2023 KW48

SEITE 11 Das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2024 weitergeführt! Antragszeitraum: 15. Januar - 15. März 2024 Gründungsstipendium des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Wiederbelegung der Gründungslandschaft in Rheinland-Pfalz Inhalt und Ziele: Das Programm Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder der Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen. Wer wird gefördert? Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende können nicht mehrfach gefördert werden. Unternehmenssitz sowie Wohnsitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht anderweitig bereits unternehmerisch tätig sein. Weitere Infos zur Förderfähigkeit sind in der Verwaltungsvorschrift sowie den FAQ auf der Webseite des Programms zu finden. Was wird gefördert? Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Schaffung von Arbeitsplätzen wirtschaftlicher Impact. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Förderfähig sind somit auch Gründungen, die die allgemeine Förderfähigkeit erfüllen und mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben: • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen. Informationen zum Stipendium sind zu finden unter https://gruenden.rlp.de/de/startinrlp/. Dort sind auch die akkreditierten Gründungsnetzwerke als erste Anlaufstelle für alle Interessierten aufgeführt. Entsprechende Antragsunterlagen erhalten die Gründerinnen und Gründer dort. Für weitere Informationen steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel gerne zur Verfügung. Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH Angelika Gerhartz Tel.: 06592 933204 E-Mail: angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Doicila, Aurel-Marian letzte bekannte Anschrift: Meisburger Straße 27, 54570 Densborner Datum des Schreibens: 16.11.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QB 362 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.11.2023 Im Auftrag gez. Elias

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