SEITE 5 Sebastian Lorig wechselt vom A.R.T. nach Landau Nach sechs erfolgreichen Jahren als Bereichsleiter Technik und stellvertretender Verbandsdirektor beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) wird Sebastian Lorig zum Oktober 2024 die Position des Vorstandsvorsitzenden beim Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR (EWL) übernehmen. Sebastian Lorig, der seit 2018 maßgeblich zur technischen Weiterentwicklung und operativen Effizienz des A.R.T. beigetragen hat, sieht seinem neuen beruflichen Kapitel mit Spannung und Vorfreude entgegen. „Die Jahre beim A.R.T. waren sowohl beruflich als auch persönlich eine äußerst bereichernde Zeit. Der Abschied fällt mir nicht leicht, da ich hier viele wertvolle Erfahrungen gesammelt und tolle Kolleginnen und Kollegen gefunden habe. Dennoch freue ich mich sehr auf die neuen Herausforderungen beim EWL und darauf, meine Kenntnisse und Fähigkeiten in meiner alten Heimat einbringen zu können,“ so Lorig. Mit seinem Wechsel zum EWL kehrt Sebastian Lorig in die Pfalz zurück, wo er bereits früher berufliche Erfolge verzeichnen konnte. Er bringt eine umfangreiche Expertise und ein tiefes Verständnis für die Anforderungen und Herausforderungen in der Abfallwirtschaft und im kommunalen Bereich mit. Quelle: Pressemitteilung des A.R.T. Sebastian Lorig, ab Oktober 2024 Vorstandsvorsitzender des EWL Foto: A.R.T. Brandereignis bei der A.R.T. GmbH im Trierer Hafen Am 17. Juli kam es gegen 23:00 Uhr zu einem Brandereignis bei der A.R.T. GmbH im Trierer Hafen. In einer Lagerbox für Verpackungsabfälle wurde durch die Überwachungssysteme eine Hitzequelle festgestellt. Die Anlage hat daraufhin den Bereich gelöscht und einen Alarm an die Feuerwehr gesendet. Beim Eintreffen der Feuerwehr war bereits kein Brandherd mehr ersichtlich. Der Bereich wurde durch die Feuerwehr abgesucht und keine weiteren Brandnester festgestellt. Der Einsatz konnte um 23:45 Uhr bereits wieder beendet werden. Aufgrund des schnellen Eingreifens vor Ort konnte größerer wirtschaftlicher Schaden verhindert werden. Personen wurden nicht verletzt. Akkus richtig entsorgen Der Brand wurde durch einen Akku verursacht, der im Gelben Sack nichts zu suchen hat. Bei der Frage der richtigen Entsorgung geht es nicht nur um die Möglichkeit des Recyclings und der Wiederverwendung, sondern auch um das Betriebsrisiko der Müllautos und Sortieranlagen. Durch die mechanische Beanspruchung/ das Quetschen eines Akkus entstehen Temperaturen bis zu 1.000 Grad, was zur Entzündung der umliegenden Abfälle führt. Der A.R.T. weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Akkus und Batterien weder in den Hausmüll, noch in den Gelben Sack und erst recht nicht in die blaue Tonne gehören. Akkus und Batterien müssen als Elektroabfall entsorgt werden und können kostenlos in jedem Elektrofachgeschäft und an allen Standorten des A.R.T. abgegeben werden. Quelle: Pressemitteilung des A.R.T. Öffentliche Bekanntmachung zum Zweck der öffentlichen Zustellung nach § 65 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) X in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG), § 10 Absatz 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) und § 1 (1) der Hauptsatzung des Landkreises Vulkaneifel, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vomStein-Str. 15, 54550 Daun, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene Person: Malgorzata Papciak letzte bekannte Anschrift: Zum Sandborn 28 , 54568 Gerolstein Datum des Schreibens: 25.07.2024 Aktenzeichen: 4-31200-025-06342 Das Schriftstück kann von der betroffenen Person oder von einer durch sie bevollmächtigten Person nach vorheriger Terminabsprache bei folgender Behörde eingesehen werden: Kreisverwaltung Vulkaneifel, Freiherr-vom-Stein-Str. 15, 54550 Daun. Das Dokument wird öffentlich zugestellt, wodurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es wird darauf hingewiesen, dass das Dokument als zugestellt gilt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Widerspruch einlegt. Daun, 26.07.2024 Kreisverwaltung Vulkaneifel Im Auftrag gez. Heinen
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