2023 KW48

Einbürgerungsfeier im Landkreis Vulkaneifel 34 Frauen, Männer und Kinder freuen sich über den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft Zur zweiten Einbürgerungsfeier 2023 empfing Landrätin Julia Gieseking vor wenigen Tagen 34 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. In feierlichem Rahmen überreichte sie ihnen im Beisein von Familien und Freunden ihre Einbürgerungsurkunden und hieß sie offiziell und recht herzlich im Landkreis Vulkaneifel willkommen. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel lädt zweimal im Jahr zu einer kleinen Feierstunde ein, in der Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erfolgreich beantragt haben, von Landrätin Julia Gieseking im Beisein der Integrations- und Migrationsbeauftragten des Landkreises, Maaike Thijs, ihre Einbürgerungsurkunden überreicht bekommen. Die 19 neuen Staatsbürgerinnen und 15 neuen Staatsbürger stammen aus 10 verschiedenen Ländern, darunter Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wie Italien, Kroatien, Lettland, Polen und Rumänien sowie Afghanistan, Brasilien, Syrien, Tunesien und die Ukraine. Herzlich Willkommen im Landkreis Vulkaneifel Landrätin Julia Gieseking begrüßte die Neubürgerinnen und Neubürger ganz herzlich im Landkreis Vulkaneifel und legte dar, welche Bereicherung Menschen anderer Nationen für uns alle sind und welche Chancen die Zuwanderung für alle bringt. Gerade auch in Zeiten des demographischen Wandels brauchen wir Menschen aus anderen Ländern, die sich bei uns zu Hause fühlen und gemeinsam mit uns zusammen die Zukunft gestalten, so die Landrätin. Sie ermutigte die neuen Staatsangehörigen, sich aktiv in der Gesellschaft und ihrer „neuen“ Heimat einzubringen. Im Hinblick auf die Kommunalwahlen 2024 forderte sie die neuen Staatsangehörigen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Neubürgerinnen und -bürger leben meist bereits seit Jahren in Deutschland Meist leben die Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, bereits seit vielen Jahren mit ausländischer Staatsbürgerschaft in unserer Mitte. Häufig sind sie der Arbeit oder der Liebe wegen zugezogen. Zu den Einbürgerungsvoraussetzungen zählen neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache ein erfolgreich abgelegter Einbürgerungstest sowie die eigenständige finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes. Besondere Anerkennung für die Verbundenheit und Loyalität zum deutschen Staat zollte Landrätin Julia Gieseking den Einbürgerungsbewerbenden, die mit der Annahme der deutschen Staatsbürgerschaft ihre Herkunftsstaatsangehörigkeit aufgeben müssen. Pro Jahr werden durchschnittlich 80 Personen eingebürgert, die im Landkreis Vulkaneifel ihren Wohnsitz haben. Zukünftig ist aufgrund von Gesetzesänderungen mit einer zunehmenden Anzahl an Einbürgerungen zu rechnen. Einbürgerungsfeier in der Kreisverwaltung Vulkaneifel: Landrätin Julia Gieseking begrüßt 34 neue Staatsangehörige im Landkreis Vulkaneifel. Foto: Kreisverwaltung Vulkaneifel.

