Hintergrund: Bildungsarbeit im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ist eine der Aufgaben des Natur- und Geoparks Vulkaneifel. Alle acht deutschen UNESCO Global Geoparks arbeiten zusammen an einem Projekt gemeinsam mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU), um die Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) in die Bildungsarbeit einzubringen und in die Öffentlichkeit zu tragen. Für die Vulkaneifel wurde ein Bildungsprogramm entwickelt, welches die regionalen Themen Vulkanismus, Erdgeschichte, Flora und Fauna sowie regionale Wirtschaftsprozesse zusammenbringt. Damit versteht sich dieses Projekt als ein regionaler Beitrag zur Agenda 2023 der Vereinten Nationen. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: TOGKAS, Konstantinos letzte bekannte Anschrift: Mayener Straße 7, 53539 Kelberg Datum des Schreibens: 04.09.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/M-KT 270 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 05.10.2023 Im Auftrag gez. Elias Unterwegs im Steinbruch; Foto: Natur- und Geopark Vulkaneifel Folgt uns auch online!
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