2024 KW29

Was uns bewegt. KREISNACHRICHTEN INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, 06592/933-0; www.vulkaneifel.de IMPRESSUM REDAKTION Verena Bernardy, Eva Marder Verlag + Druck: Linus Wittich KG, Föhren Ausgabe: 29/2024 Die jeweils aktuelle Ausgabe der Kreisnachrichten finden Sie auch immer online auf unserer Website unter www.vulkaneifel.de/kreisnachrichten SCHON GEWUSST? Konstituierende Kreistagssitzung Neuer Kreisvorstand gewählt Am 8. Juli 2024 kam der neu gewählte Kreistag des Landkreises Vulkaneifel zur konstituierenden Kreistagssitzung zusammen. Auf der Tagesordnung standen neben der Einführung und Verpflichtung der Kreistagsmitglieder die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und Geschäftsordnung, die Wahl der Ausschüsse sowie die Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der Kreisbeigeordneten. Die Kreistagsmitglieder wählten erneut Alois Manstein zum Ersten Kreisbeigeordneten. Dieter Demoulin wurde zum Zweiten Kreisbeigeordneten gewählt, und Christoph Bröhl wurde als Dritter Kreisbeigeordneter wiedergewählt. Landrätin Julia Gieseking gratulierte herzlich zur erfolgreichen Wahl. Die Sitzverteilung im Kreistag setzt sich wie folgt zusammen: CDU 15, SPD 7, Freie Wähler 6, FDP 2, AfD 5, Bündnis90/ Die Grünen 2, ÖDP 1. Foto: Dominik Scheid (Foto Nieder).

SEITE 2 Internationales Interesse am Natur- und Geopark Vulkaneifel Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Vietnam sind die Herkunftsländer von Fachinteressierten, die in den zurückliegenden beiden Wochen den Naturpark und UNESCO Global Geopark Vulkaneifel besucht haben. In all diesen Ländern wird die Einrichtung von Geoparks diskutiert und insofern stand die internationale Auszeichnung der Vulkaneifel als UNESCO Global Geopark im Fokus der Besuche. Mit involviert waren die Universitäten aus Gießen und Trier, die bereits seit längerem einerseits in die Länder des Kaukasus, andererseits mit Vietnam, Kontakte halten, und den fachlichen Austausch mit der Geschäftsstelle des Natur- und Geoparks mitorganisiert haben. Auch wenn sich in den Heimatländern die politischen Bedingungen deutlich von denen in Deutschland unterscheiden, so lag das Interesse der Delegationen sehr stark auf Fragestellungen rund um die kommunale Einbindung, den Aufbau einer Trägerstruktur und der Finanzierung von Geoparks. Dr. Andreas Schüller und Sabine Kummer von der Geschäftsstelle des Natur- und Geoparks standen Rede und Antwort und führten die Gäste selbstverständlich auch durch die einzigartige Landschaft der Vulkaneifel, die international als einer der ersten Geoparks überhaupt bekannt ist und seit 2015 von der UNESCO als besondere Region ausgezeichnet wurde. Unter anderem hat die vietnamesische Delegation das Schalkenmehrener Maar besucht, die Strohner Lavabomben sowie den Vulkankomplex Mosenberg. © Natur- und Geopark Vulkaneifel Unten: Zu Besuch in der Vulkaneifel und natürlich auch am jüngsten Vulkan Mitteleuropas: die Delegation aus Georgien, Armenien und Aserbaidschan am Ulmener Maar.

SEITE 3 Sommerlektüre gesucht? Während der Sommerferien steht eine Reise ins Ausland bevor und es fehlt noch ein Reiseführer? Oder ist ,,Urlaubslektüre für zwischen durch“ der letzte noch freie Punkt auf der Packliste? Die Kreisbibliothek in Daun steht Besucherinnen und Besuchern auch während der Sommerferien zu den gewohnten Öffnungszeiten für die Suche nach den passenden Büchern zur Verfügung. Speziell für die jungen Leserinnen und Leser wird die Aktion ,,Lesesommer“ mit Chancen auf tolle Preise für das fleißige Lesen und Vorlesen angeboten. Niemand muss also während des Sommers auf Lektüre verzichten. Die Bücher warten nur darauf, ausgeliehen zu werden. Kreisbibliothek Vulkaneifel Öffnungszeiten Europäischer Dorferneuerungspreis Rheinland-Pfalz holt mit Schalkenmehren Gold auf Europaebene Die Ortsgemeinde Schalkenmehren (Landkreis Vulkaneifel), mit der Rheinland-Pfalz beim Europäischen Dorferneuerungspreis angetreten war, hat Gold gewonnen. 21 europäische Teilnehmer aus acht verschiedenen Ländern hatten sich um den 18. Europäischen Dorferneuerungspreis beworben. Schalkenmehren wurde für seine „ganzheitliche, nachhaltige, innovative und zeitgemäße Gemeinwesenentwicklung von herausragender Qualität“ ausgezeichnet. „Wir haben die Goldmedaille errungen. Der Erfolg von Schalkenmehren ist ein Erfolg der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung. Schalkenmehren zählt nun zu einer der TopDorferneuerungsgemeinden in Europa. Mit seinen vielfältigen Freizeitangeboten, der einmaligen Maarlandschaft und dem gelungenen Erhalt des baukulturellen Erbes zeigt die Gemeinde, wie lebendig und attraktiv Dorfleben sein kann“, sagte Innenminister Michael Ebling. Der von der Europäischen Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung und Dorferneuerung mit Sitz in Pixendorf (Österreich) ausgelobte Wettbewerb fand in diesem Jahr unter dem Motto „Lust auf Zukunft“ statt. Das Motto soll verdeutlichen, wie wichtig es ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken und aktiv an der Gestaltung der Lebensräume mitzuwirken. In der offiziellen Begründung der internationalen Bewertungsjury, die die Gemeinde am 24. Mai 2024 besucht hatte, heißt es: „Die Gemeinde Schalkenmehren mit ihren rund 670 Einwohnenden ist sich ihres einzigartigen Landschaftsraums vulkanischen Ursprungs und seiner Maare sowie des Wertes seiner umgebenden Wälder bewusst und weiß diese zu schätzen und zu schützen. So ist Klimaschutz nicht nur eine leere Worthülse, sondern gelebte Realität. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet die im Jahr 2000 vom Ehepaar Friederichs gegründete Stiftung Schalkenmehren Maar(e), welche diesen einzigartigen Naturraum gemeinsam mit der Bevölkerung erhält, pflegt und nützt. Besonders auffällig sind generell die Initiativen einzelner Bürgerinnen und Bürger, die dem Gesamtwohl der Gemeinde zugrunde liegen. Seien es die Schwimm-, Yoga- und Kunstkurse für Jung und Alt oder der gezielte Erhalt von Nahversorgungseinrichtungen. Aber auch Geschichtsbewusstsein und Traditionspflege kommen in der Gemeinde Schalkenmehren nicht zu kurz: So wird mit viel Herzblut die alte Bausubstanz des Dorfes, größtenteils in Form von Fachwerkhäusern, erhalten und nachgenutzt. Neuwidmungen auf der sprichwörtlichen grünen Wiese werden nicht zuletzt dadurch vermieden. Ein weiteres Zeugnis für den achtsamen Umgang mit dem historischen Erbe sind mehrere Museen und vorbildlich gestaltete Plätze. All diese Aktivitäten und umgesetzten Projekte sind getragen von einer aktiven Dorfgemeinschaft, die mit der sie umgebenden Natur im Einklang lebt.“ „Die Begründung der Bewertungsjury zeigt, dass es die Bewohnerinnen und Bewohner von Schalkenmehren verstehen, ihre Ortsgemeinde in Szene zu setzen und sie mit ihrer einzigartigen Landschaft naturverträglich als Tourismusstandort auch für die Zukunft weiterzuentwickeln“, so der Minister. Bereits im Jahr 2018 nahm die Gemeinde erfolgreich am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teil und erhielt in der Hauptklasse den Sonderpreis „Innenentwicklung“. Die Siegerehrung findet im Rahmen einer mehrtägigen Veranstaltung im September 2024 im Siegerort des vergangenen Wettbewerbes, im österreichischen Stadtschlaining (Burgenland), statt. Quelle: Pressestelle Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz © Natur- und Geopark Vulkaneifel, Kappest