SEITE 2 Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen Die Kreisverwaltung weist bereits jetzt auf ihre Öffnungszeiten zum Jahresende hin. Für alle Dienststellen gilt: Letzter Öffnungstag ist Freitag, 22.12.2023, erster Öffnungstag im neuen Jahr ist Dienstag, 02. Januar 2024. Kreisverwaltung vom 24.12.2023 bis 01.01.2024 geschlossen In der Zeit von Heiligabend bis einschließlich Neujahr bleibt die Kreisverwaltung komplett geschlossen und ist nur für Notdienste, etwa im Bereich Gesundheits- oder Jugendamt, erreichbar. Die Schließung betrifft alle Abteilungen und Außenstellen, u.a. auch das Jobcenter und die Kreisbibliothek. Auch die KfzZulassung bleibt zwischen den Jahren geschlossen. Kfz-Zulassungen in Nachbarlandkreisen möglich Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarlandkreisen können zudem unabhängig vom Wohnort nach vorheriger Terminvereinbarung Fahrzeuge in den Nachbarlandkreisen Cochem-Zell und BernkastelWittlich auch zwischen den Feiertagen zugelassen werden. Ebenso hat die KfzAussenstelle in Jünkerath zwischen den Feiertagen geöffnet. Sichern Sie sich hierfür frühzeitig Ihren Termin über das Online-Buchungssystem. Zur Online-Terminverwaltung gelangen Sie über die Webseite www.terminvergabeportal.de oder über die Internetseiten der einzelnen Verwaltungen. Zusätzlich können Termine telefonisch über das IKZ Servicecenter unter der Telefonnummer 02671-61115 gebucht werden. Nachbericht zur Informationsveranstaltung „20% weniger Heizenergie – mindestens!“ Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Vulkaneifel hat am 20. November um 18 Uhr in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und dem LIFE-IP Projekt ZENAPA eingeladen, im Forum Daun mehr über die Möglichkeiten der Heizenergieeinsparung zu erfahren. Bernhard Andre, Energieberater der Verbraucherzentrale, hat in seinem kostenfreien 90-minütigen Vortrag mit Irrtümern aufgeräumt und wertvolle Tipps gegeben. Angefangen damit, wie man überhaupt seinen eigenen Heizenergieverbrauch analysiert, über kostenlose und schnell umzusetzende Maßnahmen bis hin zu Investitionen mit höherem Kosten- und Planungsaufwand, hat er einen Überblick darüber gegeben, was alles möglich ist um Heizenergie einzusparen. Die 40 Teilnehmenden hatten neben dem Vortrag die Möglichkeit dem Referenten Fragen zu stellen und sich im Nachgang weiter auszutauschen. Broschüren zum Download und Informationen zu der Kampagne: „20 Prozent weniger“ gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter www.verbraucherzentrale-rlp.de. Sollten Sie darüber hinaus Beratungsbedarf zum Thema Energie haben, so bietet die Verbraucherzentrale hierzu zahlreiche Angebote, wie Telefon-, Online oder VorOrt-Beratungen an. Informationen hierzu finden Sie unter www.verbraucherzentraleenergieberatung.de.

SEITE 3 Was sich mit dem neuen Busnetz Kylltal für Schüler und Kindergartenkinder ändert Alle Bürgerinnen und Bürger zwischen Hallschlag, Üxheim und Densborn bekommen ab Sonntag, 10. Dezember 2023, mit dem neuen VRT-Busnetz Kylltal mehr öffentlichen Nahverkehr. Durch die damit veränderten Streckenführungen ändern sich auch für manche Kindergartenkinder und Schülerinnen oder Schüler die Abfahrtzeiten. Wie Eltern ihre Kinder darauf am besten vorbereiten. Der Verkehrsverbund Region Trier (VRT) und die Kreisverwaltung des Landkreises Vulkaneifel informieren Eltern und Kinder Ende November sowie Anfang Dezember mit zwei Informationsschreiben über die Änderungen der Fahrpläne. Die Schreiben werden an Schulen und Kindergärten verschickt, welche diese über Schulplattformen oder Elternbriefe an die Eltern weiterleiten. In dem zweiten Schreiben Anfang Dezember wird eine interaktive Liniennetzkarte zu sehen sein, welche die Eltern und Kinder motivieren soll, selbständig und spielerisch über eine Verlinkung zur digitalen Fahrplanauskunft des VRT die neuen Abfahrtszeiten herauszufinden. Wie Eltern ihre Kinder sonst noch vorbereiten können Doch nicht nur die Abfahrtszeiten können sich ändern. Der VRT empfiehlt, Kinder, die früher vor allem auf die Farbe ihres Busses geachtet haben, darauf hinzuweisen, dass nun alle Fahrzeuge das gleiche prägnante Design mit den blauen Dreiecken haben und sich nur noch in der Zielbeschilderung unterscheiden. In manchen Regionen werden außerdem VRT-RufBusse eingesetzt. Wenn Schülerinnen, Schüler oder Kindergartenkinder diese nutzen wollen, buchen Eltern die RufBusse vorab einmalig telefonisch, so wie sie sie für den Stundenplan benötigen. Alle Infos zu RufBussen gibt es auf der Internetseite des VRT. Der Verkehrsverbund bittet Eltern und ihre Kinder um Verständnis, dass es bei der Einführung des neuen Busangebots zu Startschwierigkeiten kommen kann. Denn auch für das Fahrpersonal sind die umfangreichen Veränderungen des Busnetzes herausfordernd. Bis sich alle Kinder auf die für sie vorgesehenen Fahrten verteilt haben, kann es beispielsweise etwas voller werden im Bus. Zudem kann es vorkommen, dass ein paar Kinder länger unterwegs sind als zuvor oder einmal umsteigen müssen. Die meisten kommen nun aber passender an ihre Schule. Zusammenarbeit mit Schulen und Kindergärten vor und während des Starts Um möglichst alle Kinder und Jugendlichen im neuen Busnetz zu berücksichtigen, wurden die ortsansässigen Schulen und Kindergärten im Vorfeld in die Vorbereitung einbezogen. Falls möglich und nötig wurden die Fahrpläne entsprechend den Verbesserungsvorschlägen angepasst. Foto: Rainer Langer | Photographie Die Kreisverwaltung Vulkaneifel verkauft gegen Höchstgebot folgende Maschinen zur Abholung • 1x Weiler Drehmaschine Condor, Baujahr ca. 1983 • 1x Weiler Drehmaschine Condor inkl. digitaler Positionsanzeige, Baujahr ca. 1983 • 1x Weiler Drehmaschine LZ330, Baujahr ca. 1983 • 1x SAC FS430 Abrichthobelmaschine, Baujahr 1979 • 1x Schleifbock Greif groß DV30-1-1 • 1x Schleifblock Greif klein DV20-1-1 • 1x Tischbohrmaschine Flott TBZ 23 L mit Untergestell • 1x Säulenbohrmaschine, Alzmetall AX 3 S, Baujahr 1983 • 1x Säulenbohrmaschine, Alzmetall AX 3 S, Baujahr 1982 Zustand: funktionsfähig; nicht mehr den vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften entsprechend Bei Bedarf können die Maschinen in der Berufsbildenden Schule Vulkaneifel in Gerolstein angesehen werden. Zwecks Terminvereinbarung steht Herr Christoph Carls (Hausmeister), erreichbar von montags bis freitags von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 0151/42480573, zur Verfügung. Ihre Angebote richten Sie bitte bis zum 22.12.2023 schriftlich an die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Abteilung Schulen, Liegenschaften und ÖPNV, Herrn Philipp Leif, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, gerne auch per e-Mail: philipp.leif@vulkaneifel.de. Die Maschinen werden ohne Gewährleistung sowie dem Ausschluss der Sachmängelhaftung zum privaten Gebrauch abgegeben.

