SEITE 7 FunkenSprüher 2024 gesucht! Startschuss für die 9. Bewerbungsrunde gefallen Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel und die Volksbank Eifel eG loben gemeinsam die nächste Runde des „FunkenSprüher“ aus. Mit dem Award belohnt werden schulische und studentische Abschlussarbeiten, die sich intensiv mit dem Landkreis Vulkaneifel beschäftigen oder deren Ergebnisse unmittelbare Vorteile für Unternehmen oder Institutionen in der Region bieten. Eingereicht werden können Facharbeiten, besondere Lernleistungen, Semester-, Bachelor-, Master- und Examensarbeiten sowie Dissertationen. Die besondere Bedingung dabei ist, dass die eingereichten Arbeiten den „Funken“ der Begeisterung und Innovation in die Vulkaneifel überspringen lassen. „Als regionale Bank sehen wir es als unsere Verantwortung an, Initiativen zu unterstützen, die zur Förderung von Wissen, Kreativität und lokalem Engagement beitragen. Der Abschlussarbeitenpreis FunkenSprüher bietet eine einzigartige Plattform, um das herausragende Potenzial junger Talente zu würdigen und gleichzeitig die Bedeutung unserer Region in den Fokus zu rücken“, erklärt Andreas Theis, Vorstand der Volksbank Eifel eG, die in diesem Jahr Sponsoringpartner des FunkenSprüher ist. „Hier haben wir in den vorangegangenen Wettbewerbsrunden schon tolle Beispiele prämieren dürfen!“ Der Sieger in der Kategorie „Schulische Arbeiten“ erhält 400 Euro Preisgeld. Für den zweiten und dritten Platz gibt es 200 bzw. 100 Euro. Der Gewinner in der Kategorie „Studentische Arbeiten“ erhält 750 Euro. Für den Zweitplatzierten gibt es 350 Euro und 150 Euro für den dritten Platz. Eine Einreichung ist jederzeit möglich. Letztmöglicher Tag für eine Einreichung innerhalb der 9. Wettbewerbsrunde ist der 31. Mai 2024. Die Arbeit darf am Tag der Einreichung nicht älter als 12 Monate sein (Datum der Fertigstellung). Die Einreichung darf keine Geheimhaltungsverpflichtungen verletzen. Eine fachkundige Jury, der neben einem Vertreter der Volksbank Eifel eG und WFG-Geschäftsführerin Judith Klassmann-Laux auch Landrätin Julia Gieseking und Vertreter der regionalen Wirtschaft angehören, entscheidet über die fristgerecht eingereichten Arbeiten. Die prämierten Arbeiten werden anlässlich einer Preisverleihung im Sommer/ Herbst 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Informationen sind online unter www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher . zu finden. Weitere Informationen & Kontakt: Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH, Judith Klassmann-Laux, Telefon: 06592/933-205, E-Mail: judith.klassmann-laux@wfg-vulkaneifel.de, www.wfg-vulkaneifel.de/funkensprueher Gaben im November 2023 den offiziellen Startschuss zur Wettbewerbsrunde 2024: Die Vorstände der Volksbank Eifel eG (v.l.n.r.) Andreas Theis und Michael Simonis. Foto: Volksbank Eifel eG. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Jünkerath (Amtsgericht Prüm): Blatt 716: Flur 13 Nr. 33 – Waldfläche - Auf Sangscheid – 8.140 m² Flur 16 Nr. 37 – Landwirtschaftsfläche – Mehren – 9.821 m² Flur 20 Nr. 18 – Landwirtschaftsfläche, Auf Witzenberg, 13.212 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden..
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