SEITE 5 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen a) Die antragstellende Person verpflichtet sich, die geförderte Anlage über eine festgelegte Haltedauer von 10 Jahren im Fördergebiet (Landkreis Vulkaneifel) zu nutzen. Die Antrags- und Bewilligungsstelle oder ein von ihr beauftragter Dritter ist berechtigt, die Mittelverwendung gegebenenfalls durch eine Vor-Ort-Besichtigung zu überprüfen. Der Weiterverkauf eines geförderten Balkonkraftwerks ist frühestens nach der festgelegten Haltedauer förderunschädlich zulässig, es sei die Person zieht innerhalb dieser 10 Jahre vom Landkreises Vulkaneifel zu einer Hauptwohnung außerhalb dieses Landkreises um. In diesem Fall darf sie das Balkonkraftwerk an eine im Landkreis Vulkaneifel wohnhafte Person veräußern, die das Balkonkraftwerk an ihrer Hauptwohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erneut installiert. b) Der Landkreis Vulkaneifel behält sich vor, Zuschüsse verzinst zurückzufordern, wenn diese nicht dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wurden. c) Eine Haftung des Landkreises Vulkaneifel für Folgen und Schäden aus der Installation und dem Betrieb der Anlage ist generell ausgeschlossen. 7. Verfahren a) Der Antrag auf Förderung ist mit dem dafür bereitgestellten Formular des Landkreises Vulkaneifel einzureichen. Das Formular ist auf der Website des Landkreises Vulkaneifel abrufbar. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form. b) Weiterhin entscheidet der Landkreis über die vorliegenden Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Antragseinganges im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel unter Anwendung dieser Richtlinie (sog. Windhundprinzip). Das bedeutet, dass unvollständige oder fehlerhafte Anträge erst in der Reihenfolge berücksichtigt werden, sobald alle Rückfragen geklärt sind. c) Über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid entschieden. Dieser kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. d) Die Antragsstellung ist vom 01.04.2024 bis zum 31.12.2025 möglich. Sollten die zur Verfügung stehenden Mittel bereits vor dem 31.12.2025 ausgeschöpft sein, ist eine Beantragung und Bewilligung nicht mehr möglich. e) Die Antragsstellung muss innerhalb von 6 Monaten ab Rechnungsdatum des Balkonkraftwerks erfolgen. f) Über die Bewilligung des Zuschusses kann erst dann entschieden werden, wenn die Antragstellerinnen und Antragsteller folgende Unterlagen beim Landkreis Vulkaneifel eingereicht haben: i. Förderantrag ii. eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät inkl. Modellbeschreibung iii. ein Foto des montierten und angeschlossenen Balkonkraftwerks iv. eine Kopie der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber v. eine Kopie der Registrierung der Anlage beim Marktstammdatenregister vi. bei Mieterinnen oder Mietern eine schriftliche Zustimmung der Vermieterinnen oder Vermieter im dazu bereitgestellten Formular auf der Webseite des Landkreises Vulkaneifel vii. gegebenenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung Der Landkreis Vulkaneifel behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. g) Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung der gemäß dieser Richtlinie vorzulegenden Unterlagen auf der Grundlage des Bewilligungsbescheides durch den Landkreis Vulkaneifel auf die im Antrag benannte Bankverbindung. h) Es gelten die VV zu § 44 BHO/LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 8. Geltungsdauer Die Richtlinie tritt am 01.04.2024 in Kraft. Die Förderrichtlinie gilt zunächst bis zum 31.12.2025. Sofern das Förderprogramm in den Folgejahren weitergeführt wird, gilt diese Richtlinie weiter. Ansonsten endet ihre Gültigkeit mit vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel oder zum vorgenannten Datum. Der Landkreis Vulkaneifel kann diese Förderrichtlinie an veränderte Fördersituationen sowie jederzeit an veränderte rechtliche Grundlagen anpassen. Außerdem sind jederzeit Änderungen zur Behebung von Auslegungsproblemen sowie zur Schließung von Regelungslücken möglich. Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben für die Installation und Anwendung von Balkonkraftwerken ändern, so entfallen diese Voraussetzungen auch automatisch in dieser Richtlinie, ohne dass die Richtlinie dahingehend angepasst werden muss. Der Landkreis Vulkaneifel informiert darüber über seine Webseite. Es gelten die jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Diese werden auf der Website des Landkreises Vulkaneifel bekanntgegeben. Sollten Teile dieser Richtlinie unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht. 9. Antrags- und Bewilligungsstelle Kreisverwaltung Vulkaneifel Mainzer Straße 25 54550 Daun Internet: www.vulkaneifel.de 10. Datenschutz Der Landkreis Vulkaneifel wird personenbezogene Daten nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erheben und verarbeiten. Gez. Landrätin Julia Gieseking
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