2023 KW48

SEITE 6 Die Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) findet am Freitag, den 15.12.2023, 10 Uhr, in der Ludwig-Eckes-Halle, Pariser Str. 151 in 55268 Nieder-Olm, statt. Tagesordnung A. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Bestimmung des Schriftführers 4. Bericht über die Arbeit des KommZB 5. Fachlicher Bericht 6. Bericht über die Verhandlungsstände der Landesrahmenvertragsverhandlungen 7. Aussprache zu den Berichten 8. Frage an die Öffentlichkeit 9. Wahl der Stimmzählkommission 10. Aussprache und Beschluss über Haushalt und HH-Plan mit Anlagen und Stellenplan und Entscheidung über die Umlage für das HH-Jahr 2024 11. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Verbandsvorstehers und Stellvertreters für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2022 12. Änderung des § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung („zzgl. USt“) ab 2023 13. Beschlussfassung über den Erlass der Rückforderung von 4.750 € aus 2021 gegenüber dem Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. 14. Beschlussfassung über die Zahlung zusätzlicher 4.750 € für 2021 an den Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. 15. Beschlussfassung über die Auszahlung von 50.000 € Verbandsumlage zuzüglich 9.500 € Umsatzsteuer für 2022 an den Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. 16. Beschlussfassung über die Auszahlung von 50.000 € Verbandsumlage zuzüglich 9.500 € Umsatzsteuer für 2022 an den Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. 17. Erklärungen des Verbandsvorstehers und des Stellvertretenden Verbandsvorstehers für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 18. Wahl des Verbandsvorstehers für die Zeit ab dem 01.01.2024 19. Wahl des Stellvertretenden Verbandsvorstehers für die Zeit ab dem 01.01.2024 20. Bekanntgabe geplanter Sitzungstermine für 2024 21. Sonstiges B. Nichtöffentlicher Teil (Personalangelegenheiten) C. Information an die Öffentlichkeit Mainz, den 15. November 2023 gez. Markus Zwick, Oberbürgermeister, Verbandsvorsteher AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Wagma Gulab letzte bekannte Anschrift: Quellenweg 2, 54550 Daun Datum des Schreibens: 22.11.2023 Aktenzeichen: 4-35131-411/22 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 22.11.2023 Im Auftrag gez. N. Becker

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