SEITE 4 Naturnahe Erweiterung des ehemaligen Löschteichs im Quellbereich des Hilscherbaches abgeschlossen: Ein Erfolg für Naturschutz und Biodiversität im Salmwald Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Vulkaneifel und der Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel haben gemeinsam die naturnahe Erweiterung des verlandeten Tümpels im Quellbereich des Hilscherbaches im Salmwald abgeschlossen. Das Projekt, das darauf abzielt, ein ökologisch wertvolles Biotop zu schaffen und den Wasserhaushalt zu verbessern, wurde erfolgreich umgesetzt. Der Natur- und Geopark Vulkaneifel hat für diese Maßnahme zur Steigerung der Biodiversität Mittel aus dem Landesprogramm „Aktion Grün“ einwerben können. Ergänzend hat die Ortsgemeinde Weidenbach Mittel eingebracht und zeigt damit ein deutliches Engagement für Natur- und Hochwasserschutz in der Gemarkung. Die Kernmaßnahmen umfassten die Erweiterung des Tümpels, die Anlage eines Damms entlang des Forstweges, die Verbesserung des Wasserhaushaltes durch erhöhte Wasserversorgung und Uferabflachungen. Weiterhin wurde ein naturnaher Überlauf mit Natursteinmaterial geschaffen, und standortfremde Fichten gerodet. Diese Maßnahmen haben nicht nur den ökologischen Wert des Tümpels deutlich gesteigert und ein artenreiches Ökosystem gefördert. Zusätzlich trägt die Vertiefung des Tümpels und der Dammbau zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Forstweg-Bereich bei. Bislang kam es durch den Anstieg des Wasserstandes im Tümpel infolge Starkregen oder Schneeschmelzen zu Überflutungen des angrenzenden Forstweges. Aktuell erscheint der Standort noch „wüst“ durch die erst kürzlich abgeschlossenen Baumaßnahmen, es ist aber zu erwarten, dass sich die Tier- und Pflanzenwelt zügig regenerieren wird. Wir bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten für ihr Engagement und freuen uns über den gelungenen Beitrag zum Natur- und Hochwasserschutz in der Region. Der ehemalige Löschteich im Quellbereich des Hilscherbaches wurde nun vertieft und mittels Damm konnte die Wasserfläche vergrößert werden. Aktuell sieht der Bereich durch die Baumaßnahme recht „wüst“ aus, im Frühjahr wird sich die Pflanzen- und Tierwelt schnell regeneriert haben. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: BÜGLER, Jamal Josef Brando letzte bekannte Anschrift: Weidenpesch 13, 54570 Kirchweiler Datum des Schreibens: 13.11.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-JB 202 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.11.2023 Im Auftrag gez. Elias

