SEITE 8 Informationen zu wertvollen Lebensräumen Auch rund um Wollmerath zeigt die vulkanisch geprägte Landschaft der Vulkaneifel ihre Vielfältigkeit. Die Ortsgemeinde Wollmerath liegt leicht nördlich eines Vulkankessels, dem Wollmerather Maar. Eine neue Informationstafel soll diese Gegebenheit auch nochmals für die einheimische Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher der Gemeinde deutlich machen. Der Schlackenkegel des Wollmerather Kopfes ist bereits seit vielen Jahren als Wanderstopp etabliert. Einmal durch den Ort im Maarkessel und am Wollmerather Kopf vorbei führt nicht nur der örtliche Aktiv-Gesund-Parcours, sondern auch der Vulkaneifel-Pfad „Maare-und-Thermen-Pfad“. Entlang dessen wird nun auch auf das bedeutende Thema Artenvielfalt und Kleinst-Lebensräume hingewiesen: durch das Engagement der Wollmerather wird eine alte Streuobstwiese gepflegt und wurde eine Benjeshecke sowie ein Steinhaufen als Lebensraum angelegt. Diese Maßnahmen sind Teil der Blühenden Vulkaneifel. Für die kommenden Monate ist eine weitere Informationstafel an der Kirche geplant: aktuell werden historische Informationen um die Kirche inklusive der besonderen Orgel zusammengetragen. Mit Unterstützung der Landesarchäologie will man auch den Nachweis zur Existenz der „großen Weiherburg“ im Wollmerather Maarkessel belegen. Dies wird das Angebot in der Ortsgemeinde um den historischen Aspekt ergänzen. Die neue Informationsbeschilderung konnte durch vom Land bereitgestellte Mittel des Natur- und Geoparks Vulkaneifel gefördert werden. Die Ortsgemeinde Wollmerath hat in den vergangenen Wochen die Beschilderung in und um Wollmerath aufgestellt. © Ulrich Laux, OG Wollmerath Die Gesellschafterversammlung der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH hat in ihrer Sitzung am 14.05.2024 den Jahresabschluss 2023 gemäß § 14 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit den §§ 45 (2) und 46 GmbH-Gesetz mit einer Bilanzsumme von 656.888,79 € festgestellt und beschlossen. Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk und Bestätigungsbericht liegen an den Werktagen in der Zeit vom 10.06.2024 bis 13.06.2024 und vom 17.06.2024 bis 19.06.2024 in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun (Zimmer 001 Bürgerbüro), jeweils in der Zeit von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr öffentlich aus. 54550 Daun, 24.05.2024 Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH gez. Dr. Schüller, Geschäftsführer AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: ERDTMANN Christian letzte bekannte Anschrift: Kölner Straße 16, 54578 Walsdorf Datum des Schreibens: 13.05.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-DT 175 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006) Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 29.05.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag: Gez. Lamberty
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