SEITE 4 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Leudersdorf (Amtsgericht Daun): Blatt 1368: Flur 19 Nr. 16/1 – Waldfläche – In den Üxheimer Höstern – 3.310 m² Flur 19 Nr. 20 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Römerstraße 24 – 7.130 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Neunkirchen (Amtsgericht Daun): Blatt 1243: Flur 14 Nr. 8/2 – Landwirtschaftsfläche – Unter Willerscheid – 8.581 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. SOMMERFERIENLESEAKTION AB IN DEN URLAUB! Deine Reise beginnt zwischen den Zeilen. der Kreisbibliothek Vulkaneifel 01. JuLi bis 03. September 2024 Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Duppach (Amtsgericht Daun): Blatt 490: Flur 8 Nr. 6/8 – Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche – Weiermühle 7 – 6.936 m² Flur 8 Nr. 6/9 – Gebäude- und Freifläche, Landwirtschaftsfläche, Weiermühle – 327 qm Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehenden/r Grundstücks/e ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: Grundbuch von Mosbruch (Amtsgericht Daun): Blatt 610: Flur 3 Nr. 61/2 – Waldfläche – Im Wadenbüsch – 6.831 m² Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des/der Grundstücks/e interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung in den Kreisnachrichten der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden des Kreises Vulkaneifel bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der „Unteren Landwirtschaftsbehörde“ – Kreisverwaltung Vulkaneifel – schriftlich bekunden.
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