2024 KW20

SEITE 6 Eine neue Ziegenherde am Weinfelder Maar Am 2. Mai wurde die Weidesaison am Weinfelder Maar eröffnet. Anders als in den Jahren zuvor, ist Familie Fries nun in das Naturschutzprojekt am Weinfelder Maar eingestiegen. Nachdem Familie Kordel vom Weinfelder Hof über 10 Jahre lang die Beweidung des Gebietes übernommen hatte, hat sie nun aus betrieblichen Gründen die Bewirtschaftung der Maarhänge an den Betrieb von Udo Fries übergeben. Gleich beim Auftrieb der farblich bunt gemischten Ziegenherde von Udo Fries ist auffallend, dass manche Tiere kleine Glocken am Hals hängen haben. Beim Klang der Glocken denkt man doch gleich an einen Almauftrieb. Schnell hat man die Glöckchen nicht mehr gehört und die rund 50 Burenziegen haben sich auf die Erkundungsreise durch das Gebiet begeben. Etwas später im Jahr werden sie bei ihrer Rasenmähertätigkeit durch Bentheimer Schafe ergänzt. Durch den reibungslosen betrieblichen Übergang wird in dem 2013 begonnen Beweidungsprojekt eine BeweidungsKontinuität gewährleistet. Und die ist besonders wichtig, gilt es doch, der starken Verbuschungstendenz auf den Maarhängen entgegen zu wirken. Die Offenhaltung der vom Vulkanismus geprägten Kulturlandschaftsausschnitte wie hier am legendären Totenmaar soll vorzugsweise durch die Einrichtung von Großweidesystemen nachhaltig gewährleistet werden. Der Erlebnischarakter der Landschaft wird für die vielen Besucher insbesondere durch die Anwesenheit der Ziegen und Schafe erhöht. Ein kleiner Wehrmutstropfen: die kleine Eselherde verlässt nun den Maarkessel. Der Landkreis Vulkaneifel bedankt sich herzlich bei dem Betrieb der Familie Kordel vom Weinfelder Hof sowie bei allen Projektbeteiligten für die jahrelange, vertrauensvolle Zusammenarbeit und das Engagement, in dem nicht immer einfachen Projekt der Maarbeweidung. Gleichzeitig wünschen wir der Familie Fries viel Glück und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Helfen Sie mit, Tiere und Pflanzen zu schützen! Im Naturschutzgebiet sind Hunde an der Leine zu führen und die gekennzeichneten Wege dürfen nicht verlassen werden. Die Weidetiere dürfen zudem nicht gefüttert werden. Radfahrer dürfen nur die extra gekennzeichneten Wege nutzen und sollten das Gebiet mit reduzierter Geschwindigkeit befahren. Bitte Bedenken Sie, dass Ziegen und Schafe Fluchttiere sind und freilaufende Hunde sowie schnelle Radfahrer enormen Stress für die Tiere bedeuten. Respektieren Sie, wenn sich die Tiere zurückziehen wollen und folgen Sie ihnen nicht. Das Verlassen der Wege schädigt zudem Flora und Fauna im Gebiet und fördert die Bodenerosion. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Marco MESSINA letzte bekannte Anschrift: Am Sonnenberg 21, 54584 Jünkerath Datum des Schreibens: 24.04.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-MD 213 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 07.05.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Zender

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