2023 KW49

SEITE 5 Abfuhrtermine 2024 erscheinen am 9. Dezember Ab 2024 nur noch Termine in gedruckter Form Am Samstag, dem 09.12.2023, erfolgt die Verteilung der Abfuhrtermine 2024 in Trier, dem Landkreis Trier-Saarburg sowie in den Landkreisen BernkastelWittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel. Die Zustellung der knapp 250.000 Kalender erfolgt als Beilage in DIE WOCH. Im Trierischen Volksfreund sind die Abfuhrtermine für Abonnenten bereits am Donnerstag, 07.12. als Beilage zu finden. Wer an diesen Tagen keine Abfuhrtermine erhalten hat, kann dies ab Montag, den 11. Dezember per E-Mail an info@ art-trier.de oder am Service-Telefon (0651 9491 414) reklamieren und erhält innerhalb von wenigen Tagen die Abfuhrtermine per Post. Keine jährliche Fibel mehr In Zeiten von Ressourcenknappheit und explodierenden Produktionskosten hat der A.R.T. bereits im vergangenen Jahr entschieden, künftig die Nutzung von Rohstoffen für die Abfall-Fibel und damit auch die Produktionskosten zu minimieren. Daher gab es 2023 die erste „Dauerfibel“. Sie dient auch in 2024 weiterhin als Nachschlagewerk rund um das Thema Abfallentsorgung. Zahlreiche zusätzliche Informationen stehen wie gewohnt auf www.art-trier.de und in der A.R.T. APP zur Verfügung. Termine per Push-Benachrichtigung oder als digitaler Kalendereintrag Ergänzend zur Fibel besteht unter www. art-trier.de/kalender die Möglichkeit, sich einen Jahreskalender mit den Abfuhrterminen für Ihre Adresse auszudrucken, den kostenlosen EmailErinnerungsservice zu nutzen sowie die Abfuhrdaten in Ihren persönlichen, elektronischen Kalender zu importieren.Auch die A.R.T. APP verfügt über eine Erinnerungsfunktion, die Ihnen Ihre Abfuhrtermine bequem per PushNachricht meldet. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: GREANEY, Stephen Gerard letzte bekannte Anschrift: Mayener Straße 7,53539 Kelberg Datum des Schreibens: 23.11.2023 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QN 531 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Kreisverwaltung Vulkaneifel, Daun, 30.11.2023 Im Auftrag gez. Elias Folgt auch online!

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