2024 KW29

SEITE 5 Neuer bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Daun V Mit Wirkung zum 01.08.2024 wurde Herr Michael Emmerichs, wohnhaft in 56769 Bereborn, Zum Hockelberg 3 von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk Daun V bestellt. Herr Emmerichs wird damit Nachfolger des zum 31.07.2024 ausscheidenden bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers Peter Schumann. Herr Emmerichs ist erreichbar unter: Tel.: 0170-9641354 oder E-Mail: info@schornsteinfeger-emmerichs.de Der Kehrbezirk Daun V umfasst folgende Ortschaften: Betteldorf, Bodenbach, Bongard, Borler, Boxberg, Dockweiler, Dreis-Brück, Gelenberg, Hinterweiler, Hohenfels-Essingen, Kerpen, Neichen, Nohn, Oberehe-Stroheich, Üxheim, Walsdorf Führungen beim A.R.T. im Juli und August Bereits im vergangenen Jahr haben zahlreiche Interessierte an den Führungen des A.R.T. teilgenommen. Auch in diesem Jahr werden daher wieder regelmäßig Führungen auf dem Gelände des A.R.T. in Mertesdorf angeboten. Im Juli und August gibt es aktuell noch freie Plätze für die Führungen am 20. Juli sowie am 3. und 6. August. Alle Veranstaltungen sind kostenlos. Da die Kapazitäten begrenzt sind, ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung unter events.arttrier.de möglich. Elf neue Kleinstprojekte für die LAG Vulkaneifel Das Entscheidungsgremium der LAG Vulkaneifel hat sich in der ersten Jahreshälfte für viele Auswahlsitzungen zusammengefunden. Zuletzt fand die Auswahl der Kleinstprojekte, welche im Rahmen des „Regionalbudgets“ eingereicht wurden, statt. Das Regionalbudget ist ein Förderangebot für Vorhaben, deren Netto-Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Das erfreuliche Ergebnis der Sitzung vom 06. Juni: Alle eingereichten Projektideen konnten für eine Förderung ausgewählt werden. Die aktuell größte Herausforderung für die Vorhabenträger ist in diesem Jahr der straffe Zeitplan, denn da es sich bei den Mitteln im Regionalbudget um Landesmittel handelt, müssen alle Projekte bis Ende des Jahres umgesetzt sein. Von der Erlebnis-Übernachtung im Schienenbus über die Gestaltung eines Jugendraumes im Sportgebäude und die Gestaltung des Dorfes bis hin zur Aufwertung historischer Stätten: Die LAG freut sich über die Bandbreite der elf eingereichten und ausgewählten Vorhaben und das Engagement der vielfältigen Antragstellenden, einen Beitrag zur Entwicklung der Region zu leisten. Neben den Kleinstprojekten hat die LAG Vulkaneifel auch die Beteiligung an einem Kooperationsprojekt mit den NachbarLEADER-Gruppen Mosel und Hunsrück beschlossen. Bei dem Projekt handelt es sich um die dritte Stufe des „virtuellen Kraftwerks“ des Landkreises Cochem-Zell. Die LAG sieht in dem Projekt eine besondere Relevanz, die Akzeptanz und Identifikation mit der regionalen Erzeugung von erneuerbaren Energien zu steigern. Die LAG Vulkaneifel wünscht allen Projektträgern viel Erfolg bei der Umsetzung. Aktuell haben Sie noch bis zum 11. Oktober 2024 die Möglichkeit, Ihre Projektidee für eine LEADER-Förderung bei der LAG Vulkaneifel einzureichen. Mehr Informationen dazu finden Sie auf Webseite der LAG www.leader-vulkaneifel.de oder in den Sozialen Medien (Instagram (lag.vulkaneifel) oder Facebook). Für Beratungen und Fragen rund um LEADER steht Ihnen Regionalmanagerin Frau Schäfer (ronja.schaefer@entra.de) gerne zur Verfügung. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: JUNG Sebastian letzte bekannte Anschrift: Lehnerath 8a in 54597 Steffeln Datum des Schreibens: 11.07.2024 Aktenzeichen: 4-31200-075-6586 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 12.07.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag gez. Alflen

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