SEITE 4 Starke Partnerschaften für die Zukunft Das MentorenNetzwerk Vulkaneifel der WFG unterstützt junge UnternehmerInnen Daun, 09. Juli 2024 – Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel möchte alle UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen in den ersten fünf Jahren des Unternehmertums im Landkreis Vulkaneifel erneut auf das einzigartige Angebot des MentorenNetzwerks Vulkaneifel (MNV) hinweisen. „Junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit benötigen oft eine besondere Unterstützung. Unser MentorenNetzwerk bietet ihnen eine wertvolle Möglichkeit, von der Erfahrung und dem Wissen erfahrener Unternehmerinnen und Unternehmern zu profitieren“, betont Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG. Das MentorenNetzwerk besteht aus einer Gruppe von erfahrenen Führungskräften und Unternehmerinnen und Unternehmern, die nach einem erfolgreichen Berufsleben aus der aktiven Tätigkeit ausgeschieden sind und weiterhin ihr Fachwissen weitergeben möchten. Sie unterstützen die jungen UnternehmerInnen mit praktischen Tipps und Denkanstößen zu Themen wie Vertrieb und Marketing, Finanz- und Rechnungswesen, Betriebsorganisation, Arbeitsabläufe, Persönlichkeitsentwicklung und Resilienz. „Wir möchten alle jungen UnternehmerInnen im Landkreis Vulkaneifel ermutigen, diese wertvolle Ressource zu nutzen“, so Klassmann-Laux weiter. „Die Mentorinnen und Mentoren stehen ehrenamtlich zur Verfügung und sind bereit, ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu teilen, um den jungen Unternehmen den Weg zum Erfolg zu erleichtern.“ Interessierte UnternehmerInnen können sich bei der WFG melden, um mehr über das MentorenNetzwerk zu erfahren und sich für eine Teilnahme zu registrieren. Kontakt und weitere Informationen: WFG Vulkaneifel mbH Angelika Gerhartz Mainzer Str. 24, 54550 Daun Telefon: 06592-933-204 Mail: angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel. de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Schönfeld (Amtsgericht Prüm): Blatt 325: Flur 1 Nr. 36 – Landwirtschaftsfläche – In der Albach – 31.490 m² Flur 1 Nr. 42 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Auf der Mühle 2 – 39.829 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

SEITE 5 Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Daun V Mit Wirkung zum 01.08.2024 wurde Herr Michael Emmerichs, wohnhaft in 56769 Bereborn, Zum Hockelberg 3 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Daun V bestellt. Herr Emmerichs wird damit Nachfolger des zum 31.07.2024 ausscheidenden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Peter Schumann. Herr Emmerichs ist erreichbar unter: Tel.: 0170-9641354 oder E-Mail: info@schornsteinfeger-emmerichs.de Der Kehrbezirk Daun V umfasst folgende Ortschaften: Betteldorf, Bodenbach, Bongard, Borler, Boxberg, Dockweiler, Dreis-Brück, Gelenberg, Hinterweiler, Hohenfels-Essingen, Kerpen, Neichen, Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf Führungen beim A.R.T. im Juli und August Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche Interessierte an den Führungen des A.R.T. teilgenommen. Auch in diesem Jahr werden daher wieder regelmäßig Führungen auf dem Gelände des A.R.T. in Mertesdorf angeboten. Im Juli und August gibt es aktuell noch freie Plätze für die Führungen am 20. Juli sowie am 3. und 6. August. Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung unter events.arttrier.de möglich. Elf neue Kleinstprojekte für die LAG Vulkaneifel Das Entscheidungsgremium der LAG Vulkaneifel hat sich in der ersten Jahreshälfte für viele Auswahlsitzungen zusammengefunden. Zuletzt fand die Auswahl der Kleinstprojekte, welche im Rahmen des „Regionalbudgets“ eingereicht wurden, statt. Das Regionalbudget ist ein Förderangebot für Vorhaben, deren Netto-Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Das erfreuliche Ergebnis der Sitzung vom 06. Juni: Alle eingereichten Projektideen konnten für eine Förderung ausgewählt werden. Die aktuell größte Herausforderung für die Vorhabenträger ist in diesem Jahr der straffe Zeitplan, denn da es sich bei den Mitteln im Regionalbudget um Landesmittel handelt, müssen alle Projekte bis Ende des Jahres umgesetzt sein. Von der Erlebnis-Übernachtung im Schienenbus über die Gestaltung eines Jugendraumes im Sportgebäude und die Gestaltung des Dorfes bis hin zur Aufwertung historischer Stätten: Die LAG freut sich über die Bandbreite der elf eingereichten und ausgewählten Vorhaben und das Engagement der vielfältigen Antragstellenden, einen Beitrag zur Entwicklung der Region zu leisten. Neben den Kleinstprojekten hat die LAG Vulkaneifel auch die Beteiligung an einem Kooperationsprojekt mit den NachbarLEADER-Gruppen Mosel und Hunsrück beschlossen. Bei dem Projekt handelt es sich um die dritte Stufe des „virtuellen Kraftwerks“ des Landkreises Cochem-Zell. Die LAG sieht in dem Projekt eine besondere Relevanz, die Akzeptanz und Identifikation mit der regionalen Erzeugung von erneuerbaren Energien zu steigern. Die LAG Vulkaneifel wünscht allen Projektträgern viel Erfolg bei der Umsetzung. Aktuell haben Sie noch bis zum 11. Oktober 2024 die Möglichkeit, Ihre Projektidee für eine LEADER-Förderung bei der LAG Vulkaneifel einzureichen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Webseite der LAG www.leader-vulkaneifel.de oder in den Sozialen Medien (Instagram (lag.vulkaneifel) oder Facebook). Für Beratungen und Fragen rund um LEADER steht Ihnen Regionalmanagerin Frau Schäfer (ronja.schaefer@entra.de) gerne zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: JUNG Sebastian letzte bekannte Anschrift: Lehnerath 8a in 54597 Steffeln Datum des Schreibens: 11.07.2024 Aktenzeichen: 4-31200-075-6586 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 12.07.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag gez. Alflen

SEITE 6 vulkanmuseum@vulkaneifel.de 06592-985353 oder 06592-933-284 Leopoldstraße 9, 54550 Daun ÖFFNUNGSZEITEN: Dienstag - Freitag: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr Samstag, Sonn- & Feiertage: 11:00 Uhr - 16:30 Uhr Werden Sie Zeitreisender und tauchen Sie ein in die spannende Welt der (Eifel)Vulkane. Ein Abenteuer für die ganze Familie! An folgenden Terminen bietet das Vulkanmuseum freie Führungen ohne Anmeldung an: 24. Juli 31. Juli 07. August 14. August 21. August jeweils 14:00 Uhr SONDERPROGRAMM: OFFENE FÜHRUNGEN FERIEN-TIPP!

