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SEITE 4 Starke Partnerschaften für die Zukunft Das MentorenNetzwerk Vulkaneifel der WFG unterstützt junge UnternehmerInnen Daun, 09. Juli 2024 – Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel möchte alle UnternehmerInnen und FreiberuflerInnen in den ersten fünf Jahren des Unternehmertums im Landkreis Vulkaneifel erneut auf das einzigartige Angebot des MentorenNetzwerks Vulkaneifel (MNV) hinweisen. „Junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihrer Geschäftstätigkeit benötigen oft eine besondere Unterstützung. Unser MentorenNetzwerk bietet ihnen eine wertvolle Möglichkeit, von der Erfahrung und dem Wissen erfahrener Unternehmerinnen und Unternehmern zu profitieren“, betont Judith Klassmann-Laux, Geschäftsführerin der WFG. Das MentorenNetzwerk besteht aus einer Gruppe von erfahrenen Führungskräften und Unternehmerinnen und Unternehmern, die nach einem erfolgreichen Berufsleben aus der aktiven Tätigkeit ausgeschieden sind und weiterhin ihr Fachwissen weitergeben möchten. Sie unterstützen die jungen UnternehmerInnen mit praktischen Tipps und Denkanstößen zu Themen wie Vertrieb und Marketing, Finanz- und Rechnungswesen, Betriebsorganisation, Arbeitsabläufe, Persönlichkeitsentwicklung und Resilienz. „Wir möchten alle jungen UnternehmerInnen im Landkreis Vulkaneifel ermutigen, diese wertvolle Ressource zu nutzen“, so Klassmann-Laux weiter. „Die Mentorinnen und Mentoren stehen ehrenamtlich zur Verfügung und sind bereit, ihr Wissen und ihre Erfahrungen zu teilen, um den jungen Unternehmen den Weg zum Erfolg zu erleichtern.“ Interessierte UnternehmerInnen können sich bei der WFG melden, um mehr über das MentorenNetzwerk zu erfahren und sich für eine Teilnahme zu registrieren. Kontakt und weitere Informationen: WFG Vulkaneifel mbH Angelika Gerhartz Mainzer Str. 24, 54550 Daun Telefon: 06592-933-204 Mail: angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel. de Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Schönfeld (Amtsgericht Prüm): Blatt 325: Flur 1 Nr. 36 – Landwirtschaftsfläche – In der Albach – 31.490 m² Flur 1 Nr. 42 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Auf der Mühle 2 – 39.829 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.

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