SEITE 5 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Tanja Jardin letzte bekannte Anschrift: Reiffenbergweg 1, 54550 Daun Datum des Schreibens: 22.11.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-TJ 111 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.11.2023 Im Auftrag gez. Elias

SEITE 6 Die Sitzung der Verbandsversammlung des Kommunalen Zweckverbandes zur Koordinierung und Beratung der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe (KommZB) findet am Freitag, den 15.12.2023, 10 Uhr, in der Ludwig-Eckes-Halle, Pariser Str. 151 in 55268 Nieder-Olm, statt. Tagesordnung A. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung 2. Genehmigung der Tagesordnung 3. Bestimmung des Schriftführers 4. Bericht über die Arbeit des KommZB 5. Fachlicher Bericht 6. Bericht über die Verhandlungsstände der Landesrahmenvertragsverhandlungen 7. Aussprache zu den Berichten 8. Frage an die Öffentlichkeit 9. Wahl der Stimmzählkommission 10. Aussprache und Beschluss über Haushalt und HH-Plan mit Anlagen und Stellenplan und Entscheidung über die Umlage für das HH-Jahr 2024 11. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und Entlastung des Verbandsvorstehers und Stellvertreters für die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2022 12. Änderung des § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung („zzgl. USt“) ab 2023 13. Beschlussfassung über den Erlass der Rückforderung von 4.750 € aus 2021 gegenüber dem Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. 14. Beschlussfassung über die Zahlung zusätzlicher 4.750 € für 2021 an den Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. 15. Beschlussfassung über die Auszahlung von 50.000 € Verbandsumlage zuzüglich 9.500 € Umsatzsteuer für 2022 an den Städtetag Rheinland-Pfalz e.V. 16. Beschlussfassung über die Auszahlung von 50.000 € Verbandsumlage zuzüglich 9.500 € Umsatzsteuer für 2022 an den Landkreistag Rheinland-Pfalz e.V. 17. Erklärungen des Verbandsvorstehers und des Stellvertretenden Verbandsvorstehers für die Zeit ab dem 1. Januar 2024 18. Wahl des Verbandsvorstehers für die Zeit ab dem 01.01.2024 19. Wahl des Stellvertretenden Verbandsvorstehers für die Zeit ab dem 01.01.2024 20. Bekanntgabe geplanter Sitzungstermine für 2024 21. Sonstiges B. Nichtöffentlicher Teil (Personalangelegenheiten) C. Information an die Öffentlichkeit Mainz, den 15. November 2023 gez. Markus Zwick, Oberbürgermeister, Verbandsvorsteher AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Wagma Gulab letzte bekannte Anschrift: Quellenweg 2, 54550 Daun Datum des Schreibens: 22.11.2023 Aktenzeichen: 4-35131-411/22 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 22.11.2023 Im Auftrag gez. N. Becker

SEITE 7 Im ländlichen Raum fehlt es oft an Orten, die in größeren Städten einfach vorhanden sind: Restaurants, Cafés, Boutiquen, Spielplätze, etc. Das hat auch Christian Thielen erkannt. Der gebürtige Eifeler hat viele Jahre in Wien als Patissier gearbeitet - nun wollte er zurück in die Heimat und den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Mit Unterstützung von LEADER konnte er Anfang November seine eigene Patisserie unter den Namen „Konditorei Thielen“ in der Innenstadt von Daun eröffnen. Das innovative Konzept lässt sich nicht so einfach in der Region finden, denn hier erhält man bei Kaffee und Kuchen einen Einblick in die gläserne Backstube. Gleichzeitig war es wichtig, ein Wohlgefühl bei den Gästen zu schaffen. Das Ambiente ist einladend und macht Lust, dort seine Zeit zu verbringen. Gläserne Produktionen schaffen Transparenz gegenüber den Kunden und sind gleichzeitig ein innovativer Weg, gastronomische Angebote außerhalb der großen Metropolen attraktiver zu machen. Das Projekt wurde mit knapp 55.000 Euro aus dem GAK-Topf gefördert. Zukünftig sollen auch Weiterbildungsangebote stattfinden. Informationen über Öffnungszeiten, Angebote, etc. finden Sie auf den Instagram-Kanal der Patisserie konditoreithielen Haben auch Sie eine Idee für ein LEADER-Projekt? Für Beratung und Fragen steht Ihnen Regionalmanagerin Frau Schäfer (ronja.schaefer@entra.de) gerne zur Verfügung. Mehr Informationen über LEADER erhalten Sie auf unserer Webseite https://www.leader-vulkaneifel.de/. Projekt des Monats November 2023 Bildnachweis: LAG Vulkaneifel Bildnachweis: LAG Vulkaneifel Folgt uns auch online!

