2024 KW20

SEITE 9 Die nächsten LEADER-Vorhaben sind ausgewählt! Am 19. März, in der dritten Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Vulkaneifel, wurde über sieben neue LEADER-Vorhaben beraten. Das beantragte Fördervolumen dieser sieben Vorhaben betrug insgesamt ca. 630.000 €. Bei einem aufgerufenen Förderbudget von 500.000 € konnten leider nicht alle eingereichten Vorhaben zur Förderung ausgewählt werden. Vier Vorhaben haben es letztendlich in die Auswahl des 2. Förderaufrufes geschafft. Die ausgewählten Vorhaben bieten eine sehr breite Themenspanne an: von sozialem Engagement und der Stärkung der Gemeinschaft, bis hin zu einer nachhaltigen heimischen Holzproduktion. So haben die Vereine Helfende Hände Hetzerath e.V. und DRK Bildungswerk Hunsrück-Mosel e.V. jeweils erfolgreich Vorhaben zur Stärkung der lokalen wie auch regionalen Kinder-, Jugend- und Sozialarbeit eingereicht. Die Ortsgemeinde Wallenborn möchte das Umfeld des „Wallenden Borns“ (Brubbel) aufwerten, indem eine wetterunabhängige Sitztribüne und ein Wasserspielplatz errichtet werden. Das vierte ausgewählte Vorhaben wurde durch den Forstbetrieb Göbel eingereicht und wird unter dem Titel „Regionale Wald- und Holzwirtschaft: Sägewerk und Halle“ einen Beitrag gegen das Schwinden kleiner Sägewerke in der Eifel leisten. Folgende drei Vorhaben wurden darüber hinaus für eine Förderung über den Aufruf „FLLE 2.0“ ausgewählt: die bauliche und damit auch Angebotserweiterung der Landmetzgerei Roden in Gillenfeld, die Errichtung eines Skateparks mit Pumptrackanlage durch die Stadt Kaisersesch in Zusammenarbeit mit der Einrichtung St. Martin sowie die Überdachung der Freilichtbühne in Hillesheim mit anschließender feierlicher Eröffnung unter dem Titel „Vereine sind Hillesheims Zukunft!“. Das Regionalmanagement wird die Vorhabenträger bei den nächsten Antragsschritten begleiten. Die LAG Vulkaneifel freut sich über die vielfältigen Projektideen, die im ersten Aufruf eingereicht wurden und den Beitrag, den sie potenziell für die Entwicklung der Region leisten werden! Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Densborn (Amtsgericht Daun): Blatt 1113: Flur 25 Nr. 16 – Waldfläche – In Herschbachsberg – 5.842 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2714: Flur 18 Nr. 9 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Bruch – 1.879 m² Flur 18 Nr. 10 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Bruch – 1.907 m² Grundbuch von Hillesheim (Amtsgericht Daun): Blatt 2103: Flur 18 Nr. 15 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Bruch – 7.033 m² Flur 18 Nr. 23 – Landwirtschaftsfläche – Auf dem Bruch – 7.664 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. BRING DICH EIN BEIM HEIMATJAHRBUCH 2025 REDAKTIONSSCHLUSS BIS 30. JUNI 2024 VERLÄNGERT Beiträge einsenden bis 30. JUNI 2024 hjb@vulkaneifel.de

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