SEITE 7 Die vollständigen Stellenanzeigen finden Sie unter www.vulkaneifel.de DIE KREISVERWALTUNG VULKANEIFEL SUCHT SIE! 300 Mitarbeiter:innen - 1 Team! Gemeinsam für die Vulkaneifel *Der Mensch zählt, nicht das Geschlecht SACHBEARBEITER* Der Landkreis Vulkaneifel hat aktuell folgende Stelle zu besetzen: Lebensmittelüberwachung, Tierschutz, Tierseuchen, Fleischhygiene und Tierarzneimittel Ihre Bewerbung erwarten wir bis zum 24.07.2024

SEITE 8 Leben mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel Der Beirat für Menschen mit Behinderung Im Jahr 2011 wurde der Beirat für Menschen mit Behinderung im Kreis Vulkaneifel als Gremium der Interessensvertretung und Bürgerbeteiligung zur Förderung der Inklusion ins Leben gerufen. Sein Auftrag ist es, sich für die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis einzusetzen, die Behinderungen in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe erfahren, um diese abzubauen. Der Beirat ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Grundlage der Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderung ist die seit 2006 verabschiedete und in Deutschland seit 2009 ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention, davon abgeleitet das Bundesteilhabegesetz (2017), das Behindertengleichstellungsgesetz (2002), sowie der Landesaktionsplan RLP. Wie setzt sich der Beirat zusammen und wie arbeitet er? Der Beirat besteht laut Satzung aus mindestens 12 Mitgliedern, die möglichst ein breites Spektrum an Behinderungsformen in unserer Gesellschaft abbilden, also Menschen mit und ohne Behinderung, die sich in Organisationen und Interessensvertretungen für die Belange von Menschen mit Behinderungen beruflich wie privat engagieren. Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der Landrätin durch den Kreistag für die Dauer einer Legislatur (5 Jahre) berufen. Ihre Arbeit erfolgt ehrenamtlich. Die Mitglieder wählen aus ihrem Kreis eine/n Vorsitzende/n, der/ die die Sitzungen leitet sowie eine Stellvertretung und treffen sich mindestens 1x pro Jahr. Nach den kürzlich stattgefundenen Kommunalwahlen werden nun die Mitglieder des Beirats, dessen Vorsitz und die Funktion des Behindertenbeauftragten für die nächste Legislatur neu berufen. Welche Aufgaben erfüllt der Beirat? Der Beirat unterstützt die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse durch Beratung, Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung im Kreis Vulkaneifel betreffen. Er fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Behindertenorganisationen lokal, überregional und auf Landesebene, greift Themen aus der Gesellschaft auf, bearbeitet diese und trägt sie den politischen Entscheidungsträgern im Landkreis zu. Seit 2024 sind die Sitzungen des Beirats für Menschen mit Behinderung für Publikum geöffnet und jede/r Bürger*in ist eingeladen, daran teilzunehmen. Ankündigungen der Sitzungstermine finden Sie hier in den Kreisnachrichten und auf der Internetseite der Kreisverwaltung. Der Beirat arbeitet dabei eng mit dem/der Behindertenbeauftragten des Kreises Vulkaneifel zusammen. Er/Sie ist Ansprechpartner, wenn die Belange behinderter Menschen aus dem Landkreis Vulkaneifel nicht hinreichend beachtet werden. Was bewirkt der Beirat? Zum Beispiel die Artikelreihe „Leben mit Behinderung“ Mit der Reihe „Leben mit Behinderung“, die wir mit diesem Beitrag starten und die in loser Folge erscheint, erhalten diejenigen das Wort, die in unserer Gesellschaft als „behindert“ gelten. Sie berichten aus ihrem Leben, dessen Herausforderungen und lassen uns an ihren alltäglichen Erfahrungen teilhaben. Wenn auch Sie aus Ihrem Leben berichten und Teil der Artikelreihe werden möchten oder Fragen und Anregungen zur Arbeit des Beirats für Menschen mit Behinderung haben, wenden Sie sich an die/den Vorsitzende/n: behindertenbeirat-vulkaneifel@t-online.de Weiterführende Informationen: Bundesweite Angebote • Bundesverband für Körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm): www.bvkm.de • Einfach teilhaben_Wegweiser zum Leben mit Behinderung: www.einfach-teilhaben.de • Ratgeber für Menschen mit Behinderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: www.bmas.de • Informationen für Pflegende Angehörige: Wege zur Pflege: www.wege-zur-pflege.de Familienpflegezeit: www.bafza.de • Pflegetelefon: Rufnummer 030 20179131 Regionale Angebote • Landesbeauftragte für die Belange von behinderten Menschen: https://inklusion.rlp.de/de/ landesbeauftragte-landesteilhabebeirat/ • Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen: https://inklusion.rlp.de/de/landesbeauftragte-landesteilhabebeirat/ landesteilhabebeirat/ • Landkreis Vulkaneifel - Eingliederungshilfe • Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Vulkaneifel: www.eutb-rlp.de LEBEN MIT BEHINDERUNG INTERVIEW-REIHE DES BEIRATS DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL

