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SEITE 4 Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für eine Windenergieanlage (WEA) in der Gemarkung Scheid Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (WEA), Bautyp Fa. Nordex Typ N163/6 X TCS164 mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,50 m, Nennleistung 7,0 MW , in der Gemarkung Scheid, Verbandsgemeinde Gerolstein Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 18.10.2023 für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemarkung Scheid, Flur 4 ,Flurstück 74 zugunsten der Fa. MLK Consulting GmbH & Co KG, 41812 Erkelenz, hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet: Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes - Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG, § 10 BImSchG, § 16 b BImSchG und § 19 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, die vorgenannten Rechtsgrundlagen jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, und auf der Grundlage der beigefügten Antragsunterlagen entsprechend dem ebenfalls beigefügten “Verzeichnis der Anlagen zum Genehmigungsbescheid” wird Ihnen – vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter - die G e n e h m i g u n g zur Errichtung und zum Betrieb von folgender 1 Windkraftanlage - sog. WEA 5 - , Fa. Nordex SE Typ N163/6.X TCS164 mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,50 m, Nennleistung 7,0 MW, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 74, Koordinaten (hier UTM):R:32.315.553, H: 5.582.062, in einem RepoweringVerfahren bei Abbau der bestehenden 2 Windkraftanlagen Typ DeWind D6 62, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 19, und Flur 4, Flurstück 80, erteilt. Windkraftanlage Nr.: WEA 05 Fa. Nordex SE Typ N163/6.X TCS164 mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,50 m, Nennleistung 7,0 MW, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 74, Koordinaten (hier UTM):R:32.315.553, H: 5.582.062 Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält zudem Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie Hinweise. Der Genehmigungsbescheid vom 18.10.2023 und die Rechtbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 10.11.2023 bis einschließlich 24.11.2023 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden, eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933-323) ist erforderlich. Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden. Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben. Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Daun, 04.11.2023 Kreisverwaltung Vulkaneifel 6-5610- WEA 5 Scheid-MLK In Vertretung gez. Klaus Benz (Geschäftsbereichsleiter) Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, Verbringung von Schlachttieren In einer Bund-Länder-Konferenz wurden deutschlandweit geltende Regelungen zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (Rind, Schaf, Ziege) aus dem in Bezug auf Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, nicht mehr seuchenfrei geltenden Bundesland Nordrhein-Westfalen in freie Gebiete in Deutschland beschlossen: • die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion vorliegt und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde • die Tiere werden unmittelbar vom Herkunftsort zum Schlachthof verbracht und dort innerhalb von 24 Stunden geschlachtet und • der Unternehmer des Herkunftsbetriebes hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofes mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung der Tiere zu informieren. Stand: 23.10.2023

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