SEITE 8 • informative und effektive 45 Minuten • virtuell über das Tool GoToMeeting • kostenfrei, aber sicherlich nicht umsonst 20. Dezember 2023 • 8.30 Uhr Künstliche Intelligenz in der Produktion – Eine Einführung Denkanstöße, Ideen und Impulse für Ihr Business. Anmeldung und Information: WFG Vulkaneifel, Christina Kirst, Tel.: 06592 933-200, E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Um Anmeldung wird bis zum 19.12.2023 gebeten. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmer die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum per E-Mail. Die Vortragsreihe für Unternehmer – jeden 3. Mittwoch im Monat. Jetzt anmelden! Referent: Robin Günther, European Digital Innovation Hub Rheinland, Aachen

SEITE 9 „Künstliche Intelligenz in der Produktion – Eine Einführung” WFG ImPuls am 20.12.2023, 8.30 Uhr Beim letzten WFG ImPuls im Jahr 2023 dreht sich am 20.12.2023 ab 8.30 Uhr alles um Künstliche Intelligenz (KI) in der Produktion. Zu Gast hierzu ist Robin Günther, Projektkoordinator des European Digital Innovation Hub (EDIH) Rheinland in Aachen. Um Anmeldung wird bis zum 19.12.2023 gebeten (per E-Mail an angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel.de). Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Zugangsdaten zum Online-Meeting-Raum bei GoToMeeting per E-Mail. Im Vorfeld der Veranstaltung hat Robin Günther WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux bereits Rede und Antwort zu den Potenzialen von KI in der Produktion gestanden. Herr Günther, wo sehen Sie die größten Potenziale für KI in der Produktion? Insbesondere in den Anwendungsbereichen, welche zügige Ableitung faktenbasierter Entscheidungen erfordern. Im Bereich des Qualitätsmanagements beispielweise können Daten verschiedener Systeme und unterschiedlicher Wertschöpfungsstufen kombiniert betrachtet und ausgewertet werden, um (potenzielle) Fehler frühzeitig zu identifizieren und Maßnahmen der Prozess- und Produktverbesserung abzuleiten. Im Ergebnis kann der Anteil wertschöpfender Tätigkeiten gesteigert werden. Wie ist aus ihrer Sicht der deutsche Mittelstand hier aufgestellt? Ist er “KI-ready“? Das Potenzial ist in jedem Fall gegeben. Ein wesentlicher Faktor besteht darin, dass die Notwendigkeit zur digitalen Transformation zunehmend erkannt wird und die Bereitschaft und Motivation steigen. Viele Unternehmen stellen jedoch die Durchdringung der vielfältigen Möglichkeiten und eine zielorientierte Übertragung auf die eigenen Anwendungsfelder vor große Herausforderungen, insbesondere in Begleitung zum Kerngeschäft. Unterstützungsbedarf besteht demnach weiterhin hinsichtlich der Bewertung gegebener und erforderlicher Voraussetzungen sowie der strukturierten Herangehensweise zur schrittweisen Umsetzung datenbasierter Lösungen. Insbesondere hinsichtlich dieser Gesichtspunkte möchte der EDIH Rheinland proaktiv unterstützen. Was ist Ihr Ratschlag für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich erstmalig mit der Einführung von KI auseinandersetzen? Was sind die ersten Schritte? Eine Einführung von Ansätzen der Künstlichen Intelligenz ohne Bewusstsein über die eigenen Erwartungen ist wenig zielführend. Vielmehr müssen Anwendungsfälle und Einsatzgebiete im eigenen Unternehmen identifiziert werden, für welche ein deutlicher Mehrwert geschaffen werden kann. Hierzu sollten alltägliche Abläufe analysiert und hinterfragt werden. Gerade zu Beginn sollten die Prozesse fokussiert werden, welche die notwendigen Voraussetzungen (bspw. Stabilität, vorhandene Sensorik und eine ausreichende Datenbasis) vorweisen. Klar formulierte Ziele und Erwartungen in Verbindung mit einer daraus abgeleiteten Strategie sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg derartiger Vorhaben und bilden zudem die Basis für die Bewertung der Ergebnisse. Weitere Informationen und Kontakt WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Judith Klassmann-Laux Telefon: 06592 933-205 Mail: judith.klassmann@wfg-vulkaneifel.de Zur Person: Robin Günther, M. Sc. RWTH, studierte Wirtschaftsingenieurwesen an der RWTH Aachen University. Seit 2018 promoviert er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Werkzeugmaschinenlabor (WZL) der RWTH Aachen und leitet seit Beginn des Jahres 2023 die Forschungsgruppe Technology Transfer. Seine Forschungsschwerpunkte bestehen in der Entwicklung praxisorientierter Lösungen für das datenbasierte Fehlermanagement und in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Ansätzen der Qualitäts- und Fehlervorhersage (Predictive Quality) im Produktionskontext. In seinen Tätigkeiten am Lehrstuhl für Fertigungsmesstechnik und Qualitätsmanagement des WZL und als Projektkoordinator des European Digital Innovation Hub (EDIH) Rheinland vereint er seine Forschungsschwerpunkte praxisnah mit den Themen Unternehmensentwicklung und Digitale Transformation in Prozessen und Produktion. Bild: Robin Günther, Projektkoordinator des European Digital Innovation Hub (EDIH) Rheinland Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: VAN DER VELDT, Robert letzte bekannte Anschrift: Geeser Straße 22, 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 27.11.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-RV 77 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 27.11.2023 Im Auftrag gez. Elias