SEITE 9 LEBEN MIT BEHINDERUNG INTERVIEW-REIHE DES BEIRATS DER MENSCHEN MIT BEHINDERUNG DES LANDKREISES VULKANEIFEL Leben mit Behinderung im Landkreis Vulkaneifel Mit der Beitragsreihe „Leben mit Behinderung“ möchten wir, der Beirat der Menschen mit Behinderung des Landkreises Vulkaneifel, das Leben und die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung sichtbarer machen. Hierzu widmen wir uns in jedem Artikel der Reihe einer bestimmten Behinderung bzw. Einschränkung oder Krankheit und lassen hierzu einen Menschen, der mit der entsprechenden Behinderung/ Erkrankung lebt, zu Wort kommen und über dessen persönliches Erleben im Alltag berichten. Heute unterhalten wir uns mit Sabine Schulz: Welche Behinderung hast du und wie wirkt sich diese auf Dein Leben/Deinen Alltag aus? Ich habe eine Sehbehinderung und bin seit 2013 gesetzlich blind. Auch wenn ich noch nie „richtig“ bzw. „gut“ gesehen habe und bereits in meiner Kindheit die Diagnose erhielt, mit 18 Jahren blind zu sein (was so nicht eintraf), änderte sich mein Leben 2013 komplett, als es im Rahmen einer Augenoperation Komplikationen gab. Seitdem bin ich gesetzlich blind, auch wenn ich noch über einen Sehrest verfüge. Auf meinem linken Auge kann ich lediglich Hell und Dunkel unterscheiden, während ich auf meinem rechten Auge nur 2-5 % Sehvermögen habe. Das ist beispielsweise abhängig von meiner jeweiligen Tagesform und der vorherigen Anstrengung, wie auch meine Schmerzen, die sich je nach Beanspruchung verschlimmern. Die Beschreibung meiner Sehbehinderung gestaltet sich daher oft schwierig. Für meinen Alltag bedeutet dies beispielsweise, dass ich seit 2013 kein Auto mehr fahren darf, nicht mehr arbeiten kann, in vielen Dingen auf Unterstützung angewiesen bin etc. Wie lebst Du? Ich lebe mit meinem Ehemann in unserem Einfamilienhaus im idyllischen Stroheich. Benötigst du Unterstützung in Deinem Alltag und wenn ja, wobei? Ja, ich benötige Unterstützung in meinem Alltag. Mein Mann ist sozusagen mein zweites Auge, mein Spiegel und führt mich durchs Leben. Er hilft mir bei alltäglichen Herausforderungen, sei es beim Einkaufen oder der Orientierung in unbekannten Umgebungen. Auch im Haushalt benötige ich Unterstützung – außer beim Kochen, das mache ich gerne alleine. Meinen Alltag erleichtern mir verschiedene Hilfsmittel, wie zum Beispiel mein Langstock, ein Bildschirmlesegerät, ein Vorlesegerät, eine elektronische Lupe sowie meine sprechende Waage oder mein sprechender Eierkocher. Wie geht Deine Familie mit Deiner Behinderung um? Meine Familie geht mit meiner Behinderung so normal wie möglich um. Schon als mein Mann und ich uns kennengelernt haben, war ich stark sehbehindert und er wusste, dass sich meine Sehbeeinträchtigung weiter verschlechtern kann bzw. wird. Für ihn, meine Kinder und die gesamte Familie ist meine Sehbehinderung Teil meines Alltags und daher ganz normal. Sie unterstützen mich und behandeln mich genauso wie jeden anderen in der Familie auch. Was bereitet Dir Freude, worüber kannst Du Dich ärgern? Es bereitet mir Freude, anderen Betroffenen Mut, Zuversicht und Hilfestellungen zu geben, wie es beispielsweise in Sabine Schulz aus Stroheich ist seit 2013 gesetzlich blind. Sie darf kein Auto fahren, kann nicht mehr arbeiten und braucht Unterstützung bei vielen Aufgaben des Alltags, aber sie ist fest überzeugt: es gibt keine Hürden, die man nicht bewältigen kann!

SEITE 10 LEBEN AUCH SIE MIT EINER BEHINDERUNG UND MÖCHTEN AUS IHREM ALLTAG BERICHTEN? Dann melden Sie sich unter: behindertenbeirat-vulkaneifel@t-online.de meinem Ehrenamt der Fall ist. Außerdem genieße ich es, Zeit mit meiner Familie, meinen Freunden und unserem „Enkelhund“ Hamsti zu verbringen sowie die schönen Dinge des Lebens zu genießen, sei es gutes Essen, Urlaube oder unsere Cabrio-Touren. Ich bin ein positiver Mensch, daher ärgere ich mich nicht über viele Dinge. Ein gesunder Humor gehört für mich dazu, daher versuche ich meine Behinderung nicht zu ernst zu nehmen. In welchen Bereichen erlebst Du Hürden in Deiner Umwelt? Was behindert Dich in deinem Alltag am meisten? Hürden finden sich in nahezu allen Lebensbereichen. So ist zum Beispiel das Einkaufen im Supermarkt immer wieder herausfordernd, zum einen aufgrund der variierenden Lichtverhältnisse und zum anderen durch die ständige Umgestaltung des Sortiments, was die Orientierung erschwert. Eine weitere Herausforderung ist zudem meine eingeschränkte Mobilität. Auch der Haushalt bietet immer wieder Hürden, wenn man beispielsweise ans Fenster putzen denkt, um nur wenige Beispiele zu nennen. Manche Dinge müssen sich einfach einspielen. Ich bin fest davon überzeugt, dass es keine Hürden gibt, die man nicht bewältigen kann, auch wenn zum Teil Unterstützung erforderlich ist. Was bedeutet Barrierefreiheit für Dich? Für mich bedeutet Barrierefreiheit, dass Rücksicht auf unsere Behinderung genommen wird. Besonders für Sehbehinderte mit Sehrest gestaltet sich die Orientierung oft schwierig, wenn alles „Ton in Ton“ ist. Daher wäre es hilfreich, wenn mehr mit Kontrasten gearbeitet würde oder beispielsweise Straßenpoller grell bemalt würden. Auch wenn wir meist nicht ohne Begleitperson unterwegs sind, würde uns dies bei der Orientierung helfen. Denn auch der Langstock ist in fremder Umgebung nur bedingt hilfreich. Generell wünsche ich mir, dass bei vielen Maßnahmen mehr an Sehbehinderungen gedacht wird. Was hat sich in den letzten Jahren (positiv) verändert? Die letzten Jahre haben mir gezeigt, dass man Sachen anders wahrnimmt. So haben sich auch meine übrigen Sinnesorgane verändert und zum Teil stärker ausgeprägt. Vieles, was mir früher wichtig erschien, ist es heute nicht mehr. Meine Prioritäten haben sich verschoben. Heute genieße ich es zum Beispiel viel mehr, mein Zuhause zu verlassen, obwohl es der Ort ist, an dem ich mich am besten auskenne und mich sicher fühle. Meine Welt ist insgesamt kleiner geworden, daher schätze ich ehrliche, persönliche Kontakte umso mehr. Man sieht schließlich nur mit dem Herzen gut. Was sollte sich für Dich noch in der Gesellschaft/Deinem Umfeld konkret ändern, damit Menschen mit Deiner Behinderung besser an der Gemeinschaft teilhaben können? Wir brauchen keinen „roten Teppich“. Vielmehr wäre es hilfreich, wenn Menschen genauer hinschauen und uns „normal“ behandeln würden. Es ist nicht immer offensichtlich, dass man eine Behinderung hat. Daher trage ich meist einen Button, der auf meine Behinderung hinweist. Wenn man den Eindruck hat, dass wir Unterstützung benötigen, freuen wir uns, wenn man uns anspricht und fragt, aber bitte ohne uns einfach anzufassen und beispielsweise ungefragt über die Straße zu führen. Auch das „Gesehen werden“ ist mir wichtig. Oft habe ich bereits die Erfahrung gemacht, dass mit meiner Begleitperson gesprochen wird, aber nicht mit mir. Auch wenn ich nicht gut sehe, höre ich sehr gut und unterhalte mich gerne. Menschen können also gerne auf uns zukommen und uns ansprechen. Wo gibt es für erblindete Menschen/ Menschen mit Sehbehinderung Unterstützung? Wer hat dir geholfen? Mir persönlich hat der Austausch mit Betroffenen geholfen, denn man ist nicht alleine. Meine Erfahrungen gebe ich gerne weiter. So treffen wir uns beispielsweise regelmäßig zu einem Stammtisch für Betroffene und Angehörige, woraus auch feste Freundschaften entstanden sind. Hilfe gibt es auch bei Organisationen wie zum Beispiel PRO RETINA Deutschland e. V oder dem Verband der Blinden und Sehbehinderten e. V. Trier. Was wünschst Du Dir für die/Deine Zukunft? Für die Zukunft wünsche ich mir nur, dass meine Familie gesund bleibt. Wenn es um meine persönlichen Wünsche geht, hoffe ich, dass mein Sehrest noch lange erhalten bleibt und ich weiter optimistisch in die Zukunft blicken kann. Die Sehbehinderung ist Teil meines Lebens und ich möchte mich gerne weiter für Blinde und Sehbehinderte engagieren. Beschlussfassung über öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Abs. 4 S. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel Dringliche Sitzungen im Sinne von § 3 Abs. 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Landkreisordnung (LKO DVO) des Kreistags oder eines Ausschusses oder sonstige dringende Kreisangelegenheiten können abweichend von § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel auch in einer Tageszeitung bekannt gemacht werden, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Amtsblatt nicht mehr möglich ist. Der Kreistag hat am 08.07.2024 aufgrund des § 1 Abs. 4 der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 08.07.2024 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Abs. 4 S. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel erfolgen durch den Trierischen Volksfreund. Daun, den 08.07.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Julia Gieseking (Landrätin)

