2024 KW25

SEITE 6 Informationsabend für ExistenzgründerInnen im Handwerk Mittwoch, 03. Juli 2024 um 18 Uhr in Daun Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel möchte in einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Handwerkskammer Trier interessierten ExistenzgründerInnen im Handwerk die Möglichkeit geben, sich umfangreich über die Chancen und Risiken einer Gründung zu informieren. Selbstständig sein bedeutet Selbstverwirklichung, Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und nicht zuletzt auch finanziellen Erfolg. Eine selbstständige Existenz bietet zweifelsohne viele Chancen – birgt aber auch Risiken in sich. Diese Risiken gilt es für Sie so gering wie möglich zu halten. In dieser Veranstaltung werden die wesentlichen Schritte auf dem Weg in die Selbstständigkeit erläutert – von den Gründungsformalitäten bis zu den einzelnen Punkten der Umsetzung. Dazu gehören u.a. die Klärung der rechtlichen Voraussetzungen, Beachtung steuerrechtlicher Aspekte, der Check betrieblicher und persönlicher Versicherungen sowie die Beschäftigung von Mitarbeitern. Der Informationsabend findet am Mittwoch, 3. Juli 2024 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal 15a der Kreisverwaltung in Daun statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir bitten um Anmeldung bis zum 28. Juni 2024. Weitere Informationen und Anmeldung: WFG Vulkaneifel mbH Mainzer Str. 24, 54550 Daun Christina Kirst Tel.: 06592/933-200 E-Mail: christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: BUURMAN Leonardus Ludovicus Maria letzte bekannte Anschrift: Weissenseifener Straße 41, 54574 Kopp Datum des Schreibens: 12.06.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/DAU-CI 15 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 13.06.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Lamberty Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Veterinärbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: EMTMANN, Klaus Dieter Geburtsdatum: 02.01.1963 Geburtsort: Augsburg letzte bekannte Anschrift: 54550 Daun, Leopoldstraße 14 Datum des Schreibens: 31.05.2024 Aktenzeichen: 8-1244-1-Ro. Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 011 oder 320). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 13.06.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - Veterinärbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Roden

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