SEITE 2 Aufruf an alle Kreativen! Bringen Sie sich ein, beim Heimatjahrbuch 2025 des Landkreises Vulkaneifel Der Redaktionsausschuss sucht leidenschaftliche Hobbyautoren und Hobbyfotografen, die ihre Gedichte, Geschichten, Erzählungen, Erinnerungen oder aber ihre Fotos veröffentlichen möchten! Sie haben eine besondere Geschichte über unsere Region, die Sie gerne mit anderen teilen möchten? Oder vielleicht kennen Sie interessante Persönlichkeiten, Ereignisse oder Traditionen, die es verdienen, in unserem Heimatjahrbuch verewigt zu werden? Dann möchten wir von Ihnen hören! Unser Heimatjahrbuch ist eine eine vielfältige Sammlung von Erzählungen und Erinnerungen, die die Geschichte und Kultur unserer Region widerspiegeln. Egal, ob Sie bereits erfahrener Autor sind oder Ihre ersten Schreibversuche wagen - wir freuen uns über jede Einsendung! Jeder und Jede kann mitmachen. Neben Gedichten, Geschichten, Erzählungen und Erinnerungen hat unser Heimatjahrbuch auch in jedem Jahr ein Kapitel, das sich einem besonderen Schwerpunktthema widmet. In diesem Jahr lautet dieses Schwerpunktthema „Berufs- und Arbeitswelt im Wandel: Gestern – heute – morgen“ Die Arbeitswelt hat sich im Laufe der Zeit stark verändert, von traditionellen Handwerksberufen bis hin zu modernen Technologien und digitalen Arbeitsplätzen. Wir möchten diese Entwicklung im Rahmen unseres Heimatjahrbuchs dokumentieren und die verschiedenen Facetten der Berufs- und Arbeitswelt in unserer Region beleuchten. Haben Sie interessante Geschichten, Erfahrungen oder Erinnerungen rund um die Arbeitswelt in der Vulkaneifel? Vielleicht möchten Sie von traditionellen Berufen erzählen, die heute kaum noch existieren, oder von innovativen Unternehmen, die die Zukunft gestalten. Wir freuen uns über vielfältige Beiträge aus allen Bereichen der Arbeitswelt! Warum mitmachen? • Die Chance, Ihre Texte, Fotos und Geschichten einem breiten Publikum zu präsentieren. • Teil einer traditionellen und geschätzten Publikation zu werden. • Die Gelegenheit, einen Beitrag zur Dokumentation unserer regionalen Geschichte zu leisten. Interessiert? Dann zögern Sie nicht, uns Ihre Ideen, Geschichten oder Artikel zuzusenden! Kontaktieren Sie uns unter hjb@vulkaneifel.de für weitere Informationen oder um Ihre Einsendung einzureichen. Tragen Sie dazu bei, unser Heimatjahrbuch zu einer inspirierenden und unvergesslichen Lektüre zu machen! Am Mittwoch, den 08. Mai 2024, findet um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, eine öffentliche Sitzung des Seniorenbeirats mit folgender Tagesordnung statt. I. Öffentliche Sitzung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 07.02.2024 4. Bericht des Vorsitzenden 5. Informationen zum Hitzeschutz für den Sommer 2024 6. Berichte aus den Organisationsbereichen der Beiratsmitglieder 7. Rückblick über die letzte Sitzungsperiode sowie Ausblick 8. Verschiedenes Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 07.03.2024 gez.: Sicken AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Daniel HELD letzte bekannte Anschrift: Trierer Str. 24, 54611 Hallschlag Datum des Schreibens: 03.04.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/NE-SC 284 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 17.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel – KFZ-Zulassungsbehörde – Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Zender
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