SEITE 11 Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 08. Juli 2024 Der Kreistag hat aufgrund der §§ 11 b, 12, 17, 18, 20, 25, 27, 27a, 37, 38, 41, 44, 49a, 49b der Landkreisordnung (LKO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 188), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Landesgesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133), der §§ 2 und 3 der Landesverordnung zur Durchführung der Landkreisordnung (LKO DVO) vom 21. Februar 1974 (GVBl. S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Landesverordnung vom 6. November 2009 (GVBl. S. 379), der Ziff. 6 der Verwaltungsvorschrift zu § 23 der Gemeindehaushaltsverordnung vom 17. Januar 2017, Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 28. Februar 2017, des § 46 des Landesjagdgesetzes (LJG) vom 09. Juli 2010 (GVBl. S. 149), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. September 2012 (GVBl. S. 310), BS 792-1, und der §§ 2, 3, 4, 5, 7 und 15 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KOMAEVO) vom 27. November 1997 (GVBl. S. 435), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 der Landesverordnung vom 29. August 2023 (GVBl. S. 241), des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung vom 12. März 1991 (GVBl. S. 85), zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 der Landesverordnung vom 13. Dezember 2023 (GVBl. S. 410), am 08. Juli 2024 folgende Hauptsatzung* beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Öffentliche Bekanntmachung (1) Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises erfolgen, soweit durch eine Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, in den Kreisnachrichten der Kreisverwaltung Vulkaneifel, die gemeinsam mit den jeweiligen Wochenzeitungen der Verbandsgemeinden im Landkreis Vulkaneifel erscheinen (Amtsblatt). Dies gilt auch, wenn durch Rechtsvorschrift die ortsübliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist. Über die öffentliche Bekanntmachung wird auch im Internet unter der Adresse www.vulkaneifel.de informiert. (2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung in einem Dienstgebäude der Kreisverwaltung zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. (3) Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist, und diese Rechtsvorschrift hierfür keine besonderen Bestimmungen enthält, gilt Absatz 2 entsprechend. (4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 3 Abs. 3 LKO DVO des Kreistags oder eines Ausschusses oder sonstige dringende Kreisangelegenheiten können ab-weichend von Absatz 1 auch in einer Tageszeitung bekannt gemacht werden, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung im Amtsblatt nicht mehr möglich ist. Der Kreistag entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekannt-machungen zu veröffentlichen sind; der Beschluss hierüber wird entsprechend § 1 Abs. 1 bekannt gemacht. (5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die in der Hauptsatzung vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so kann in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch öffentlichen Ausruf, durch Aushang (Anschlag) oder in anderer, eine ausreichende Unterrichtung der Einwohner gewährleistenden Form erfolgen. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, wenn nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. § 2 Einladungsfrist Zwischen Einladung und Sitzung des Kreistags müssen acht und seiner Ausschüsse mindestens sechs volle Kalendertage liegen. § 3 Ausschüsse des Kreistags (1) Der Kreistag bildet folgende Ausschüsse: 1. Kreisausschuss 2. Rechnungsprüfungsausschuss 3. Ausschuss Kreisentwicklung 4. Kreisrechtsausschuss 5. Jugendhilfeausschuss 6. Schulträgerausschuss

SEITE 12 (2) Die Größe der Ausschüsse wird wie folgt festgesetzt: 1. Kreisausschuss 14 Mitglieder 2. Rechnungsprüfungsausschuss 5 Mitglieder 3. Ausschuss Kreisentwicklung 11 Mitglieder 4. Kreisrechtsausschuss 14 Mitglieder 5. Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder (einschließlich Landrätin als geborenes Mitglied) sowie 16 beratende Mitglieder 6. Schulträgerausschuss 14 gewählte Mitglieder (3)Die Mitglieder der Ausschüsse nach Abs. 2 Nr. 1 – 3 werden aus der Mitte des Kreistags gewählt. Die Mitglieder (Beisitzer) des Kreisrechtsausschusses müssen wählbar nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes sein; sie müssen keine Mitglieder des Kreistags sein. Für die Zusammensetzung der Mitglieder der Ausschüsse nach Abs. 2 Nr. 4 – 6 gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen (Kreisrechtsausschuss §§ 7 ff. AGVwGO, Jugendhilfeausschuss §§ 71 SGB VIII, 5 und 6 AGKJHG; Schulträgerausschuss § 90 SchulG). Mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder soll Mitglied des Kreistags sein; entsprechendes gilt für die Stellvertreter der Ausschussmitglieder. (4) Die Ausschüsse nach Abs. 1 haben für jedes Mitglied – mit Ausnahme des Kreisrechtsausschusses – einen Stellvertreter. (5) Der Kreistag bestimmt das Nähere über die Aufgaben der einzelnen Ausschüsse. § 3a Ältestenrat Aus der Mitte des Kreistags wird ein Ältestenrat gebildet, der die Landrätin unter anderem in Fragen der Tagesordnung und des Ablaufs der Sitzungen des Kreistags sowie in Grundsatzfragen und wichtigen Angelegenheiten des Landkreises berät. Das Nähere über die Zusammensetzung, die Aufgaben, den Geschäftsgang und die Vereinbarung von Redezeiten bestimmt die Geschäftsordnung. § 4 Übertragung von Aufgaben des Kreistags auf Ausschüsse (1) Folgende Aufgaben des Kreistags werden zur Beschlussfassung dem Kreisausschuss übertragen: 1. die Vergabe von Aufträgen, die Gewährung von Zuschüssen und sonstige Entscheidungen im Zusammenhang mit der Ausführung des Haushaltsplanes, soweit nicht ein sonstiger Ausschuss vom Kreistag damit beauftragt ist oder soweit nicht die Landrätin kraft Gesetzes zuständig ist; 2. die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne des § 58 Abs. 3 LKO; Die Landrätin wird ermächtigt, im Einzelfall Spenden pp. bis zu einer Höhe von 10.000 € anzunehmen. Über diese Fälle hat die Landrätin in der ersten Sitzung eines jeden Jahres den Kreisausschuss über das vorangegangene Jahr zu informieren. 3. die Zustimmung zur Ernennung der Kreisbeamten des dritten Einstiegsamts sowie zur Entlassung der Beamten auf Probe dieser Laufbahngruppe gegen deren Willen; 4. die Zustimmung zur Einstellung und Eingruppierung der dem dritten Einstiegsamt vergleichbaren Beschäftigten sowie zur Kündigung gegen deren Willen; 5. die Zustimmung zur Herausschiebung des Ruhestandsbeginns; 6. die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Ausgaben bis zu netto 50.000 € und außerplanmäßiger Ausgaben bis zu netto 25.000 € je Teilhaushalt; 7. die Genehmigung von Verträgen des Landkreises mit der Landrätin, den Kreisbeigeordneten und dem leitenden staatlichen Beamten bis zu einer Wertgrenze von mtl. 500 € und bei einmaligen Verträgen bis zu 1.500 €; 8. die Verfügung über Kreisvermögen sowie die Hingabe von Darlehen des Land-kreises, die Veräußerung und die Verpachtung von Eigenbetrieben oder Teilen von Eigenbetrieben bis zu einer Wertgrenze von 100.000 €; 9. die Erledigung der sonstigen Anregungen und Beschwerden entsprechend § 11 b LKO, 10. die Herstellung des Benehmens zur Bestellung der Schulleiterin/des Schullei-ters entsprechend den Bestimmungen des Schulgesetzes, 11. die unbefristete Niederschlagung und der Erlass von Forderungen,

