SEITE 4 Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Linda Jarczynski letzte bekannte Anschrift: Auf der Gass 8, 54552 Dreis-Brück Datum des Schreibens: 11.06.2024 Aktenzeichen: 4-31200-011-5343 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 14.06.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag Gez. Kolf Beratertag der IHK Trier in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH Am 11. Juli 2024 von 10 bis 15 Uhr Sie möchten ein Unternehmen gründen oder Ihren bestehenden Betrieb erweitern? Dann stehen womöglich bald Gespräche mit der Hausbank oder anderen Kapitalgebern an. Ihre Finanzierungspartner wollen genau wissen, wo die Geschäftschancen sind, wo die Risiken lauern und wie Sie Hürden bewältigen können. Businessplan, Finanzplanung, Kapitalbedarf, Sicherheiten, Geschäftsmodell und Fördermöglichkeiten… haben Sie sich damit schon auseinandergesetzt? Der Beratertag der IHK Trier in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vulkaneifel befasst sich genau mit diesen Themen. Dieser findet online statt am: Donnerstag, 11.07.2024 von 10 - 15 Uhr Melden Sie sich gerne für ein kostenloses Gespräch an. Anschließend bekommen Sie von der IHK Trier ein Zeitfenster (30 Minuten) zugeteilt. Ihre Anmeldung erbittet die IHK Trier bis spätestens Dienstag, 09.07.2024. Kontakt und Anmeldung Industrie- und Handelskammer Trier Frau Alexandra Klar Tel.: 0651/9777-531, Mail: klar@trier.ihk.de Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung im Sinne des § 1 (1) Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 2. März 2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 23. Juni 2014, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, KFZZulassungsbehörde, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffener: Kasim ANANI letzte bekannte Anschrift: Am Hang 20, 54589 Stadtkyll Datum des Schreibens: 19.06.2024 Aktenzeichen: 1/KFZ/HM-FA 641 Das Schriftstück kann von dem Betroffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun (Zimmer 006). Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Str. 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 19.06.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel - KFZ-Zulassungsbehörde - Mainzer Str. 25, 54550 Daun Im Auftrag Gez. Stark
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