SEITE 10 NeuUnternehmerTreff Dienstag, 12. Dezember 2023|19:00 Uhr Treffpunkt: Kreisverwaltung Vulkaneifel Sitzungssaal 15a, Mainzer Str. 25, 54550 Daun Die Mentorinnen und Mentoren des MentorenNetzwerks Vulkaneifel (MNV) treffen sich in lockerer Runde mit NeuUnternehmern zum austauschen und vernetzen. Das MNV unterstützt die NeuUnternehmerInnen mit praktischen Tipps und Denkanstößen zu ihrem Unternehmen und aktuellen Fragen. Wir bitten um Anmeldung bis zum 8. Dezember 2023. Der NeuUnternehmerTreff ist ein Projekt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel für Unternehmer/-innen und Freiberu er/-innen im Landkreis Vulkaneifel in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit. Anmeldung und weitere Infos: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Christina Kirst · Telefon: 06592 933-200 Mainzer Straße 24 · 54550 Daun · www.wfg-vulkaneifel.de christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Immer am 2. Dienstag im Monat

SEITE 11 Das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2024 weitergeführt! Antragszeitraum: 15. Januar - 15. März 2024 Gründungsstipendium des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Wiederbelegung der Gründungslandschaft in Rheinland-Pfalz Inhalt und Ziele: Das Programm Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder der Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen. Wer wird gefördert? Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende können nicht mehrfach gefördert werden. Unternehmenssitz sowie Wohnsitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht anderweitig bereits unternehmerisch tätig sein. Weitere Infos zur Förderfähigkeit sind in der Verwaltungsvorschrift sowie den FAQ auf der Webseite des Programms zu finden. Was wird gefördert? Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Schaffung von Arbeitsplätzen wirtschaftlicher Impact. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Förderfähig sind somit auch Gründungen, die die allgemeine Förderfähigkeit erfüllen und mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben: • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen. Informationen zum Stipendium sind zu finden unter https://gruenden.rlp.de/de/startinrlp/. Dort sind auch die akkreditierten Gründungsnetzwerke als erste Anlaufstelle für alle Interessierten aufgeführt. Entsprechende Antragsunterlagen erhalten die Gründerinnen und Gründer dort. Für weitere Informationen steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel gerne zur Verfügung. Kontakt: WFG Vulkaneifel mbH Angelika Gerhartz Tel.: 06592 933204 E-Mail: angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Doicila, Aurel-Marian letzte bekannte Anschrift: Meisburger Straße 27, 54570 Densborner Datum des Schreibens: 16.11.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QB 362 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.11.2023 Im Auftrag gez. Elias

SEITE 12 Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: DORAN, Kevin Hugh letzte bekannte Anschrift: In der Kant, 53520 Drees Datum des Schreibens: 02.06.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-KD 88 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun, 23.11.2023 Im Auftrag gez. Elias

RkJQdWJsaXNoZXIy MjY5NTMz