SEITE 13 (2) Dem Kreisausschuss obliegt die Vorberatung der Beschlüsse des Kreistags, soweit die Angelegenheit nicht in den Aufgabenbereich eines anderen Ausschusses fällt. (3) Der Kreistag kann unter Beachtung des § 25 Abs. 2 der Landkreisordnung die Beschlussfassung auch über sonstige Aufgaben Ausschüssen übertragen; seine Rechte nach § 37 Abs. 3 der Landkreisordnung bleiben unberührt. § 5 Übertragung von Aufgaben des Kreistags auf die Landrätin Auf die Landrätin wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen. 1. Stundung und befristete Niederschlagung von Forderungen in unbegrenzter Höhe sowie die unbefristete Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zu einer Wertgrenze von 5.000 € 2. Bewilligung von Zuweisungen zum Bau von Grund- und Hauptschulen im Rahmen des Pflichtanteils gemäß § 87 Abs. 2 Schulgesetz 3. Umschuldung von Krediten 4. die Aufnahme von Krediten bei Bedarf im Rahmen der in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbeträge 5. die Vergabe von Aufträgen und Arbeiten bis zu einer Wertgrenze von netto 25.000 €. Ersatzbeschaffungen und normale Unterhaltung in unbegrenzter Höhe im Rahmen der Haushaltsansätze. 6. Vergabe des kommunalen JobCenters, sofern der Auftragswert vollumfänglich aus Bundesmitteln finanziert wird. 7. Grundstücksveräußerungen bis zu 5.000 € § 6 Kreisbeigeordnete (1) Der Landkreis hat drei Kreisbeigeordnete. (2) Für die Verwaltung werden – neben dem Geschäftsbereich der Landrätin – drei weitere Geschäftsbereiche gebildet. § 7 Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Kreistags (1) Zur Abgeltung der notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhalten die Kreistagsmitglieder für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistags Entschädigungen nach Maßgabe der Abs. 2 bis 7. Für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen, die der Vorbereitung von Kreistagssitzungen dienen, erhalten die Kreistagsmitglieder eine Entschädigung nach Maßgabe der Abs. 2, 3, 5 und 7. (2) Die Entschädigung wird gewährt in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 40 €. Die im Kreistag vertretenen Fraktionen erhalten jährlich folgende Verwaltungskostenpauschalen: Alle Fraktionen erhalten einen Grundbetrag in Höhe von 500 € sowie 125 € je Fraktionsmitglied. Fraktionslose Kreistagsmitglieder erhalten einen Grundbetrag in Höhe von 90 €. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist jährlich durch einen Verwendungsnachweis zu belegen. Außerdem erhalten die Kreisbeigeordneten und Kreistagsmitglieder einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 50 €. Der Jahresbetrag des monatlichen Grundbetrages wird um 50% gekürzt, wenn das Kreistagsmitglied an mindestens der Hälfte der in diesem Jahr stattgefundenen Kreistagssitzungen ohne triftigen Grund nicht teilgenommen hat oder von der Teilnahme ausgeschlossen war. (3) Neben der Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 wird eine pauschalierte Fahrtkostenerstattung (Entfernungskostenpauschale) gezahlt. Diese beträgt bei einer Fahrtstrecke (Hin- und Rückfahrt) von 11 - 25 km 8,- € 26 - 40 km 14,- € 41 - 55 km 18,- € 56 - 80 km 25,- €. (4) Neben einer Entschädigung nach Abs. 2 wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höher ersetzt; er umfasst auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes in Höhe von 40 € je Sitzung ersetzt. Personen, die über ein Erwerbseinkommen nicht verfügen, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend dem Höchstsatz nach Satz 1. (5) Nachgewiesener Lohnausfall wird für die Dauer der Sitzung in voller Höhe ersetzt. Auf Antrag wird der glaubhaft schriftlich versicherte Verdienstausfall ersetzt, höchstens jedoch 40 € je Sitzung. Er umfasst auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Unbezahlte Versorgungs- und/oder Erziehungsarbeit wird auf glaubhafte schriftliche Versicherung bis zu einem Höchstbetrag von 40 € ersetzt. (6) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Kreistagsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Regelungen des Landesreisekostengesetzes.

