2024 KW23

SEITE 2 Einladung zum 10. Unternehmerinnenfrühstück der Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten „Kluge Frauen – erfolgreiche Männer?“ Am 15. Juni 2024 in Bernkastel-Kues Zum 10. Mal laden die Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, BitburgPrüm, Trier-Saarburg und Cochem-Zell zum Unternehmerinnenfrühstück ein. Wann: Samstag, 15. Juni 2024 Beginn: 9.30 Uhr Wo: Weingut Wwe. Dr. H. Thanisch, Saarallee 31, 54470 Bernkastel-Kues „Du kannst alles schaffen – du musst nur wollen“ ist das Credo unserer Leistungsgesellschaft. Läuft es dann doch nicht so erfolgreich, wie wir uns das vorgestellt haben, zweifeln Frauen schnell an sich selbst. Doch was, wenn es gar nicht wir selbst sind, die versagt haben? Was, wenn es an dem System liegt, in dem wir leben und arbeiten? Diese spannenden Fragen beleuchtet Michaela Hausdorf, Sozialökonomin an der Universität Hamburg, in dem Vortrag „Kluge Frauen - erfolgreiche Männer?“ Interessierte Gründerinnen und Unternehmerinnen sind herzlich eingeladen: Nutzen Sie die Möglichkeit sich miteinander zu vernetzen und auszutauschen. Sie sind neugierig und gespannt? Dann melden Sie sich direkt bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich an unter: gleichstellung@bernkastel-wittlich.de Die Plätze sind begrenzt. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Kommunale Gleichstellungsbeauftragte Doris Sicken gerne zur Verfügung. Kontakt: Tel. 06592/933-579 Öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Gemarkung Strotzbüsch, Verbandsgemeinde Daun Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt: Der öffentlich mit Bekanntmachung vom 21.04.2023 aufgehobene Erörterungstermin in dem o.a. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren findet am Donnerstag, den 01.08.2024, um 10:00 Uhr, Sitzungssaal 15 -Mitte-, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, statt. Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. In dem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Daun, den 07.06.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Abteilung Bauen Untere Immissionsschutzbehörde (Klaus Benz) Geschäftsbereichsleiter

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