SEITE 5 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Utzerath (Amtsgericht Daun): Blatt 972: Flur 7 Nr. 48 – Waldfläche – Im Hau – 7.245 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. SPRECHSTUNDE DAUN, Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, Raum 106 Jeden Donnerstag, 10:00 - 13:00 Uhr GEROLSTEIN, Caritas-Mehrgenerationenhaus, Raderstraße 9 Jeden Dienstag, 09:00 - 11:00 Uhr DER MIGRATIONS- UND INTEGRATIONSBEAUFTRAGTEN
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