SEITE 5 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Jünkerath (Amtsgericht Prüm): Blatt 1667: Flur 8 Nr. 28/13 – Landwirtschaftsfläche, Waldfläche – Unter dem Winkelsbüch – 23.521 m² zu 1/2 – Anteil Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Ausführung der Briefwahlen für die Europawahl und Kommunalwahlen 2024 Die Landeswahlleitung informiert Für die beantragte Durchführung der Briefwahl zu der Europawahl und den Kommunalwahlen am 09.06.2024 erhalten die wahlberechtigten Personen von den Verwaltungen eine Vielzahl von unterschiedlichen Formularen. Da es sich um zwei unterschiedliche Wahlen handelt, müssen diese auch getrennt behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die wahlberechtigten Personen alle Wahlunterlagen für die Europawahl und die Kommunalwahlen in einen Umschlag kompakt an die Verwaltungen zugesendet werden. Die Wahlberechtigten beziehen für die Europawahl einen weißen Wahlschein, einen weißen Stimmzettelumschlag, einen recht langen, graufarbenen Stimmzettel und einen roten Wahlbriefumschlag. Nach der Kennzeichnung des Stimmzettels ist dieser in den weißen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Getrennt von diesem Stimmzettelumschlag ist der Wahlschein vom Wahlberechtigten zu unterschreiben und beide in den roten Wahlbriefumschlag einzulegen so wie diesen zu verschließen. Der Wahlbrief kann dann kostenfrei an die aufgedruckte Versandadresse zur Post gebracht oder bei der Verwaltung abgegeben werden. Im Prinzip wiederholt sich das Verfahren für die Kommunalwahlen. Die einzelnen Unterlagen werden hier farblich unterschieden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger bekommen einen gelblichen Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, für jede einzelne Kommunalwahl unterschiedlich farblich gestaltete Stimmzettel und einen orangefarbenen Wahlbriefumschlag. Auch hier ist das Verfahren identisch. Nach der Kennzeichnung der Stimmzettel sind diese in den blauen Stimmzettelumschlag zu legen; nach dessen Verschluss ist der vom Wahlberechtigten unterzeichnete Wahlschein getrennt davon in den orangenen Wahlbriefumschlag zu stecken, zuzukleben und kostenfrei an die Verwaltung zu versenden. Sollte versehentlich ein Wahlbriefumschlag verwendet worden sein, ist die gültige Stimmabgabe für beide Wahlen nicht gewährleistet. Öffentliche Bekanntmachung über Ort und Zeit des Zusammentritts der Briefwahlvorstände im Rahmen der Europawahl 2024 Zur Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 treten die bei Kreisverwaltung Vulkaneifel gebildeten sieben Briefwahlvorstände am Wahltag, dem 09. Juni 2024, um 13:30 Uhr in den Räumen der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, zusammen. Gemäß § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 10 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) verhandeln, beraten und entscheiden die Briefwahlvorstände in öffentlicher Sitzung. Diese öffentliche Bekanntmachung erfolgt gemäß § 7 Nr. 5 der Europawahlordnung (Eu-WO). Daun, den 07. Mai 2024 Landrätin Julia Gieseking (als Kreiswahlleiterin für die Europawahl)
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