SEITE 7 oder zusätzliche Auszahlungen im Sinne des § 98 Abs. 2 Nr. 3 GemO sind erheblich, wenn sie 0,5 v.H. der Gesamtaufwendungen bzw. der ordentlichen Gesamtauszahlungen übersteigen. § 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen. 54550 Daun, den 29.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin Hinweis: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat mit Schreiben vom 23.04.2024 die Haushaltssatzung des Landkreises Vulkaneifel für das Jahr 2024 aufsichtsbehördlich genehmigt (§ 57 LKO i. V. m. § 95 Abs. 4 und 5 GemO). Der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen vorgesehenen Investitionskredite in Höhe von 6.899.900 € wird mit einem Teilbetrag i.H.v. 4.139.940 € genehmigt. Die in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Summe der Verpflichtungsermächtigungen für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 2.569.000 € wird mit einem Teilbetrag i.H.v. 1.541.400 € genehmigt. Haushaltssatzung und -plan liegen zur Einsichtnahme von Montag, 13.05.2024, bis einschließlich Mittwoch, 22.05.2024, während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro im Eingangsbereich der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str.25, 54550 Daun, öffentlich aus. Nach § 17 Abs. 6 LKO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Das gilt nicht, wenn 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 54550 Daun, 29.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Julia Gieseking Landrätin TAG DER ARTENVIELFALT IM NATURERLEBNISZENTRUM DARSCHEID - mit Pflanzen- & Gartenflohmarkt - Mit spannenden Exkursionen rund um das Thema Artenvielfalt sowie die Möglichkeit verschiedene Schätze für den Garten zu tauschen und verkaufen. Auch Expertinnen und Experten stehen für einen lockeren Austausch & Informationen bereit. Für das leibliche Wohl ist gesorgt! ADRESSE: NaturErlebnisZentrum Darscheid An der L91, 54552 Darscheid Samstag 25. Mai 2024 14:00 - 17:00 Uhr PROGRAMM-AUSZUG: Impulsvortrag zur Artenvielfalt der heimischen Wildbienen Bogenschießen Semersberg: Artenvielfalt auf einem Quadratmeter Wiese Wie wird eine Tinktur hergestellt? Anmeldungen für den Pflanzen- & Gartenflohmarkt: info@nez-vulkaneifel.de
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