2024 KW19

SEITE 2 Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e.V. eine wegweisende Veranstaltung im Rahmen des „Markts der Möglichkeiten“ aus. Dabei lag der Fokus auf der Darstellung verfügbarer Angebote sowie der umfassenden Erfassung der Netzwerkkompetenzen. Diese Initiative bot Fachleuten, Organisationen und Interessierten eine einzigartige Plattform, um sich über vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder psychisch erkrankter Eltern und ihrer Familien zu informieren. Darüber hinaus diente die Veranstaltung als Forum zur Stärkung der Zusammenarbeit und des Austauschs. Abschließend dankte Bruno Willems, Leiter Jugendamt Landkreis Vulkaneifel, allen Beteiligten für ihr Engagement und betonte die Bedeutung eines kontinuierlichen Einsatzes für das Wohl der Kinder. Die Organisation der Konferenz lag in den Händen von Hendrik Müller, dem Netzwerkkoordinator des Jugendamtes Landkreis Vulkaneifel, unterstützt von verschiedenen Mitwirkenden wie Eva Pestemer vom Kinderschutzdienst des Caritasverband Westeifel e.V. und Ute Rölen von der Fachberatung Kindertagesstätten des Jugendamtes Landkreis Vulkaneifel. Die Moderation übernahm Michaela Heinen von der Servicestelle Kindesschutz. Die Netzwerkkonferenz Kinderschutz war ein wichtiger Schritt hin zu einer verbesserten Zusammenarbeit und effektiveren Unterstützung für Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern im Landkreis Vulkaneifel. Gemeinsam gegen Funklöcher Erste Mobilfunkmesswoche Rheinland-Pfalz findet vom 18. bis 25. Mai 2024 statt Vom 18. bis 25. Mai 2024 sind alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz dazu aufgerufen, mithilfe der Funkloch-App der Bundesnetzagentur die Netzverfügbarkeit ihrer Mobilfunkanbieter zu erfassen. Ziel der ersten Mobilfunkmesswoche in Rheinland-Pfalz ist es, bestehende Lücken in der Mobilfunkversorgung zu identifizieren. Die Mobilfunkmesswoche ist eine Initiative des rheinland-pfälzischen Digitalisierungsministeriums in Kooperation mit der Bundesnetzagentur. Mithilfe der Funkloch-App der Bundesnetzagentur können Bürgerinnen und Bürger die aktuelle Verfügbarkeit ihres Mobilfunknetzes messen und vorhandene Funklöcher identifizieren. Die individuell erfassten Netzverfügbarkeiten (2G, 4G, 5G) werden auf dem Smartphone gespeichert und anonymisiert an die Bundesnetzagentur übermittelt. Die FunklochApp steht kosten- und werbefrei im Playstore und AppStore zum Download zur Verfügung. Mehr Informationen zur Mobilfunkmesswoche: www.mobilfunkmesswoche.rlp.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Andreas ECKHARD letzte bekannte Anschrift: Waldkönigerner Str. 23, 54550 Daun Datum des Schreibens: 22.04.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-WE 19 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 30.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag: Gez. Zender

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