SEITE 14 (7) Bei Teilnahme an mehreren Sitzungen am gleichen Tage wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf einschließlich der nach Satz 1 abgegoltenen Sitzungen jährlich das Zweifache der Zahl der Kreistagssitzungen nicht übersteigen; sie darf jedoch mindestens 14 betragen. (8) Die Vorsitzenden der im Kreistag gebildeten Fraktionen erhalten zusätzlich eine besondere Entschädigung in Höhe von 100% der nach Abs. 2 festgesetzten Entschädigung des Sitzungeldes. § 8 Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Ausschüssen, Beiräten, Arbeitskreisen und des Ältestenrates (1) Die Mitglieder der Ausschüsse des Kreistags erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 40 €. (2) Die Mitglieder sonstiger Ausschüsse, Beiräte und ggf. vom Kreistag gebildeter Arbeitskreise, zu deren Kostentragung der Landkreis verpflichtet ist, erhalten eine Entschädigung nach Abs. 1, soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (3) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 7 Abs. 3 – 7 entsprechend. (4) Der Vorsitzende des jeweiligen Beirates erhält eine Entschädigung in Höhe von 100% des in § 7 Abs. 2 genannten Sitzungsgeldbetrages, der stellvertretende Vorsitzende in Höhe von 50%. (5) Für den Beirat des JobCenters Vulkaneifel finden die Regelungen in § 8 Abs. 1 – 4 keine Anwendung. § 9 Aufwandsentschädigung der Kreisbeigeordneten (1) Der ehrenamtliche Kreisbeigeordnete erhält für den Fall der Vertretung der Landrätin eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes. (2) Ehrenamtliche Kreisbeigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Kreistagsmitglied sind und auch keine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 erhalten, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Kreistags und der Ausschüsse die für Kreistagsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung. Das Gleiche gilt, wenn ehrenamtliche Kreisbeigeordnete an Sitzungen des Kreisvorstandes, an Besprechungen mit der Landrätin (§ 41 Abs. 3 LKO) oder an Fraktionssitzungen teilnehmen oder wenn sie den Vorsitz in einem Ausschuss führen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 LKO) und ihnen hierfür keine Aufwandsentschädigung als Mitglied des Kreistags oder nach Absatz 1 gewährt wird. § 10 Dienstaufwandsentschädigung der Landrätin Die Landrätin erhält eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes. § 11 Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige (1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs besteht aus einem Grundbetrag in Höhe des Höchstsatzes und einem Zuschlag für jede im Kreisgebiet aufgestellte örtliche Feuerwehreinheit. (2) Die Aufwandsentschädigung des ständigen Vertreters des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs beträgt die Hälfte der Aufwandsentschädigung des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs, soweit er regelmäßig die Hälfte der Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs wahrnimmt. Hat der Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs zwei ständige Vertreter, beträgt deren Aufwandsentschädigung ¼ der Aufwandsentschädigung des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs, soweit der Vertreter regelmäßig ¼ der Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzinspekteurs wahrnimmt. (3) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Kreisjugendfeuerwehrwartes besteht aus dem Grundbetrag in Höhe des doppelten Mindestsatzes und einem Zuschlag für jede im Kreisgebiet aufgestellte Jugendfeuerwehr. (4) Die Kreisausbilder erhalten eine Aufwandsentschädigung als Stundenvergütung in Höhe des in der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung jeweils festgesetzten Betrages. (5) Die Aufwandsentschädigung des Gefahrstoff Zugführers wird auf ¾ des Höchstsatzes festgesetzt. Die Aufwandsentschädigung des stellvertretenden Zugführers des Gefahrstoffzugs beträgt 1/3 der Entschädigung des Gefahrstoff Zugführers. Werden zwei stellvertretende Zugführer für den Gefahrstoffzug ernannt, beträgt deren Aufwandsentschädigung je ¼ der des Zugführers. (6) Der Gerätewart des Gefahrstoffzuges erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe des Höchstsatzes. (7) Der Sachgebietsleiter Information und Kommunikation – S6, erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe der Hälfte des Höchstsatzes. Werden zwei Sachgebietsleiter bestellt, beträgt die Aufwandsentschädigung je ¼ des Höchstsatzes. (8) Der organisatorische Leiter der technischen Einsatzleitung (TEL) erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von ¼ des Höchstsatzes. (9) Der Gerätewart des Fahrzeuges GW Dekon P erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von ¼ des Höchstsatzes. (10) Die Bestimmungen über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, insbesondere die Regelungen der Höchstsätze richten sich nach den Vorschriften der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

SEITE 15 § 12 Aufwandsentschädigung für die Kreisjagdmeisterin oder den Kreisjagdmeister (1) Zur Abgeltung der mit der Wahrnehmung des Ehrenamts verbundenen notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen erhält die Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister monatlich im Voraus eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 450,00 €. (2) Neben der Aufwandsentschädigung erhält die Kreisjagdmeisterin oder der Kreisjagdmeister für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. § 13 Beauftragte (1) Der Kreistag beruft auf Vorschlag der Landrätin für die Dauer seiner gesetzlichen Wahlzeit eine/n Beauftragte/n für Migration und Integration sowie eine/n Behindertenbeauftragte/n. Für den/die Beauftragte/n für Migration und Integration können bis zu zwei Stellvertreter auf Vorschlag der Landrätin durch den Kreistag berufen werden. Absatz 2 findet auf die in Satz 2 genannten Stellvertreter keine Anwendung. (2) Die Beauftragten erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 275,00 €. § 12 Abs. 2 gilt entsprechend. § 14 Beiräte und Arbeitskreise (1) Der Kreistag wählt einen Beirat für Senioren. Größe und Arbeitsweise des Beirates legt der Kreistag durch Beschluss fest. (2) Der Kreistag bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderung und – entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung nach § 18d SGB II – einen Beirat des Jobcenters Vulkaneifel. Die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung werden vom Kreistag auf Vorschlag der Landrätin in den Beirat berufen. Größe und Arbeitsweise des Beirates legt der Kreistag durch Beschluss fest. Der Beirat des JobCenters Vulkaneifel besteht aus dem Leiter des JobCenters, dem für das JobCenter verantwortlichen Geschäftsbereichsleiter sowie aus 7 weiteren Personen, die auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes vom Kreistag in den Beirat berufen werden. Der Beirat gibt sich selber eine Geschäftsordnung, die die Arbeitsweise festlegt. (3) Der Kreistag bildet einen Beirat für Migration und Integration entsprechend den Regelungen des § 49a LKO. Der Beirat besteht aus 6 Mitgliedern. Das Nähere regelt eine Satzung. (4) Der Kreistag kann bei Bedarf Arbeitskreise bilden. Absatz 1 gilt für Arbeitskreise entsprechend. § 15 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft; gleichzeitig treten die Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel vom 12.08.2019 sowie alle Satzungen und sonstigen Beschlüsse, die gleiche oder entgegenstehende Regelungen enthalten, außer Kraft. Daun, den 08.07.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel gez. Julia Gieseking (Landrätin) * Hinweis: Die in dieser Hauptsatzung verwendeten Personen-, Funktions-, oder sonstigen Bezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die jeweils verwendete Form hat nur redaktionelle Gründe und erfolgt geschlechtsunabhängig. Hinweis: Nach § 17 Abs. 6 der Landkreisordnung (LKO) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der LKO oder auf Grund der LKO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

