2024 KW15

SEITE 2 Am Montag, den 15. April 2024, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche und anschließend nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 3. Umbenennungen von Mandatsträger/innen innerhalb des Jugendhilfeausschusses 4. Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe 5. Vorstellung des Streetworkers für den Landkreis Vulkaneifel 6. Vorstellung der Arbeit des Pflegekinderdienstes (PKD) des Landkreises Vulkaneifel 7. Elterngeldähnliche Leistung für Pflegeeltern in der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 8. Richtlinien über die Gewährung finanzieller Leistungen in der Vollzeitpflege nach §§ 27, 33, 39 SGB VIII im Landkreis Vulkaneifel – Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zur Gewährung von Nebenleistungen in derJugendhilfe gemäß § 39 SGB VIII 9. Finanzierung des Angebots der Lebensberatungsstelle Gerolstein: „Gruppe für Kinder psychisch kranker Eltern“ 10. „Aufholen nach Corona“ - Nachfolgeprogramm „Unterstützungsprogramm für zusätzliche sozialpädagogische Maßnahmen für Kinder und Jugendliche im Schuljahr 2023/2024 im Bereich Jugendhilfe“ 11. Maßnahmeplan zum qualitativen und quantitativen investiven Ausbau von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter für den Landkreis Vulkaneifel (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) 12. Investitionen für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen der kommunalen Kindertagesstätte „Kleine Helden“ in Gerolstein gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 27 Abs. 2 KiTaG i.V.m. Nr. II.2.3 der Richtlinie des LK Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen der Jugendhilfe 13. Investitionen für die Beschaffung von Ausstattungsgegenständen der kommunalen Kindertagesstätte in Uersfeld gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 27 Abs. 2 KiTaG i.V.m. Nr. II.2.3 der Richtlinie des LK Vulkaneifelüber die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtungen der Jugendhilfe. 14. Investitionen für die Baumaßnahme der kommunalen Kindertagesstätte Müllenborn sowie der Anschaffung von Ausstattungsgegenständen gem. § 80 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 27 Abs. 2 KiTaG i.V.m. Nr. II.2 der Richtlinie des Landkreises Vulkaneifel über die Gewährung von Kreiszuschüssen zur Förderung der Einrichtung und Maßnahmen der Jugendhilfe 15. Verschiedenes 16. Mitteilungen der Verwaltung 17. Anfragen, Wünsche, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Personalangelegenheiten Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 23.02.2024 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben der Christina Regina SCHOLZEN letzte bekannte Anschrift: Brunnenweg 12, 54570 Wallenborn Datum des Schreibens: 03.04.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-P 75 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 05.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender

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