SEITE 8 Am Montag, den 13. Mai 2024, findet um 17:00 Uhr im Sitzungssaal 15 der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Strasse 25, 54550 Daun eine Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Vulkaneifel mit folgender Tagesordnung statt: I. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Vulkaneifel für das Haushaltsjahr 2024 3. Erstellung eines Integrierten Kreisentwicklungs- und Strategiekonzeptes für den Landkreis Vulkaneifel mit Einbeziehung der inhaltlichen Erkenntnisse aus dem Zukunfts-Check Dorf I 4. Unterbringung von Geflüchteten 5. Verschiedenes 5.1 Mitteilungen der Verwaltung 5.2 Anfragen, Wünsche, Anregungen II. Nichtöffentliche Sitzung 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 2. Vergaben 3. Personalangelegenheiten 4. Verschiedenes 4.1 Mitteilungen der Verwaltung 4.2 Anfragen, Wünsche, Anregungen Kreisverwaltung Vulkaneifel 54550 Daun, 03.05.2024 gez.: Julia Gieseking, Landrätin AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZ-Zulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Erben des Gustav HILGERS letzte bekannte Anschrift: Lehnerath 9, 54597 Steffeln Datum des Schreibens: 26.04.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MY 19 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 30.04.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag:Gez. Zender Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Hasan HUMKIC letzte bekannte Anschrift: Bohnengasse 1 a, 54597 Steffeln Datum des Schreibens: 25.04.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-QB 268 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 30.04.2024 Kreisverwaltung VulkaneifelIm Auftrag: Gez. Zender
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