SEITE 16 Vom 20.07. bis 26.07.2024 Natur erlebnis tipps Sa. 20.07.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 2h Feuerberge der Eifel: Der Rockeskyller Kopf Workshop für Familien mit Kindern „im Vulkan“ Steine und Mineralien untersuchen, ihre Eigenschaften erforschen und ihren vulkanischen Ursprung bestimmen – dieser Workshop ist besonders für Familien mit Kindern ab Schulalter geeignet. Die Eltern begleiten die Kinder bei ihren Forschungen in dem für sie neuen Gelände. Preis: 8 € pro Teilnehmer, 20 € pro Familie mit Kindern Treffpunkt: 54570 Rockeskyll, Parkplatz Kirche an der L27 Info/Anmeldung erforderlich bis 16 Uhr am Vortag: Alfred Graff, Mobil 0172 2661284, E-Mail: vulkan-ag@arcor.de Sa. 20.07.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 3½h Idyllisch, spektakulär und geheimnisvoll – Unterwegs auf dem Heimatspur-Wanderweg „Ritter, Räuber, Römer“ In der eindrucksvoll und tief eingegrabenen Natur- und Vulkanlandschaft, die der Üßbach im Lauf der Jahrtausende an seinem Unterlauf geformt hat, erfahren Sie Geschichten aus Antike, Mittelalter und Neuzeit. Preis: Erw. 8€; Kinder (9 bis 14 J.) 5 €; Gruppe (10 bis 15 Pers.) 75 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Tourist-Info, Kurfürstenstraße 32 Info/Anmeldung erforderlich: Norbert Müller, Tel: 06596 893, Mobil: 0151 70133060 E-Mail: mueller-uedersdorf@t-online.de min.5 Erw. max. 20 Pers. Sa. 20.07.2024 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2½h Mit Ur- Opa Johann durch den Arensberg Mit Geschichten rund um Vulkan, Gestein und damaligem Abbau den Vulkan erkunden. Eine Führung mit Spielen, Mythen und alten Fotos für Groß und Klein. Ein Stück Eifler Geschichte erleben Preis: pro Pers. 8 €, Familien 30 € (2 Erw. + Kinder), Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: 54578 Walsdorf-Zilsdorf, Parkplatz Arensberg Info/Anmeldung erforderlich: Anne Petry, Mobil: 015155953286, E-Mail: petryanne@web.de, min. 4 Pers. Sa. 20.07.2024 um 10:30 Uhr • Dauer ca. 2-2½h Die “määrchenhafte“ Holzmaar-Gruppe – Naturerlebnisspaziergang Eines der besterforschten Maare der Eifel und doch ein wenig bekanntes Schätzchen. Lauschen Sie, wenn Holzmaar, Dürre Maar und Hetsche ihre spannenden Geschichten erzählen. Preis: Erw. 10 €, Kinder (9 – 14 J.) 5 €, Gruppenpreis auf Anfrage Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Parkplatz am Holzmaar, (an der K 17, westlich des Holzmaars) Info/Anmeldung erforderlich: Doris Hamm, Mobil: 0179 5906315, E-Mail: doris.hamm@mail.de min. 4 Erw. Sa. 20.07.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 5h Der Drachentöter von Roth - Auf den Spuren „Hugobert von Lingens“ Storytelling der besonderen Art, vorgetragen vom „Eifelpoeten“ persönlich, auf einer fünfstündigen Führung über den Rother Kopf und um das Eichholzmaar u.v.m. Geeignet für Schulkinder ab der 2. Klasse. Preis: Kinder 7-14 J. 5 €, ab 14 J. 16 €, 2 Erw. + 1 Kind (7-14 J.) 30 €, jedes weitere Kind 5 €, Gruppen auf Anfrage Treffpunkt: Sportplatz Roth, 54568 Roth/Gerolstein (am Ortseingang gegenüber der alten Scheune) Info/Anmeldung erforderlich: Hubertus M. Arendt, Tel.: 06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, E-Mail: Hubihummel@gmx.de Sa. 20.07.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Öffentliche Führungen im Observatorium Hoher List Besichtigen Sie die Beobachtungskuppel und erhalten Sie Informationen über die Teleskope und den Sternenhimmel. Preis: Erw. 10 €, Kinder/ Schüler frei Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List Info/Anmeldung erforderlich: Tourist-Information Daun, Tel.: 06592 95130 Sa. 20.07.2024 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 3h Krimi-Wander-Tour: „Verbrechen im Grünen – die Idylle trügt“ Beim kriminellen Spaziergang (6 km) in der herrlichen Landschaft durch das Bolsdorfer Tälchen mit Klara Fall, Hella Blick oder Dane Spur wird im unschuldigen Grünen verbrecherischen Geschehnissen nachgegangen. Eine Tour zum Mitraten, Mitspielen und Amüsieren. Preis: pro Pers. 8 €, Jugendl. 5 €, Gruppen auf Anfrage 45 €/h Treffpunkt: 54576 Hillesheim, Tourist-Info, Am Markt 1 Info/ Anmeldung erforderlich: Tourist-Info Hillesheim, Tel: 06591 133300, E-Mail: hillesheim@gerolsteiner-land.de Sa. 20.07.2024 um 13:30 Uhr • Dauer ca. 3½h Zwischen Kratern und Vulkanen: Naturerlebniswanderung um Bad Bertrich Der Weg führt uns über urige Felspfade in eine einmalige Vulkanlandschaft. Eine besondere Flora und Fauna begleiten uns durch die trichterförmigen Steilhänge. Preis: pro Pers. 7 €, mit Gästekarte 6 € Treffpunkt: 56864 Bad Bertrich, Kurfürstenstraße 32, (Abfahrt West) Tourist-Info Info/Anmeldung erforderlich: Gästeführer Kurt Immik, Tourist-Info Bad Bertrich, Tel.: 02674 932222, E-Mail: info@bad-bertrich.de Sa. 20.07. und auch am 25.07.2024 um 15:00 Uhr • Dauer ca. 1½h Hautnah von der Ziege zum Käse“ Von und mit der Natur leben – nachhaltige Landnutzung heute Die Gräser und Kräuter der Eifelwiesen rund um unseren Hof füttern wir unseren Ziegen - diese stellen wir Ihnen gerne persönlich vor. Vom Stall über den Melkstand bis in die Käserei bieten wir Ihnen einen exklusiven Blick hinter die Kulissen der Tierhaltung bis zur Käseproduktion. Preis: Erw. 17 €, Kinder bis 3 J. frei, Kinder 4 - 14 J. 3 €, Familienkarte 2 Erw. mit bis zu 2 Kindern 36 € Treffpunkt: 54558 Gillenfeld, Vulkanhof, Vulkanstraße 29 Info/Anmeldung erforderlich: Martina Regnier, Tel.: 06573 9529928, Mobil: 0175 8300325, E-Mail: hoffuehrungen@vulkanhof.de So. 21.07.2024 um 11:00 Uhr • Dauer ca. 1½-2h Unsere besondere Sonntagsreihe: Zwölf Maare und ein Kratersee Führungen zu den vulkanischen Seen der Eifel: Eichholz-Maar Im Jahr 1811 reist der französische Geograph J.J. Tranchot durch die Eifel, um im Auftrag Napoleons die erste topographische Aufnahme der Rheinlande durchzuführen. Zwischen Duppach und Steffeln zeichnet er den kleinen See Gussweiher in seine Karte ein. Über die Entstehung des Sees wusste Tranchot wenig, aber Sie können dies auf einer erlebnisreichen Wanderung erfahren. Treffpunkt: Wanderparkplatz am Eichholzmaar an der L24 Preis: 5 €, Kinder bis 12 J. frei Gästeführer: Hubertus M. Arendt, Tel.06591 8290016, Mobil: 0178 6816366, EMail: Hubihummel@gmx.de Mo. 22.07.2024 um 10:00 Uhr • Dauer ca. 3h Nix wie raus… hautnah die Natur erleben - Eine Erlebnisführung Bei einem Waldspaziergang lernen wir die Bäume, Tiere und Pflanzen kennen, finden und bestimmen Blätter, Blüten und Tierspuren. Je nach Jahres- und Tageszeit hören wir Vögel zwitschern und sehen Schmetterlinge sowie Insekten. Bis bald im Wald! Preis: Erw. 8 €, Kinder (bis 12 J.) 5 € Treffpunkt: 54570 Densborn, Schulstraße 1, Gemeindehaus – Alte Schule Info/Anmeldung erforderlich: Elisabeth Galter, Mobil: 0171 7523164, E-Mail: e.galter@gmx.de min. 5 Pers. Di. 23.07.2024 um 16:00 Uhr • Dauer ca. 2h Der Mond – Geheimnisvoller Begleiter unserer Erde Zu Beginn erfahren wir Wissenswertes über den Mond, wie z. B. Entstehung und Aufbau des Mondes. Danach werden wir verschiedene Experimente durchführen. Preis: pro Kind 5 € Treffpunkt: 54552 Schalkenmehren, Observatorium Hoher List, Info/Anmeldung erforderlich: E-Mail: kontakt@hoher-list.de min. 3 Pers. Veranstaltungskalender www.geopark-vulkaneifel.de

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